PrimeEnergy Immobilien AGWeil am RheinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Lagebericht über den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2019der PrimeEnergy Immobilien AGA. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Unternehmensstruktur, Geschäftstätigkeit Die PrimeEnergy Immobilien AG wurde erstmals am 04.11.2014 in das Handelsregister eingetragen und hat ihren Sitz in, Weil am Rhein. Die rechtliche Unternehmensstruktur hat sich im Geschäftsjahr 2019 nicht verändert. Zum Gegenstand der PrimeEnergy Immobilien AG gehören der Erwerb, der Verkauf, die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien im In- und Ausland sowie die Erstellung von Bauten jeglicher Art. Unser Unternehmen kann sich an gleichartigen oder verwandten Unternehmen beteiligen sowie Treuhandgeschäfte tätigen. Die Geschäftstätigkeit beschränkte sich im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr im Wesentlichen auf die Vermietung von Immobilien und den Aufbau der notwendigen Strukturen für den Auftritt am Markt zur Aufnahme von Mezzaninkapital. Umsätze aus Immobilien konnten erstmals ab Juli 2018 erzielt werden. Als Grundkonzeption hat unser Unternehmen, hinsichtlich der o. g. Betätigung im Immobilienbereich, die Voraussetzungen geschaffen, das notwendige Kapital durch die Aufnahme von Mezzanin (-Fremd-) kapital, insbesondere durch die Begebung von Nachrangdarlehen von verschiedenen Anlegern aufzubauen. Die ersten Einzahlungen von Darlehensgebern sind im 2. Hj. 2015 in Höhe von T€ 48 eingegangen. Das Genehmigungsverfahren der BaFin bezüglich der Aufnahme von neuen Nachrangdarlehen wurde im November 2017 abgeschlossen, daher konnte unser Unternehmen in 2018 weitere Einzahlungen aus Nachrangdarlehen von T€ 87 und in 2019 von T€ 25 entgegennehmen. Geschäftsverlauf Entwicklung der Gesamtwirtschaft und Entwicklung der Branche Die konjunkturelle Lage in Deutschland war im Jahr 2019 gekennzeichnet durch ein solides und stetiges Wirtschaftswachstum. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahresdurchschnitt 2019 um 0,6 % höher als im Vorjahr. Das Baugewerbe nahm im Vergleich zum Vorjahr erneut zu. Hier lag nach den Daten des Statistischen Bundesamtes die Steigerung der Bruttowertschöpfung bei 4 %. Der Anstieg der Inflationsrate lag erneut über dem Vorjahreswert. Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen am Verbraucherpreisindex – beläuft sich im Jahresdurchschnitt 2019 auf 1,4 %. Die Jahresteuerungsrate lag damit niedriger als im Vorjahr (2018: 1,8 %) und leicht niedriger als vor 2 Jahren (2017: 1,5%) Marktbezogene Entwicklung Der Wohnungs- und Immobilienmarkt ist nach wie vor einer der wichtigen Wirtschaftszweige Deutschlands. Die Bundesregierung erarbeitet seit einigen Jahren turnusmäßig einen Wohngeld-Mietenbericht. Zuletzt wurde hierin für das Jahr 2018 mitgeteilt, dass die Angebotsmieten aus Wohnungsinseraten im Berichtszeitraum 2016 bis 2018 bundesweit um jährlich rund fünf Prozent gestiegen sind. In den Innenstädten der großen Metropolen lag der Zuwachs bei rund sechs Prozent. Die Entwicklung der Bestandsmieten verlief hingegen gemäßigt. Der Mietenindex des Statistischen Bundesamtes weist wie in den Vorjahren eine positive Steigerungsrate auf. Erhöhte sich in 2019 gegenüber dem Vorjahr um 1,44 auf einen Index von 105,5 (2015= Index 100). Die Perspektiven für den deutschen Immobilienmarkt nehmen somit langfristig weiterhin zu, wenn gleich die Anfang 2020 aufgetretene Pandemie zu einer Schwächung des Wachstums führen mag. Immobilien sind nach wie vor ein solides Fundament der Vermögensbildung. Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ist eine tragende Säule für die Wirtschaftskraft Deutschlands. Immobilien machen einen wesentlichen Anteil am deutschen Anlagevermögen aus. Seit Jahren sind Wohn- und Geschäftshäuser für Kapitalanleger eine verlässliche, sachwertgeschützte Anlageform. Viele Anleger sind weiterhin auf der Suche nach wertstabilen, krisensicheren Investments. Politisches Umfeld Vor einigen Jahren ist das Mietrechtsnovellierungsgesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten – die sogenannte Mietpreisbremse in Kraft getreten. Hiermit können die Länder in Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten für die Dauer von fünf Jahren bei der Wiedervermietung von Wohnraum die zulässige Miete auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete beschränken. Neubauten sowie Anschlussvermietungen nach umfassenden Modernisierungen sind davon ausgeschlossen. Einschätzung der Unternehmensleitung Der Geschäftsverlauf: Unsere Geschäftstätigkeit und die damit verbundenen Investitionen wird langfristig im Wesentlichen der Kauf, die Verwaltung, die Vermietung sowie der Verkauf von Gewerbe- und Wohnimmobilien deutschlandweit und im Ausland sein. Dies bedarf einer hinreichenden Kapitalstruktur, die zum einen durch die Emission von Nachrangdarlehen, als auch durch Eigenmittel und objektbezogene Finanzierungen geschaffen werden soll. Die Prüfung des Verkaufsprospektes für Mezzaninkapital durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde im November 2017 abgeschlossen und das Prospekt Anfang 2018 veröffentlicht. Daher wurde im Kernbereich -Immobilientätigkeit- erstmals Mitte 2018 eine Immobilie erworben und in der Folge hieraus Umsätze erzielt. Der Finanzierungszeitraum dieses Prospekts dauert noch an, weshalb ein weiters Verkaufsprospekt aktuell nicht aufgelegt wird, daher war das Ergebnis im Berichtsjahr nur unwesentlich mit Kosten für Exposé- und Verkaufsprospektentwicklung bezüglich des Aufbaus von Mezzaninkapital und dessen Vertriebskosten belastet. Eine Wesentliche Ausrichtung erfolgte in 2019 auf die Renovierung und Instandhaltung sowie einer vollständigen Vermietung der Wohn- und Gewerbeimmobilie in Rheinfelden. Dringend notwendige Renovierungen stehen derzeit nicht an. Das Jahr 2019 verlief für das Unternehmen entsprechend den Erwartungen. Der Geschäftsverlauf führte zu einem leicht negativen Jahresergebnis und war unter den oben genannten Rahmenbedingungen insgesamt zufriedenstellend. Das Betriebsergebnis (EBIT) des Berichtsjahres beläuft sich auf 21 T€ und lag damit erheblich besser als im Vorjahr. Der Finanzaufwand von -23 T€ (Vj -10 T€) hat sich im Vergleich mit dem Vorjahr durch die Immobilienfinanzierung erhöht. Das Jahresergebnis von -2 T€ wurde durch folgende ungünstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen beeinflusst: – Das Jahr 2019 war mit Renovierungsaufwendungen für die Immobilie in Rheinfelden belastet.
B. Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der PrimeEnergy Immobilien AG hat sich im Geschäftsjahr 2019 gegenüber dem Vorjahr insgesamt positiv, entwickelt. Ertragslage Der Umsatz lag bei 92 T€ (Vj. 47 T€). Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich im Berichtsjahr auf 3 T€. Die Bestandsveränderung von 0 T€ für Roh-, Hilfs-, u. Betriebsstoffe wirkte sich nicht auf das Ergebnis aus. Die Personalaufwendungen belaufen sich auf 4 T€. Es sind keine Vergütungen für die Geschäftsführung gezahlt worden. Gewinnbeteiligungen wurden ebenfalls nicht gezahlt. Die Abschreibungen sind aufgrund der nun ganzjährigen Betrachtung auf 9,4 T€ (Vj. 4,8 T€) angestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erreichten 72 T€ (Vorjahr 54 T€). Es handelt sich im Wesentlichen um 21 T€ für Instandhaltungsaufwendungen sowie Beratungs- und Vertriebskosten von 7 T€ bzgl. des Mezzaninkapitals. Die anfallenden Prüfungskosten von T€ 6 verhielten sich gegenüber dem Vorjahr konstant. Im Berichtsjahr waren keine Aufwendungen für Aufsichtsratvergütungen zu berücksichtigen. Des Weiteren waren laufende sonstige Aufwendungen bezüglich der im Vorjahr erworbenen Immobilie zu verzeichnen. Die übrigen Aufwendungen z. B. die Kosten für Abschlusserstellung und Buchführung entsprachen etwa dem Vorjahreswert. Die Zinserträge belaufen sich auf T€ 11 (Vorjahr T€ 12). Die Zinsaufwendungen erhöhten sich auf 23 T€. Darin enthalten sind Zinsen für Nachrangdarlehen mit 8 T€. Diese erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 3 T€. Aufwendungen für Steuern haben sich nicht ergeben. Somit weisen wir als Ergebnis einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 2 T€ aus (Vj. 11 T€). Die Ergebnisentwicklung entspricht den Erwartungen. Finanzlage Einen Überblick über die Herkunft und über die Verwendung der finanziellen Mittel des Unternehmens gibt die Kapitalflussrechnung, welche die Zahlungsmittelflüsse nach der indirekten Methode darstellt und den Grundsätzen des, vom Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) entwickelten, Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 21 entspricht. In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme in die drei Bereiche Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit aufgeteilt. Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Berichtsjahr verändert haben. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beläuft sich auf T€ 38 (Vj. T€ 50). Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt T€ -2 (Vj. T€ -940). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf T€ -39 (Vj. T€ 946). Die Liquiditätslage des Unternehmens war im Berichtsjahr gut. Wir rechnen damit, auch künftig unsere finanziellen Verpflichtungen jederzeit erfüllen zu können. Die Vermögens- und Kapitalstruktur ist derzeit in einer Konsolidierungsphase und zielt auf eine solide und stetige Struktur unserer Unternehmensfinanzierung ab. Die Finanzierung des Unternehmens erfolgt aktuell durch Eigenkapital, Finanzierungen durch Kreditinstitute und den bis Ende 2018 abgeschlossenen (teilweise ratierlichen) Nachrangdarlehen. Die Aufnahme von weiterem Mezzaninkapital in Form von neuen Nachrangdarlehen ist auf absehbare Zeit nicht notwendig und daher nicht vorgesehen. Im Bereich der Investitionen ist zu nennen, dass über den im Vorjahr abgeschlossenen Erwerb einer Wohn- und Gewerbeimmobilie in Rheinfelden (D) hinaus, im Berichtsjahr keine weiteren Immobilien erworben wurden. In 2019 wurden lediglich Renovierungsmaßnahmen durchgeführt. Unsere Investitionsvorhaben der kommenden Jahre orientieren sich an den zur Verfügung stehenden Angeboten am Immobilien-Markt und der Entwicklung des aufzunehmenden Fremdkapitals. Weiteres Mezzaninkapital wird ggf. nur zweitrangig als Möglichkeit in Betracht gezogen. Im laufenden Geschäftsjahr hat die Summe der Cashflows T€ -3 (Vj. T€ 56) betragen. Bezogen auf die Bilanzsumme hat sich die Verbindlichkeitenquote in Höhe von 84,5 % (Vj. i. H. v. 84,3 %) nahezu nicht verändert. Die Rückstellungsquote von 1 % (Vj. 1 %) war ebenfalls konstant. In einer geordneten Vermögens- und Finanzlage sehen wir eine wesentliche Voraussetzung, um künftig erfolgreich arbeiten zu können. Soweit die Kapitalstruktur unserer Gesellschaft abhängig vom Angebot an Investitionsobjekten gestärkt werden muss um damit evtl. Investitionsvorhaben der nächsten Jahre umzusetzen, werden wir hier zu verstärkt Kreditfinanzierungen und nur soweit notwendig Nachrangdarlehen als Mezzaninkapital am Markt aufnehmen. Vermögenslage Die Bilanzsumme der PrimeEnergy Immobilien AG belief sich zum Bilanzstichtag auf T€ 1.241. Sie hat sich gegenüber dem Vorjahr 2017 (T€ 1237) um 0,4% erhöht. Das Eigenkapital beläuft sich auf T€ 180. Die Vermögensstruktur ist durch einen Anteil vom Anlagevermögen an der Bilanzsumme von 74,8 % (Vj. 75,7 %) gekennzeichnet. Von der Bilanzsumme entfallen 30 % auf kurzfristiges Fremdkapital und 55 % auf langfristiges Fremdkapital. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Hinsichtlich der finanziellen Leistungsindikatoren wird zum einen auf die vorstehenden Kennzahlen zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage verwiesen. Ergänzend hierzu werden folgende Kennzahlen dargestellt:
Bezüglich der bedeutsamsten nicht finanziellen Leistungsindikatoren lässt sich mitteilen, dass die Immobilie im Geschäftsjahr überwiegend vollständig vermietet war. Lediglich zum Jahresanfang 2019 ergab sich bei einer Wohnung ein Leerstand. Angaben nach § 24 VermAnlG zu Vergütungen 1.) Angaben nach § 24 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 VermAnlG Vergütungen an Mitarbeiter oder verbundene Unternehmen bzw. nahestehende Personen
Vergütungen an dritte Unternehmen sind im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Nachrangdarlehen entstanden.
2) Angaben nach § 24 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 VermAnlG Dem Vorstand, Herrn Thomas Bisig, wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 keine Vorstandsvergütung seitens der Gesellschaft gezahlt. Weitere Führungskräfte und Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des Emittenten auswirkt, sind nicht vorhanden. Angaben zu den Vergütungen an den Aufsichtsrat Für die Tätigkeit in einem oder mehreren Ausschüssen des Aufsichtsrats wurde in 2019 keine Aufsichtsratsvergütung gewährt. C. Gesamtaussage und Prognosebericht zur aktuellen / künftigen wirtschaftlichen Lage Allgemeine und voraussichtliche Entwicklung Die Steigerung der wirtschaftlichen Entwicklung wird insbesondere durch zwei Faktoren bestimmt. Diese sind zum einen die Emission von Nachrangdarlehen am Kapitalmarkt und zum anderen das Angebot an Investitionsmöglichkeiten im Bereich der Immobilienwirtschaft. Die Finanzierung der Investitionen basiert zum einen auf den bei Privatanlegern eingeworbenen Nachrangdarlehen und Bankdarlehen sowie aus Eigenkapital. Nach den Regelungen des Kleinanlegerschutzgesetzes besteht eine Prospektpflicht für die Emission von Nachrangdarlehen. Dieses Prospekt ist zu veröffentlichen und zuvor von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen zu lassen. Die zuvor in 2015 eingeworbenen Nachrangdarlehen waren von dieser Regelung noch nicht erfasst. Im November 2017 hat die BaFin die Genehmigung des neuen Prospekts „PrimeEnergy Immobilienzins 2017“ erteilt. Wir haben uns allerdings Ende Oktober 2018 dazu entschieden das öffentliche Angebot der Nachrangdarlehn zu beenden. Somit bestand nur im Zeitraum, Anfang 2018 bis 02.Nov. 2018, die Möglichkeit Nachrangdarlehen aufzunehmen. Unser Unternehmen hat sich für zukünftige Investitionen Kriterien vorgegeben, die vorher im Rahmen einer Investitionsentscheidung zu prüfen sind. Wir sind deshalb zunächst darauf angewiesen, ausreichend Projekte mit bestimmten Parametern zu identifizieren und zu sichern. Eine Prognose der zukünftigen Geschäftsentwicklung ist grundsätzlich schwierig, da rentable Investitionsobjekte aufgrund der starken Nachfrage im Immobilienmarkt zunehmend seltener werden und zugleich entsprechend dem Mittelzufluss aus der Emission und Kreditfinanzierung identifiziert und gesichert werden müssen. Unvorhersehbare, nicht vom Unternehmen zu beeinflussenden Entwicklungen wie z. B. die Auswirkungen der Corona-Pandemie und sonstige Risiken erschweren jede Prognose. Aus heutiger Sicht ist es jedoch zumindest für die zwei Folgejahre wahrscheinlich, dass neben der bereits in 2018 erworbenen Immobilie in den Jahren 2020/2021 vorerst keine weiteren Immobilien erworben werden. Wir erwarten für das Jahr 2020 aufgrund der Vollvermietung und nur moderaten Instandhaltungen ein voraussichtliches Ergebnis zwischen 5 und 10 TEUR. Neben der Abhängigkeit vom Mittelzufluss aus den Emissionen hat die konjunkturelle Lage zu einer hohen Nachfrage an Immobilien und zu starken Preissteigerungen geführt. Es bleibt abzuwarten ob hier eine Beruhigung des Marktes eintritt. Mit dem anhaltend tiefen Zinsniveau ist hier wohl keine schnelle Entspannung zu erwarten. Konkret wird sich das Unternehmen daher für die Jahre 2020/2021 bzw. mittelfristig auf die moderate Instandhaltung und evtl. Modernisierung der Wohn- und Gewerbeimmobilie in Rheinfelden konzentrieren. Wesentliche Chancen und Risiken Risikobetrachtung und Risikomanagementziele Unser Unternehmen hat geeignete Maßnahmen getroffen um, z. B. über Planungs- und Kontrollinstrumente, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. – Das Risikomanagement wird, soweit notwendig, für jede Immobilie ggf. durch einen Verwaltungsvertrag ausgelagert. Bestandteil dieser Verwaltungsverträge ist auch die Meldung relevanter Risiken an unser Unternehmen. Diese Daten werden auf der Ebene unseres Unternehmens in einem zentralen Risikomanagement zusammengeführt. – Risiken, die aus wesentlichen Investitionen resultieren, werden durch Investitions-/Planungsrechnungen bewertet. Die Elemente des Risikomanagementsystems sind zudem – die Risikostreuung durch eine langfristig angestrebte Erhöhung der Anzahl von Immobilien- und ggf. Beteiligungserwerben – aufgrund schlanker Personalstrukturen jederzeitiger Einblick der Geschäftsleitung in das aktuelle Vertragswesen und die Geschäftsentwicklung. In der jetzigen Phase wird die Mezzaninfinanzierung nicht als vorrangig angesehen. Künftige Immobilienfinanzierungen können aufgrund der Niedrigzinssituation von den Kreditinstituten hinreichend begleitet werden. Ebenso wird, falls notwendig, auch auf die Unterstützung durch den Alleinaktionär vertraut. Konkrete Risiken mit besonderem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht zu sehen. Um Risiken zu minimieren wird seit Anfang November 2018 kein weiteres Mezzaninkapital mehr angeboten. Chancen der künftigen Entwicklung Der Kauf der Immobilie in Rheinfelden ist als positiv zu werten. Die Wohn- und Gewerbeimmobilie ist vermietet. Modernisierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen sind zum Teil bereits in 2019 durchgeführt worden und darüber hinaus nicht dringlich, können aber zur Verbesserung der Ertragskraft und Wertsteigerung beitragen. Aufgrund der nach wie vor starken Nachfrage nach Immobilien sind unsere Renditeerwartungen mit dem Kauf neuer Objekte aktuell nicht zu realisieren. Wir werden den Markt aber weiterhin aufmerksam beobachten. Die anhaltend starke Nachfrage im Wohnungs- bzw. Immobilienmarkt lässt langfristig eine nachhaltige positive Entwicklung von Mieterträgen erwarten. Bei niedrigen Darlehenszinsen und tendenziell steigenden Mieten scheint somit eine kontinuierliche Verbesserung der Rendite wahrscheinlich. Risiken bestehen hierbei vor allem darin, die Immobilien zu einem akzeptablen Preis und in einem Zustand zu erwerben, der den langfristigen Renditeerwartungen bereits in der Anfangsphase hinreichend Rechnung trägt. Die Auswirkungen des Coronavirus und die von den Regierungen weltweit und in Deutschland ergriffenen drastischen Eindämmungsmaßnahmen werden zu einer Abschwächung der wirtschaftlichen Entwicklung führen. Die Folgen auf den Geschäftsverlauf der Gesellschaft werden ständig analysiert und überwacht. Die Immobilie ist derzeit vollvermietet und der Mieteingang wird zeitnah überwacht. Aktuell lassen sich daher noch keine gravierenden Auswirkungen feststellen. Bericht über Zweigniederlassungen Es existiert keine Zweigniederlassung. Schlusserklärung des Vorstands zum Bericht über Beziehungen zur Abhängigkeit Da Herr Laurin Faeh, Allschwil, Schweiz als alleiniger Anteilseigner der PrimeEnergy Immobilien AG mit seiner direkten Beteiligung (von 100,00%) eine sichere Hauptversammlungsmehrheit repräsentiert, ist ein Abhängigkeitsverhältnis der PrimeEnergy Immobilien AG gegenüber Herr Laurin Faeh bzw. der Bargella Invest AG nach § 17 Abs.1 AktG begründet. Ein Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag mit Herrn Laurin Faeh besteht nicht. Der Vorstand der Prime Energie Immobilien AG hat daher gemäß § 312 AktG einen Abhängigkeitsbericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt. Der Vorstand hat am Ende des Berichts folgende Erklärung abgegeben: „Der Vorstand der PrimeEnergy Immobilien AG erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde.“
Weil am Rhein, den 08.06.2020 gez.: Thomas Bisig, Vorstand BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangBilanzierungs-, Ausweis – und Bewertungsmethoden 1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der PrimeEnergy Immobilien AG, mit Sitz in Weil am Rhein, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter Registernummer HRB 712137, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs unter Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend hierzu waren die Regelungen des Aktiengesetzes und des Vermögensanlagengesetzes zu beachten. Die Gesellschaft hat auf Grund der Vorschriften des § 25 VermAnlG den Jahresabschluss und den Lagebericht prüfen zu lassen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden Wahlrechte zum Bilanzansatz und Bewertung nach BilMoG und Steuerrecht, unter Beachtung von Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit, soweit als möglich einheitlich ausgeübt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde zunächst der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde soweit dies nach § 24 VermAnlG möglich ist, Gebrauch gemacht. 2. Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GOB) Soweit für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzelne Positionen in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung notwendig sind, verweisen wir auf die nachfolgenden Erläuterungen. Der Jahresabschluss wurde nach Fortsetzungsgesichtspunkten aufgestellt (§ 252 (1) Nr. 2 HGB). 3. Ausweis- und Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz erfolgt entsprechend den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungsvorschriften des HGB und unter Beachtung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes. Die Form der Darstellung des Jahresabschlusses wurde gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt (§ 275 (2) HGB). Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, die in Bezug zum Alleinaktionär als verbundenen Unternehmen anzusehen sind oder nach dem Gesichtspunkt von true and fair view (auch mittelbar) dort zuzuordnen wären, wurden als Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Sinne des § 271 (2) HGB behandelt. Ebenso werden Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Alleinaktionär hierin aufgeführt bzw. als solche gesondert erläutert. 4. Bilanzierung- und Bewertungsgrundsätze Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden fand gegenüber dem Vorjahr nicht statt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Latente Steuern sind nicht vorhanden, andernfalls würde von den Erleichterungen nach § 274a Nr. 5 HGB Gebrauch gemacht. Immaterielle Anlagegüter waren im Berichtsjahr nicht vorhanden. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Anschaffungskosten enthielten auch Nebenkosten sowie ggf. nachträgliche Aktivierungen. Anschaffungskostenminderungen wurden ggf. abgesetzt. Für bislang angeschafften Wirtschaftsgüter wurde eine Abschreibung gewählt, die den Werteverzehr adäquat wiedergibt. Nach den Grundsätzen von Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit wird bei geringen Zugängen an Anlagevermögen eine einheitliche, am Steuerrecht orientierte planmäßige Abschreibung gewählt. Die Abschreibungen erfolgten linear unter Zugrundelegung folgender Nutzungsdauern: Gebäude 50 Jahre. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus nachfolgendem Anlagenspiegel: Vorräte waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind ggf. mit ihren Nennwerten unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Die Restlaufzeit der ausgewiesenen Forderungen liegt unter einem Jahr. Hierin enthalten sind Forderungen gegenüber dem verbundenen Unternehmen, Fa. Prime Energy Invest AG, von 237.865,15 € (Vj. 226.381,16€). Diese resultieren aus Lieferungen und Leistungen sowie einem verzinslichen Darlehen. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich um im Folgejahr abziehbare Vorsteuern von 0,00 € (Vj. 155,78 €) und übrigen sonstige Forderungen aus noch ausstehenden Nebenkostenabrechnungen von 6.065,01 € (Vj. 5.500,00 €). Die liquiden Mittel wurden mit ihren Nennwerten angesetzt. Es handelt sich um Kontokorrentguthaben bei Banken in inländischer Währung. Das gezeichnete Stammkapital wurde in bar eingezahlt und beläuft sich auf 300.000 €. Steuer- und sonstige Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet worden. Darin enthalten sind Rückstellungen für Kosten der Abschlussprüfung von 6.000 €. Im Übrigen handelt es sich um Rückstellungen für Kosten der Abschlusserstellung, der Offenlegung und der Buchhaltung. Preis- und Kostensteigerungen hatten keinen Einfluss auf die Höhe der Rückstellung. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Von den Verbindlichkeiten mit insgesamt 1.049.352,81 € (Vj. 1.042.012,48 €) haben eine Restlaufzeit bis zu 1 Jahr i. H. v. 370.022,81 € (Vj. 363.342,48 €), eine Restlaufzeit bis 1 bis 5 Jahren i. H. v. 116.000,00 € (Vj. 116.000,00 €) und eine Restlaufzeit von über 5 Jahren i. H. v. 563.330,00 € (Vj. 562.670,00 €). Im Einzelnen ergeben sich die o. g. Verbindlichkeiten aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel.
*) hierzu bestehen Pfandrechte bezüglich des Objekts Rheinfelden, Müßmattstr. 37-41 zugunsten a) Sparkasse-Lö-Rhflden 1) Buchgrundschuld über 350.000 € 2) Buchgrundschuld über 350.000 € 5. Währungsumrechnungen Währungsumrechnungen erfolgen entsprechend der Regelungen nach § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag und sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet, soweit nicht § 256a S.2 HGB einschlägig ist. 6. Angaben zur Bilanz Die Aufgliederung und die Bewegung des Anlagevermögens sind der beigefügten Aufstellung „Anlagenspiegel“ zu entnehmen. Außerplanmäßige Abschreibungen liegen nicht vor. Steuerliche Sonderabschreibungen wurden im Berichtsjahr nicht in Anspruch genommen. Beim Umlaufvermögen war eine Einzelwertberichtigung von € 4.051,11 auf offene Mietforderungen vorzunehmen. 7. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Eine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und geografisch bestimmten Märkten kann unterbleiben, da es sich ausschließlich um Einnahmen aus der Vermietung einer Immobilie handelt. Gegenüber dem Vorjahr ergab sich keine Veränderung in der Darstellung der GuV-Positionen. Die in den Umsatzerlösen enthaltenen periodenfremden Erträge sind von untergeordneter Bedeutung. Die sonstigen betrieblichen Erlöse enthalten den sonstigen Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen und der Abgrenzung von noch ausstehenden Nebenkostenabrechnungen. 8. Sonstige Haftungsverhältnisse Sonstige Haftungsverhältnisse i. S. v. § 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht. 9. Risiken und Vorteile von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften Wesentliche Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen nach § 285 Nr. 3 HGB von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, die für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestehen nicht. 10. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB bestehen am Bilanzstichtag nicht. 11. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten sind Am 30. Januar 2020 hat die Weltgesundheitsorganisation WHO den internationalen Gesundheitsnotstand aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus ausgerufen. Seit dem 13. März 2020 stuft die WHO die Verbreitung des Coronavirus als Pandemie ein. Der weitere Verlauf der Ausbreitung des Coronavirus und die von den Regierungen weltweit und in Deutschland ergriffenen drastischen Eindämmungsmaßnahmen werden zu einer Abschwächung der wirtschaftlichen Entwicklung führen. Die Folgen auf den Geschäftsverlauf der Gesellschaft werden ständig analysiert und überwacht. Derzeit lassen sich noch keine gravierenden Auswirkungen feststellen. Eine verlässliche betragsmäßige Schätzung der möglichen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ist aufgrund der bestehenden hohen Untersicherheit der weiteren Entwicklung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich nach Schluss des Geschäftsjahres ereignet haben, sind nicht eingetreten. 12. Sonstige Angaben Im Berichtsjahr wurden keine Mitarbeiter beschäftigt. Alleinaktionär ist Herr Laurin Faeh, Allschwil (Schweiz). Er hält eine Anzahl von 300.000 Aktien (dies entspricht 100 v. H.). Einzeln vertretungsberechtigter Vorstand ist: Herr Thomas Bisig, Frick (Schweiz) Kaufmann Bezüge an den Vorstand wurden im Berichtsjahr nicht gewährt. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern Herr Dr. Thomas Ulsamer – Aufsichtsratsvorsitzender – seit 26.01.2018 Herr Jürg Hatz lic. rer. pol., Dipl. Wirtschaftsprüfer Frau Isabelle Gerard, Dipl. Betriebswirtin Bezüge an den Aufsichtsrat wurden im Berichtsjahr nicht gewährt. Ein Vorschlag des Vorstands zur Ergebnisverwendung war aufgrund des vorhandenen Bilanzverlustes nicht notwendig. 13. Unterzeichnung des Vorstands nach § 245 HGB.
Weil am Rhein, den 08.06.2020 gez.: Thomas Bisig, Vorstand Erklärung des Vorstands nach § 264 II 3 HGB Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Weil am Rhein, den 08.06.2020 gez.: Thomas Bisig, Vorstand Ein Vorschlag des Vorstands zur Ergebnisverwendung war aufgrund des Bilanzverlustes nicht notwendig. Der Bilanzverlust wird ausweislich der Niederschrift über die Hauptversammlungsbeschlüsse auf neue Rechnung vorgetragen. Anlagespiegel
Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Arbeit des Vorstands überwacht und beratend begleitet. Der Vorstand hat uns regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik, die wirtschaftliche Lage sowie über den Gang der laufenden Geschäfte informiert. In den Aufsichtsratssitzungen haben wir mündliche Berichte und schriftliche Beschlussvorlagen des Vorstands eingehend besprochen und geprüft. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der PrimeEnergy Immobilien AG zum 31. Dezember 2019 sowie der Lagebericht für 2019 sind von der Fa. HAHNE Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dülmen, geprüft worden. Diese wurde von der Hauptversammlung am 13.09.2019 als Abschlussprüferin gewählt und sodann vom Aufsichtsratsvorsitzenden schriftlich mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragt. Die Prüfung hat zu keinerlei Einwendungen geführt, so dass der Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen erteilt wurde. Der Bericht des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss zum 31.12.2019 und dem Lagebericht 2019 wurde allen Aufsichtsratsmitgliedern ausgehändigt und in die Besprechung und Prüfung des Jahresabschlusses einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss der PrimeEnergy Immobilien AG zwar nicht teilgenommen er stand aber für Erläuterungen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis zustimmend zur Kenntnis genommen und den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der PrimeEnergy Immobilien AG sowie den Lagebericht 2019 geprüft und gebilligt. Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben den Beschluss gefasst die Feststellung des Jahresabschlusses der Fa. PrimeEnergy Immobilien AG der Hauptversammlung zu überlassen. Den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzverlusts haben wir geprüft. Es bestanden keine Einwendungen. Wir empfehlen die Feststellung des Jahresabschlusses vorzunehmen und den Vorstand zu entlasten.
Weil am Rhein, 13. Juli 2020 Der Aufsichtsrat gez.: Dr. Thomas Ulsamer, Vorsitzender Einladung / TO HauptversammlungNiederschrift der Hauptversammlung vom 13. Juli 2020 um 10:00 Uhr Die PrimeEnergy Immobilien Aktiengesellschaft hält heute, am 13. Juli 2020 um 10:00 Uhr in Allschwil eine Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 6 AktG ab. Herr Laurin Faeh hält als alleiniger Aktionär 100 % des Aktienkapitals, was durch Vorlage der Gründungsurkunde nachgewiesen wurde. Herr Laurin Faeh widerspricht der Beschlussfassung nicht. Tagesordnungspunkte sind: • die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 • die Ergebnisverwendung • die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat • die Bestellung des Abschlussprüfers für das Folgejahr. Der Hauptversammlung liegt der vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat beschlossene sowie durch die HAHNE Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vertreten durch Frau Dr. Gabriele Hahne, Wierlings Busch 73, 48249 Dülmen geprüfte und mit Prüfvermerk versehene Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 vor, der mit einem Jahresfehlbetrag von 2.474,25 EUR und damit einem Bilanzverlust von 119.625,57 EUR schließt und dieser Niederschrift als Anlage beigefügt wird. Die Hauptversammlung stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2019 fest und beschließt, den Bilanzverlust von 119.625,57 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden entlastet. Zum Abschlussprüfer für das Folgejahr 2020 wird Fa. HAHNE Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH, Dülmen, gewählt. Sodann schließt der Vorsitzende des Aufsichtsrats die Sitzung um 10:30 Uhr.
Allschwil, den 13. Juli 2020 gez.: Dr. Thomas Ulsamer, Vorsitzender des Aufsichtsrates sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 13.07.2020 festgestellt. BestätigungsvermerkVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An die PrimeEnergy Immobilien AGVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der PrimeEnergy Immobilien AG, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der PrimeEnergy Immobilien AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse · entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019, · vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. · beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. · beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. · führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dülmen, den 24. Juni 2020 HAHNE Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH gez.: Diplom-Kauffrau Dr. Gabriele Hahne, Wirtschaftsprüferin Eine Verwendung des vorstehenden Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form, bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. |
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