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PRINTad Verlags – GmbH: Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

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PRINTad Verlags – GmbH

Passau

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Die PRINTad Verlags – GmbH, Passau („Bieterin„), hat am 11. September 2020 die Angebotsunterlage („Angebotsunterlage„) für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot („Angebot„) an die Aktionäre der InTiCa Systems AG, Passau („InTiCa„), zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der InTiCa (ISIN DE0005874846 / WKN 587484) („InTiCa-Aktien„), die nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 6,00 je InTiCa-Aktie („Angebotsgegenleistung„) veröffentlicht. Die Angebotsunterlage ist im Internet unter www.optima-angebot.de abrufbar. Die Annahmefrist des Angebots endete am 9. Oktober 2020, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Die weitere Annahmefrist des Angebots gemäß § 16 Abs. 2 S. 1 WpÜG endete am 28. Oktober 2020, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Das Angebot kann nicht mehr angenommen werden.

Am 15. Dezember 2020, d.h. innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpÜG am 14. Oktober 2020, hat die Bieterin außerbörslich einen Aktienkaufvertrag über den unbedingten Erwerb von 169.100 InTiCa-Aktien geschlossen („Aktienkaufvertrag„). Dies entspricht einem Anteil von rund 3,9445 % des Grundkapitals und der gesamten Stimmrechte der InTiCa. Die von der Bieterin gewährte Gegenleistung beträgt EUR 9,40 je InTiCa-Aktie. Die Übertragung der 169.100 InTiCa-Aktien auf die Bieterin erfolgt voraussichtlich innerhalb von zwei Bankarbeitstagen (wie in der Angebotsunterlage definiert) nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.

Im Rahmen des Aktienkaufvertrags gewährte die Bieterin für die erworbenen 169.100 InTiCa-Aktien wertmäßig eine gegenüber der Angebotsgegenleistung höhere Gegenleistung. Gemäß § 31 Abs. 6 S. 1 WpÜG i.V.m. Abs. 5 S. 1 WpÜG ist die Bieterin daher gegenüber denjenigen InTiCa-Aktionären, die das Angebot angenommen haben, zur Zahlung einer Geldleistung in Euro in Höhe des Unterschiedsbetrages von EUR 3,40 je Eingereichter InTiCa-Aktie (wie in der Angebotsunterlage definiert) verpflichtet.

Der Unterschiedsbetrag wird den InTiCa-Aktionären, die das Angebot angenommen haben, voraussichtlich innerhalb von sieben Bankarbeitstagen (wie in der Angebotsunterlage definiert) nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ausbezahlt.

Passau, den 16. Dezember 2020

PRINTad Verlags – GmbH

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der InTiCa dar, sondern enthält eine gesetzliche Pflichtmitteilung nach dem WpÜG im Zusammenhang mit dem Angebot, dessen weitere Annahmefrist am 28. Oktober 2020, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), abgelaufen ist. Das Angebot kann nicht mehr angenommen werden. Die Bedingungen und Bestimmungen des Angebots sind in der Angebotsunterlage dargelegt, deren Veröffentlichung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 11. September 2020 gestattet hat. Investoren und InTiCa-Aktionären wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Mitteilungen und Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.

Soweit in dieser Bekanntmachung in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: http://www.optima-angebot.de
im Internet am: 16.12.2020.

 

Passau, den 16. Dezember 2020

PRINTad Verlags – GmbH

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