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Prius Capital GmbH ob das gut geht mit der Resozialisierung?

geralt (CC0), Pixabay
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Manchmal werden auch wir dann doch überrascht. So auch mit einer Antwort auf eine Presseanfrage die wir genanntem Unternehmen übermittelt hatten. Es geht um einen führenden Mitarbeiter des Unternehmens in der Niederlassung Düsseldorf des Unternehmens Prius Capital GmbH. Ein Mitarbeiter, über den wir an anderer Stelle bereits berichtet hatten, das in einem Kontext den man nur „Kriminell“ bezeichnen kann.

Dabei geht es um diese Veröffentlichung im Bundesanzeiger:

Die Staatanwaltschaft Düsseldorf vollstreckt mehrere Einziehungsentscheidungen des Landgerichts Düsseldorf wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs gegen die Haupttäter Stefan D. und Jochen M. sowie weitere Gehilfen und Telefonverkäufer.Mit Urteil vom 17.01.2019 hat das Landgericht Düsseldorf –  die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.463.805,80 Euro, 27.746,00 Euro und 20.913,35 Euro angeordnet.

Die Entscheidung ist rechtskräftig. Auf der Grundlage der Feststellungen in den Urteilsgründen gibt es eine Vielzahl von Personen, die durch die Tat geschädigt worden sind.

Der Einziehungsentscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:a) In den Jahren 2010 und 2011 wurden den Geschädigten von einer Genfer Kreditanstalt Maximilian Graf, auch auftretend als Genfer Kreditanstalt, vorbörsliche Aktien einer Oil & Sand European Project Inc. sowie Aktien einer CIA de Minas Buenaventura zum Kauf angeboten, obwohl eine Lieferung der Aktien tatsächlich zu keiner Zeit möglich oder beabsichtigt war.

Im Vertrauen darauf, dass eine Lieferung erfolgen würde, kam es zu Investitionen der Geschädigten.b) Unter den Vertriebsnamen L.B. Trust und LCB wurden Geschädigte in der Zeit von Juli 2011 bis April 2012 mittels Kaltakquise von unter Alias-Personalien handelnden Telefonverkäufern angerufen und zum Kauf von Aktien der Avalon Bay Communities Inc. und der Oil Sand Sector Fund angehalten.

Im Vertrauen darauf, dass die Aktien den Verkäufern zur Übereignung zur Verfügung standen wurden von den Geschädigten Gelder überwiesen. Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken.

Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehungsanordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus.

Ein Betrag von 150.000,- Euro konnte bisher zur Befriedigung der Ansprüche der Geschädigten beigetrieben werden.Über das Vermögen des Verurteilten Jochenr M, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts in Mönchengladbach vom 22.05.2018  das Insolvenzverfahren eröffnet worden.Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.Auf das anliegende Merkblatt, in welchem die verschiedenen Entschädigungsverfahren und die sich hieraus ergebenden Anforderungen für eine Befriedigung von Verletzten dargestellt sind, weise ich – hier insbesondere auf Zif. I. 2.) a) und b), II. 2. a), III. – hin.Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.Düsseldorf, 07.11.2019

Zitat Ende

Nun hat uns eine Userin mitgeteilt, dass einer der Herren wohl wieder in der Kapitalanlagebranche arbeitet, für uns Grund genug dem Unternehmen in dem er beschäftigt ist, dann mal eine Presseanfrage zu übermitteln.

Die Antwort allerdings wollen wir dann nicht abdrucken, denn mit Verlaub, solche ein Antwort finden wir für ein seriöses Unternehmen, dann doch Grenzwertig um das einmal deutlich zu sagen. Hier wird ein ehemaliger Mitarbeiter, den wir nicht kennen, in einer Form diskreditiert, was aus meiner Sicht dann möglicherweise sogar strafrechtliche Relevanz haben könnte, die wir so auch noch nicht erlebt haben.

Bestätigt hat man uns aber, dass die betreffende Person, tatsächlich für das Unternehmen arbeitet.

Zitat:

Herr Jochen M. ist bei uns als Vertriebsmitarbeiter beschäftigt und seine Vergangenheit ist uns bekannt. Herr M. wird von uns auf Grund seiner Vergangenheit engmaschig überwacht und verfügt über keinerlei Handlungsbefugnisse, die über den regulären Vertrieb unserer eigenen von der Bafin genehmigten Finanzprodukte hinausgehen.

Zitat Ende

Nun hat natürlich JEDER eine 2.te Chance verdient, aber mal ehrlich, muss das in der Branche sein, wo es ein Bezug zu den kriminellen Handlungen gibt. Ob sich das Unternehmen Prius Capital GmbH damit einen Gefallen getan hat, weiß ich nicht, aber wir werden das Unternehmen jetzt ganz genau beobachten. Eine Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen können wir nicht empfehlen.

Amtsgericht Offenbach am Main Aktenzeichen: HRB 52073 Bekannt gemacht am: 27.09.2019 22:01 Uhr
Veröffentlichungen des Amtsgerichts Offenbach am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
27.09.2019
 
HRB 52073: Prius Capital GmbH, Neu-Isenburg, Bansastraße 23, 63263 Neu-Isenburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.09.2019. Geschäftsanschrift: Bansastraße 23, 63263 Neu-Isenburg. Gegenstand: die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Firmenbeteiligungen jeder Rechtsform. Vor allem, aber nicht ausschließlich, Projektgesellschaften zum Erwerb, der Projektierung, der Entwicklung und anschließenden Veräußerung von Grundstücken und Immobilien jeder Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fiedler, Alexander, Frankfurt am Main, *03.06.1982; Krauß, Max Reiner, Frankfurt am Main, *04.09.1981, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

 

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