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Private Assets AG – Aufgepasst

geralt (CC0), Pixabay
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Private Assets AG

Allensbach

Amtsgericht Freiburg, HRB 382009

ISIN: DE0006051139 /​ WKN 605113

Zweite Aufforderung zur Einreichung von Aktienurkunden und Androhung der Kraftloserklärung

Die ordentliche Hauptversammlung der Private Assets AG (nachfolgend die „Gesellschaft“) hat am 7. September 2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 2.850.000,00, eingeteilt in 2.850.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 pro Aktie (nachfolgend die „Alt-Aktien“), zum Zweck der Deckung von Verlusten in vereinfachter Form gemäß §§ 229 ff. AktG, um EUR 2.850.000,00 auf EUR 0,00 herabzusetzen.

Außerdem hat die ordentliche Hauptversammlung am 7. September 2020 beschlossen, das herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 0,00 gegen Bareinlagen um bis zu EUR 329.344,00 durch Ausgabe von bis zu 329.344 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Der Ausgabebetrag beträgt EUR 1,00 je Aktie, der Gesamtausgabebetrag mithin bis zu EUR 329.344,00.

Die Kapitalherabsetzung und die Durchführung der Kapitalerhöhung auf EUR 329.344,00 wurden am 16. November 2020 in das Handelsregister des Amtsgericht Freiburg eingetragen und sind damit jeweils wirksam.

Durch die Kapitalherabsetzung auf Null und die Ausgabe neuer Aktien im Rahmen der Kapitalerhöhung ist der Inhalt der alten Aktienurkunden der Gesellschaft mit der Wertpapierkennnummer 605113 unrichtig geworden. Die für die Alt-Aktien ausgegebenen Aktienurkunden sollen durch Einziehung und Kraftloserklärung aus dem Verkehr genommen werden.

Die Gesellschaft fordert daher nachstehend die Inhaber der für die Alt-Aktien ausgegebenen Aktienurkunden gemäß §§ 73 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 2 AktG durch dreimalige Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern auf, ihre Aktienurkunden zusammen mit allen Nebenpapieren (also Mantel und Bogen) einzureichen, und droht zugleich die Kraftloserklärung der Urkunden, die trotz dreimaliger ordnungsgemäßer Aufforderung nicht fristgerecht eingereicht werden, an.

Zweite Aufforderung

Die Aktionäre und ehemaligen Aktionäre der Gesellschaft werden aufgefordert in der Zeit vom 15. Januar 2021 bis zum Ablauf des 13. April 2021 sämtliche sich bei ihnen befindenden, für Alt-Aktien ausgegebenen Aktienurkunden zusammen mit ihren jeweiligen Nebenpapieren (also Mantel und Bogen) an die Gesellschaft unter folgender Adresse:

Private Assets AG, Brook 1 in 20457 Hamburg

einzureichen.

Die genannten Aktienurkunden der Gesellschaft, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Einreichung der Aktienurkunden nicht bis zum 13. April 2021 eingereicht wurden, werden nach § 73 AktG für kraftlos erklärt.

Das Amtsgericht Freiburg hat die erforderliche Genehmigung zur Kraftloserklärung am 23. Dezember 2020 erteilt.

 

Hamburg, im Februar 2021

Private Assets AG

Der Vorstand

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