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Private Assets AG – miese Bilanz!

geralt (CC0), Pixabay
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Private Assets AG

Allensbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

1. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS

Die Private Assets AG mit Sitz in 78476 Allensbach wurde als Aktiengesellschaft gegründet und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Registernummer HRB 382009 eingetragen. Im Dezember 2020 wurde der Geschäftssitz der Gesellschaft nach 20457 Hamburg verlegt.

Satzungsgemäß umfasst der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft die Verwaltung des eigenen Vermögens und den Erwerb und die Veräußerung von Firmenbeteiligungen. Darüber hinaus berücksichtigt der Unternehmensgegenstand auch verschiedene Bereiche der Beratungsleistungen und Handel mit Edelmetallen sowie Aktivitäten im Tourismusbereich, wobei der Goldhandel und das Tourismusgeschäft derzeit nicht aktiv betrieben werden.

2. KONJUNKTURELLE RAHMENBEDINGUNGEN

Die konjunkturelle Entwicklung der Deutschen Wirtschaft stand im Jahr 2020 weitgehend im Zeichen der Corona-Pandemie. Der vollzogene Lockdown im Frühjahr 2020 hat in Deutschland, aber auch weltweit zu einem historischen Einbruch der Wirtschaftsleistung in fast allen Bereichen geführt. Die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen war eingebrochen und die globalen Lieferketten stark beeinträchtigt. Mit dem Rückgang des Infektionsgeschehens im Sommer konnte sich die Wirtschaftsentwicklung wieder steigern. Dieser Aufschwung fand aber ein Ende, als aufgrund der stark gestiegenen Infektionszahlen ein erneuter Lockdown verhängt wurde. Hier betrafen die Einschränkungen primär den Dienstleistungsbereich. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt der deutschen Wirtschaft ging im Jahr 2020 mit einer Rate von 5,0 Prozent zurück. Die seit November wieder geltenden strikten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen bewirkten, dass sich die konjunkturelle Dynamik in Deutschland erheblich verlangsamte und sich auch dämpfend auf den Start des laufenden Jahres auswirkte.

Die Bundesregierung erwartet für das Gesamtjahr 2021 eine Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 3,0 Prozent. Dabei wird die Wirtschaftsleistung im ersten Quartal wahrscheinlich noch deutlich durch die Pandemie beeinträchtigt. Der Umfang der Erholung der weiteren Entwicklung dürfte allerdings vom Grad einer weiteren Stabilisierung der pandemischen Lage durch die Impfung größerer Bevölkerungsgruppen und der damit verbundenen Rücknahme der Einschränkungen des öffentlichen Lebens abhängen.

3. GESCHÄFTSVERLAUF UND GESCHÄFTSERGEBNIS

Die Private Assets AG beendete das Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 146.102 EUR. Unter Berücksichtigung des Verlustvortrages in Höhe von 2.649.497 EUR und des Ertrags aus der im Jahr 2020 umgesetzten Kapitalherabsetzung in Höhe von 2.634.756 EUR ergibt sich ein Bilanzverlust in Höhe von 160.843 EUR.

In Geschäftsjahr 2020 prägten im Wesentlichen umfangreiche Anpassungen der Kapital- und Kostenstruktur den Geschäftsverlauf der Private Assets AG.

Anpassung der Kapitalstruktur

Zum Jahresende 2019 war das Eigenkapital der Gesellschaft aufgebraucht, so dass umfangreiche Kapitalmaßnahmen zur Rekapitalisierung der Gesellschaft zwingend notwendig waren. Die Hauptversammlung der Gesellschaft am 7. September 2020 genehmigte die Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten von EUR 2.850.000 auf EUR 0 in Verbindung mit einer Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung im Umfang auf bis zu EUR 329.344.

Die Umsetzung der Kapitalmaßnahmen erfolgte im Oktober 2020 und richtete sich nur an die bestehenden Aktionäre der Private Assets AG. Für den Bezug der Aktien wurde ein Bezugsverhältnis von 8:1 mit einem Bezugspreis in Höhe von 1,50 Euro für je eine neue Aktie festgelegt. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit eines Überzugs von nicht bezogenen Aktien.

Die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage konnte in voller Höhe platziert werden. Es wurden insgesamt 329.344 Stück neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Private Assets AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von jeweils 1,00 Euro ausgegeben. Mit der Eintragung in das Handelsregister am 16. November 2020 wurden die von der Hauptversammlung am 7. September 2020 beschlossenen Kapitalmaßnahmen – bestehend aus vollständiger Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung abschließend umgesetzt. Damit beläuft sich das aktuelle Grundkapital der Private Assets AG auf EUR 329.344. Es ist eingeteilt in 329.344 auf den Inhaber lautende Stückaktie und setzt sich ausschließlich aus Aktien zusammen, die Rahmen der Kapitalerhöhung gezeichnet wurden. Die neuen Aktien werden unter der neuen Wertpapierkennnummer A3H223 bzw. der ISIN DE000A3H2234 im Freiverkehr der Börse Berlin gehandelt.

Die Private Assets AG konnte durch die erfolgreiche Umsetzung der Kapitalmaßnahmen eine gesicherte Ausgangsbasis für eine Neuausrichtung und Reaktivierung des operativen Geschäftsbetriebs schaffen.

Reduzierung der Personal- und Verwaltungskosten

Der jährliche Gesamtverwaltungsaufwand betrug zum Bilanzstichtag 165.097 EUR. Damit konnten die Kosten im Vergleich zum Vorjahr – hier beliefen sie sich noch auf 363.912 EUR – um mehr als die Hälfte reduziert werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Verwaltungsaufwand im Jahr 2020 durch die Kosten für die Umsetzung der Kapitalmahnahmen deutlich belastet wurde. Eine Anpassung der Gesamtverwaltungskosten an die notwendigen betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird erst im Jahr 2021 nachhaltig Wirkung zeigen.

Wechsel in Aufsichtsrat und Vorstand

Herr Claus Dieter Hermanni hat mit Wirkung zum 24. November 2020 nach erfolgreicher Umsetzung der bilanziellen Restrukturierung der Gesellschaft sein Vorstandsmandat bei der Private Assets AG niedergelegt. Als neuer Vorstand wurde Herr Sven Dübbers vom Aufsichtsrat mit Wirkung zum 24. November 2020 bestellt. Herr Dübbers war bereits als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Gesellschaft verbunden und legte für die Übernahme des Vorstandsmandats sein Amt als Aufsichtsrat nieder.

Zur Vervollständigung des Aufsichtsrats wurde beantragt, Herrn Christoph Schäfers gerichtlich als neues Mitglied des Aufsichtsrats zu bestellen. Mit Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 30. November 2020 wurde Herr Schäfers mit Wirkung zum 1. Januar 2021 zum Mitglied des Aufsichtsrats der Private Assets AG bestellt. Der Aufsichtsrat wählte ihn zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats.

4. ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

4.1 Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2020 erzielte die Private Assets AG keine Umsatzerlöse (Vorjahr 213.199 EUR). Dieser Wert spiegelt wider, dass bereits im Vorjahr im Rahmen der Restrukturierung entschieden wurde, den zuletzt alleinig für den Umsatz verantwortlichen Handel mit Edelmetallen nicht mehr aktiv zu betreiben.

Zum Bilanzstichtag wies die Private Assets AG sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 25.371 EUR (Vorjahr 122.274 EUR) aus. Sie setzten sich im Wesentlichen aus Erträgen aus Sachanlagenverkäufen und der Auflösung von Rückstellungen zusammen.

Die Kosten der Geschäftsführung bestehend aus Personalaufwendungen und allgemeinen Verwaltungskosten beliefen sich im Jahr 2020 auf 165.097 EUR (Vorjahr 363.912 EUR). Hier entfallen 66.000 EUR auf den Personalaufwand. Die wesentlichen Positionen der Verwaltungskosten bilden Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 33.564 EUR, Kosten für die Hauptversammlung in Höhe von 31.933 EUR sowie Kosten für Abschlusserstellung und -prüfung und Buchführung in Höhe von 8.888 EUR.

Die Abschreibungen auf Sachanlagen verringerten sich im Geschäftsjahr 2020 auf EUR 4.001 (Vorjahr 10.130 EUR), da sich der Sachanlagenbestand deutlich verringerte.

Zum Bilanzstichtag ergaben sich Zinsaufwendungen in Höhe von 2.383 EUR (Vorjahr +905 EUR) für erhaltene Darlehen. Diese Darlehen wurden im Geschäftsjahr 2020 bereits vollständig zurückgeführt.

Damit weist die Private Assets AG für das Geschäftsjahr 2020 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 146.102 (Vorjahr 230.311 EUR) aus.

4.2 Vermögens- und Finanzlage

Die Sachanlagen werden zum Bilanzstichtag mit 2.800 EUR (Vorjahr 7.067 EUR) bewertet. Es erfolgten im abgelaufenen Geschäftsjahr Verkäufe aus den Sachanlagen, die zu einer weiteren Verringerung dieser Position führte.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände der Private Assets AG betrugen zum Stichtag 11.065 EUR (Vorjahr 8.465 EUR).

Die Guthaben bei Kreditinstituten beliefen sich zum Ende des Geschäftsjahres auf 387.874 EUR (Vorjahr 30.729 EUR).

Zum 31. Dezember 2020 betrug das Eigenkapital der Private Assets AG 333.173 EUR (Vorjahr 0 EUR). Im Jahr 2020 wurde das Grundkapital der Gesellschaft nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff AktG zunächst auf 0 EUR herabgesetzt und im Anschluss in Verbindung mit einer Barkapitalerhöhung bis zu 329.344 EUR dann auf 329.344 EUR erhöht. Es wurden insgesamt 329.344 neue Aktien im rechnerischen Nennwert von 1,00 EUR zu einem Ausgabepreis 1,50 EUR gezeichnet. Der verbleibende Betrag in Höhe von 164.672 EUR wurde gemäß den gesetzlichen Vorschriften zum Aufbau der im Vorjahr aufgelösten Kapitalrücklage verwendet. Der aus der Umsetzung der Herabsetzung resultierende Ertrag von 2.634.756 EUR dient der Deckung des im Vorjahr entstandenen Bilanzverlustes in Höhe von 2.649.497 EUR. Die eigenen Aktien, die im Abschluss zum 31. Dezember 2019 ausgewiesen wurden, wurden im Zuge der Kapitalherabsetzung ausgebucht. Das Grundkapital der Gesellschaft wird damit nur noch durch Aktien, die Rahmen der Kapitalerhöhung gezeichnet wurden, repräsentiert.

Die Rückstellungen zum 31. Dezember 2020 in Höhe von 68.950 EUR (Vorjahr 44.500 EUR) berücksichtigen im Wesentlichen ausstehende Zahlungen an den ausgeschiedenen Vorstand sowie zu erwartende Kosten für Hauptversammlung und Abschlussprüfung.

Zum Bilanzstichtag ergaben sich Verbindlichkeiten in Höhe von 571 EUR (Vorjahr 16.502 EUR).

Die Bilanzsumme belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 402.695 EUR (Vorjahr 61.002 EUR).

5. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Der im Jahr 2019 begonnene Prozess der Restrukturierung und Konsolidierung wurde im Jahr 2020 konsequent weiterverfolgt. Durch die von der Hauptversammlung der Private Assets AG im September 2020 getroffenen Beschlüssen zur Kapitalherabsetzung in Verbindung mit einer Kapitalerhöhung konnte die Gesellschaft die Bereinigung der Bilanz aus eigener Kraft erfolgreich erreichen und damit die Basis für einen Neubeginn der Private Assets AG schaffen.

Das Geschäftsmodell der Private Assets AG besteht im Wesentlichen aus dem Erwerb von Unternehmen in Sondersituationen zu einem attraktiven Kaufpreis, der Restrukturierung und Revitalisierung dieser Beteiligungen und einer anschließenden Veräußerung.

Die Gesellschaft ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit verschiedenen Risiken ausgesetzt:

Liquiditätsrisiko

Ein Liquiditätsrisiko umfasst die Gefahr, dass die Gesellschaft ihren Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachkommen kann, oder bei Bedarf nicht ausreichend Liquidität zu den erwarteten Konditionen beschaffen kann. Die Umsetzung der Kapitalmaßnahmen stärkte die Kapitalbasis und für das Geschäftsjahr 2020 konnte die Liquidität sichergestellt werden. So konnte die Gesellschaft die für die Sanierungsphase aufgenommenen Darlehen zurückführen und auch allen Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Die aktuell vorhandene Liquidität reicht aus, um das angestrebte operative Geschäft anzuschieben. Für den weiteren Ausbau des Beteiligungsportfolios ist gegebenenfalls die weitere Zuführung von Eigenkapital zur Stärkung der Kapitalbasis und Ausweitung des Geschäfts notwendig.

Risiken aus der Restrukturierung

Es besteht die Möglichkeit, dass sich eine Restrukturierungsidee als nicht erfolgreich erweist. Um hier negative Auswirkungen auf die Private Assets AG zu vermeiden, schließt die Gesellschaft keine Ergebnisabführungsverträge mit den entsprechenden Unternehmen. Damit beschränkt sich das Risiko für die Private Assets AG auf den eingesetzten Kaufpreis sowie die mit dem Erwerb verbundenen Transaktionskosten.

Risiken im Zusammenhang mit dem Aufbau von Unternehmensstrukturen

Der Erfolg der Private Assets AG in der Betreuung des Portfolios ist eng mit den handelnden Personen verknüpft. In diesem Zusammenhang ist die Gesellschaft angewiesen auf den Einsatz von qualifiziertem und erfahrenem Personal. Daher ist es in der Wachstumsphase der Private Assets AG unter Umständen notwendig, entsprechende Unternehmensstrukturen aufzubauen und damit steigende Verwaltungskosten in Kauf zu nehmen.

Zum Jahresende erkennbare Risiken werden durch die Bildung entsprechender Rückstellung in den Abschluss einbezogen. Darüber hinaus gehende, bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar.

6. PROGNOSE

Im Geschäftsjahr 2020 schaffte die Private Assets AG durch die erfolgreiche Umsetzung der Kapitalmaßnahmen und Stärkung der Kapitalstruktur eine wesentliche Basis für eine künftige positive Geschäftsentwicklung. Entsprechend des Unternehmensgegenstands sollen verstärkt Beteiligungen aufgebaut werden. Schwerpunkte des operativen Geschäfts liegen auf dem Erwerb von Unternehmensbeteiligungen in Sondersituationen wie z.B. Konzernabspaltungen oder Unternehmen mit offenen Nachfolgeregelungen. Bereits im Frühjahr 2021 wurde eine erste Beteiligung erworben. Darüber hinaus liegen der Gesellschaft weitere Beteiligungsmöglichkeiten zur Prüfung vor.

Der Vorstand wird im Jahr 2021 das Ziel verfolgen, das operative Geschäft der Private Assets AG durch weiteren Ausbau des Portfolios voranzutreiben. Hierzu müssen für jeden geplanten Erwerb die entsprechenden Finanzierungsmodalitäten und Finanzierungsstrukturen geklärt werden.

Zur Herstellung ausreichender Finanzierungsmöglichkeiten kann gegebenenfalls auch die Aufnahme neuen Kapitals gehören. Neben einer regulären Kapitalerhöhung kann auch eine Kapitalerhöhung aus dem vorhandenen genehmigten Kapital der Gesellschaft erfolgen. Eine gestärkte Kapitalbasis stellt eine verbesserte Grundlage für eine weitere Intensivierung des operativen Geschäfts dar. Die Private Assets AG sieht für die Zukunft ihre Herausforderung darin, für die Gesellschaft passende Beteiligungen zu identifizieren und die entsprechenden Ausgangsvoraussetzungen für deren erfolgreiche Umsetzung zu schaffen.

Eine Quantifizierung des Ergebnisses dieser Überlegungen kann zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts mangels hinreichender Konkretisierung noch nicht erfolgen.

Das Geschäft der Private Assets AG ist nicht wesentlich von konjunkturellen Faktoren abhängig. Eine konjunkturelle wirtschaftliche Erholung hilft bestehenden Portfoliounternehmen, ein konjunktureller Rückgang bietet erfahrungsgemäß mehr Chancen auf der Seite des Erwerbs von neuen Portfoliounternehmen zu attraktiveren Preisen.

7. NACHTRAGSBERICHT

Im März 2021 hat die Private Assets AG 90% der Anteile an der SIM Automation GmbH erworben. Die SIM Automation GmbH mit Sitz in Heilbad Heiligenstadt (Thüringen) ist spezialisiert auf die Konstruktion und den Bau von Montageanlagen und beschäftigt ca. 200 Mitarbeiter. Die wesentlichen Kunden kommen aus den Bereichen der Medizintechnik und der Automobilzulieferindustrie.

 

Hamburg, den 21. Mai 2021

Sven Dübbers, Vorstand

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020

AKTIVA

EUR 31.12.2020 31.12.2019
Anlagevermögen
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.800,00 7.067,00
2.800,00 7.067,00
Umlaufvermögen
II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
–davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)– 6.788,66 6.997,66
II. Sonstige Vermögensgegenstände
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) – 4.276,25 1.467,03
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 387.874,47 30.729,15
398.939,38 39.193,84
Rechnungsabgrenzungsposten 955,61 0,00
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 14.741,18
402.694,99 61.002,02

PASSIVA

EUR 31.12.2020 31.12.2019
Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 329.344,00 2.850.000,00
Eigene Anteile 0,00 -215.244,00
II. Kapitalrücklage 164.672,00 0,00
III. Bilanzverlust -160.842,87 -2.649.497,18
IV.. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 14.741,18
333.173,13 0,00
Rückstellungen
1. Sonstige Rückstellungen 68.950,43 44.500,00
68.950,43 44.500,00
Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 146,00 15.307,09
— davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 0,00 (i. Vj. EUR 15.307,09) —
2. Sonstige Verbindlichkeiten 425,43 1.194,93
— davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 425,43 (i. Vj. EUR 1.194,93) —
— davon aus Steuern EUR 0,00 (i. Vj. EUR 1.189,70) —
571,43 16.502,02
402.694,99 61.002,02

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (01.01.2020 – 31.12.2020)

EUR 2020 2019
Umsatzerlöse 0,00 213.199,00
Sonstige betriebliche Erträge 25.371,35 122.273,78
Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 7,63 -192.088,50
Personalaufwand
Löhne und Gehälter -66.000,00 -207.727,04
Soziale Abgaben 0,00 621,52
Abschreibungen auf Sachanlagen -4.001,08 -10.129,57
Sonstige betriebliche Aufwendungen -99.096,97 -156.806,96
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 905,26
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.382,62 0,00
Ergebnis nach Steuern -146.101,69 -229.752,51
sonstige Steuern 0,00 -558,00
Jahresfehlbetrag -146.101,69 -230.310,51
Verlustvortrag aus dem Vorjahr -2.649.497,18 -5.131.160,70
Entnahme aus der Kapitalrücklage 0,00 2.711.974,03
Herabsetzung des Grundkapitals 2.634.756,00 0,00
Bilanzverlust -160.842,87 -2.649.497,18

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet und entsprechend § 158 Abs. 1 AktG erweitert.

Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267 a Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft wendet freiwillig die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB an. Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften der §§ 274 a und 288 Abs. 1 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Für die Offenlegung werden die Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften angewendet.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Gegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert und voll eingezahlt. Die Kapitalrücklage wird zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen sind in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

ANGABEN ZUR BILANZ

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

Eigenkapital

Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. September 2020 auf EUR 0,00 in vereinfachter Form herabgesetzt. Danach wurde das Grundkapital durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. September 2020 auf EUR 329.344,00 erhöht. Darüber hinaus wurde ein Betrag in Höhe von EUR 164.672,00 in die Kapitalrücklage eingestellt.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen nicht. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht.

SONSTIGE ANGABEN

Die Gesellschaft beschäftigte keine Mitarbeiter im Jahr 2020.

Vorstand während des Geschäftsjahres waren

Claus Dieter Hermanni, Kaufmann, Esslingen (bis 24.11.2020) und

Sven Dübbers, Kaufmann, Seevetal (ab 24.11.2020).

Der Vorstand ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Herr Sven Dübbers war bis zu seiner Bestellung als Vorstand stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Private Assets AG. Er hat für die Übernahme des Vorstandsmandats sein Amt als Aufsichtsrat der Gesellschaft zum 24. November 2020 niedergelegt. Herr Christoph Schäfers wurde zum 1. Januar 2021 als neues Mitglied des Aufsichtsrats der Private Assets AG gerichtlich bestellt.

Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

Dr. Lukas Lenz (Vorsitzender), Rechtsanwalt, Hamburg

Christoph Schäfers (stellvertretender. Vorsitzender), Vorstand, Hamburg

Florian Feddeck, Unternehmensberater, Berlin (bis 16. Mai 2021)

Jutta Bieber, Diplom-Kauffrau, Zürich (ab 16. Mai 2021)

Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates betrug im Geschäftsjahr EUR 4.880,00.

Mitgliedschaften in weiteren Aufsichtsräten:

Dr. Lukas Lenz:

2G Energy AG, Heek, Vorsitzender des Aufsichtsrats,

ABR German Real Estate AG, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats,

FALKENSTEIN Nebenwerte AG, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats,

SPARTA AG, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 20. Januar 2020), Mitglied des Aufsichtsrats (bis 18. Februar 2020)

Christoph Schäfers:

elho AG, Köln, Vorsitzender des Aufsichtsrats

SPARTA AG, (bis 31. Januar 2020)

Florian Feddeck:

Galler’sche Brausocietät GmbH & Co. KGaA, Berlin, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

E. Nachtragsbericht

Die Ausbreitung des Coronavirus hat sich bisher nicht auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausgewirkt. Zukünftige Risiken bedingt durch Einschränkungen im Handel sind für die Gesellschaft derzeit nicht qualifizierbar.

Im März 2021 hat die Private Assets AG 90% der Anteile an der SIM Automation GmbH, Heilbad Heiligenstadt, Thüringen, erworben. Sie ist spezialisiert auf die Konstruktion und den Bau von Montageanlagen und beschäftigt ca. 200 Mitarbeiter. Die wesentlichen Kunden kommen aus den Bereichen der Medizintechnik und der Automobilzulieferindustrie.

 

Hamburg, den 21. Mai 2021

Sven Dübbers, Vorstand

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Private Assets AG, Allensbach:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Private Assets AG, Allensbach, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Private Assets AG, Allensbach, für das Geschäftsjahr 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss im Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrundegelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, 28. Mai 2021

NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Stephan Buchert, Wirtschaftsprüfer

Holger Martens, Wirtschaftsprüfer

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