Ja, so liest sich die Bilanz die am gestrigen Tage aktuell hinterlegt wurde.
Die Private Equity Futur 02 Biomed GmbH & Co. KG ist durch Gesellschafterbeschluss vom 06. Dezember 2013 im Wege der Umfirmierung aus der Wölbern Private Equity Futur 02 GmbH & Co. KG entstanden. Die Eintragung der Umfirmierung im Handelsregister erfolgte am 12. Februar 2014. Die Gesellschaft ist in das Handelsregister A des Amtsgerichtes Hamburg unter der Registernummer HRA 100495 eingetragen. Steuerlich wird sie beim Finanzamt Hamburg-Mitte unter der Nummer 48/677/01775 geführt.
Nach § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264a HGB ist die Private Equity Futur 02 Biomed GmbH & Co. KG eine kleine Personenhandelsgesellschaft. Entsprechend § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB stellt sie keinen Lagebericht auf.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 wurde gemäß § 264a HGB unter Beachtung der für Kapitalgesellschaften vergleichbarer Größen anwendbaren Vorschriften erstellt. Die Gesellschaft hat von den größenabhängigen Erleichterungen teilweise Gebrauch gemacht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Der Ausweis des Eigenkapitals erfolgt als Kapitalanteile der Kommanditisten.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, um die Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Stichtag beizulegen ist.
Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Werte in Fremdwährung wurden mit dem Wechselkurs am Entstehungsstichtag bzw. dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet.
Die Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Werte in Fremdwährung wurden mit dem Wechselkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Stichtagskurs bewertet.
Die Währungsumrechnung USD/EUR erfolgte zum Bilanzstichtag zum Devisenmittelkurs.
lagevermögen
Die Gesellschaft hält 100 % der Anteile an der Zweite Vermögensverwaltung Wölbern Private Equity Futur 02 GmbH i. L., Hamburg, und 94,29 % der Anteile an der MPM BioVentures IV GmbH & Co. Beteiligungs KG, München.
Im Geschäftsjahr wurde auf die Beteiligung Zweite Vermögensverwaltung Wölbern Private Equity Futur 02 GmbH i. L., Hamburg eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr ebenso TEUR 3) vorgenommen.
Auf die Beteiligung an der MPM BioVentures IV GmbH & Co. Beteiligungs KG wurde eine Zuschreibung in Höhe von TEUR 48 vorgenommen (§ 253 Abs. 2 Satz 3 HGB). Im Vorjahr fand eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von TEUR 220 statt.
Der Wertansatz wird auf Basis des Fair Value des Eigenkapitals der MPM BioVentures IV GmbH & Co. Beteiligungs KG ermittelt. Eine Zuschreibung kann im HGB maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten erfolgen. Der Jahresabschluss der MPM BioVentures IV GmbH & Co. Beteiligungs KG zum 31. Dezember 2014 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH mit Datum vom 26. Juni 2015 uneingeschränkt testiert.
Für die Ermittlung des Zeitwertes der von der MPM BioVentures IV GmbH & Co. Beteiligungs KG gehaltenen Beteiligungsunternehmen mittels eines Ertragswertverfahrens liegen in der Regel keine ausreichenden Daten vor. Da sich die Beteiligungsunternehmen, die über die MPM BioVentures IV GmbH & Co. Beteiligungs KG gehalten werden, im Wesentlichen noch in einer frühen Entwicklungsstufe befinden und entweder keine oder nur unwesentliche Umsatzerlöse erzielen und noch keine positiven Zahlungsflüsse generieren, erfolgte die Ermittlung des beizulegenden Wertes in der MPM BioVentures IV GmbH & Co. Beteiligungs KG in erster Linie jeweils aus der letzten Finanzierungsrunde. Hierbei werden neben dem Erreichen wesentlicher Meilensteine im Vergleich zum Geschäftsplan und sonstigen Ereignissen auch Erwartungen über die Unternehmensfortführung der Unternehmen berücksichtigt. Die Bewertung der im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Beteiligungen unterliegt nach den Ausführungen von Ernst & Young somit erheblichen Beurteilungs- und Ermessensspielräumen, da die Bewertung wesentlich von Annahmen über den Abschluss künftiger Finanzierungsrunden bzw. anderer Formen der Innen- und Außenfinanzierung zur Überbrückung möglicher künftig auftretender Finanzierungslücken abhängen.
Auf die Darstellung eines Anlagenspiegels wurde gemäß § 274a Nr. 1 HGB verzichtet.
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