Immer mehr Haushalte in Deutschland sind überschuldet. Manche müssen Privatinsolvenz anmelden. Mieter von Genossenschaftswohnungen können dadurch allerdings Gefahr laufen, ihre Wohnung zu verlieren. Hierauf müssen Betroffene achten.
Wer sich aus eigener Kraft nicht mehr von seinen Schulden befreien kann, hat die Möglichkeit, Privatinsolvenz zu beantragen. Kein einfacher Schritt, aber oft der letzte Ausweg für hoch verschuldete Haushalte. Über Jahre hinweg pfändet der Insolvenzverwalter fast alles. Dazu gehören Teile des Gehalts, Angespartes und Wertgegenstände. Am Ende des sechsjährigen Prozesses soll der Schuldner von seinen Schulden befreit sein. Mieter, die Anteile an einer Genossenschaftswohnung besitzen, müssen jedoch aufpassen, denn Genossenschaftsanteile gelten, anders als eine Mietkaution, eher als eine Art Finanzanlage. Sie können daher auch gepfändet werden. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes hat das im März 2009 bestätigt (IX ZR 58/08).
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