Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Referentenentwurf für ein Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) veröffentlicht. Mit dem TTDSG sollen die Datenschutzbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und des Telemediengesetzes zusammengeführt und an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt dieses Ziel.
Das Nebeneinander der Regelungen, sowie die zum Teil nicht erfolgte Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie in nationales Recht, haben in den vergangenen Jahren zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit bei Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Anbietern von Telemedien und Telekommunikationsdiensten geführt.
Insbesondere begrüßt der vzbv, dass das BMWi eine Regelung eng am Wortlaut der Vorgaben der europäischen ePrivacy-Richtlinie vorschlägt, nach der das Speichern und Auslesen von Informationen auf den Endeinrichtungen der Verbraucher grundsätzlich nur nach einer zuvor erteilten, informierten Einwilligung zulässig ist. Darunter fällt beispielsweise der Einsatz von Technologien, mit denen die Interessen und Verhaltensweisen der Verbraucher im Internet zu Werbezwecken nachverfolgt werden.
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