Privatsphäre gegen Meinungsäußerung

Published On: Mittwoch, 26.06.2013By

Google kann nicht verpflichtet werden – wie oft gefordert – das Internet so zu beeinflussen, dass private veröffentlichte Informationen immer verborgen bleiben. Gerade in der EU ist das „Recht auf Vergessen im Internet“ ein stehender Begriff. Jetzt sagte ein Anwalt des Europäischen Gerichtshofes „Nein“ dazu.
Laut Reuters hat Generalanwalt Niilo Jääskinen demnach folgendes in seinem Schlussantrag gesagt: „Würde von den Suchmaschinen-Diensteanbietern verlangt, in die öffentliche Sphäre gelangte legitime und rechtmäßige Informationen zu unterdrücken, käme es zu einem Eingriff in die Freiheit der Meinungsäußerung.“ Derzeit kämpft Google mit der Klage eines Spaniers, der konkret geklagt hatte, weil jeder, der ihn per Google-Suchmaschine suchte, eine Information über die Zwangsversteigerung seines Hauses finde.

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