Einigung zwischen Gesundheitsministerium und Krankenkassen.
Ein mit dem Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) ausgehandelter Kompromiss sieht vor, dass Hartz-IV-Empfängern, die einer privaten Krankenversicherung angehören, ihre oft über Jahre angehäuften Beitragsschulden erlassen werden sollen.
Im Gegenzug solle die Privatversicherung die staatlichen Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung künftig direkt von den Jobcentern und Sozialhilfeträgern überwiesen bekommen. Damit hätten sie die Gewähr, dass die Betroffenen dieses Geld nicht anderweitig verwenden.
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