Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 31/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 10535 eingetragenen Pro Casa Gesellschaft für Immobilien-Management mbH, Clörather Straße 5, 41748 Viersen, vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Robertz, Haselnussweg 3, 41751 Viersen,
ist am 04.08.2021, um 09:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Dies gilt nicht für Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.
46 IN 31/21
Amtsgericht Mönchengladbach, 04.08.2021
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