Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Pro Ventus GmbH, Großostheim, mit Bescheid vom 3. Juli 2015 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte durch Rückzahlung der angenommenen Gelder aufgegeben. Die Pro Ventus GmbH bot Anlegern den Erwerb von physischen Edelmetallen in Gestalt von Silbermünzen an. Verbunden mit dem Kaufvertrag verpflichtete sich die Pro Silber GmbH, 8400 Winterthur (Schweiz), vertraglich dazu, die vom Anleger erworbenen Silbermünzen nach Ablauf der Vertragslaufzeit zu einem festen, gegebenenfalls den ursprünglichen Kaufpreis übersteigenden Betrag wieder zurückzukaufen. Dieses Anlageangebot ist ein einheitliches Geldanlagemodell, bei dem das Rückkaufsversprechen der Pro Silber GmbH der Pro Ventus GmbH als geldannehmendes Unternehmen zuzurechnen ist. Mit dieser Geschäftstätigkeit betreibt die Pro Ventus GmbH das Einlagengeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die Pro Ventus GmbH ist verpflichtet, das Einlagengeschäft durch die vollständige Rückzahlung aller angenommenen Gelder abzuwickeln.
Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Anmerkung der Redaktion:
Auch wir waren der Meinung, dass das Einlagengeschäft darstellt, das Geschäfstmodell der Pro Ventus GmbH. Wir hatten im Februar diesen Jahres zu diesem Thema berichtet. Nun also die Verfügung der BaFin, und wenn man die Verfügung dann mal zu Ende denkt, heißt das möglicherweise dann auch irgendwann die Insolvenz des Unternehmens, da die Vergangenheit gezeigt hat, dass den betroffenen Unternehmen oft die Liquidität fehlt, um der Aufforderung der BaFin dann auch Folge leisten zu können.
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