Gestern Abend hatten wir einen Anruf von Herrn Bonifer zu unserer Veröffentlichung zur Pro Ventus GmbH. Herr Bonifer war „not amused“ über unseren Bericht. Er sei nicht mehr Geschäftsführer des Unternehmens Pro Ventus GmbH. Mit Datum vom 06.02.2012 ist er als Geschäftsführer ausgeschieden und es wurde Herr Frank Schwarzkopf bestellt. Zu dem Zeitpunkt der letzten öffentlich einsehbaren Bilanz (29.11.2012), mithin über 9 Monate nach seiner Abbestellung hat er gleichwohl die Bilanz unterzeichnet.
Zudem bemängelte Herr Bonifer, „dass wir nicht die letzte Bilanz beurteilt haben würden“. Es gibt jedoch weder im Unternehmensregister noch im Bundesanzeiger eine andere aktuelle Bilanz als die, auf die wir uns in dem Artikel beziehen. Sollte es eine neue Bilanz geben, sehr geehrter Herr Bonifer bzw. Herr Schwarzkopf, dann müssen Sie die in einem der beiden Nachschlagedatenbanken veröffentlichen, dann können wir uns diese gerne anschauen und unseren Artikel mit den neuen Zahlen ergänzen. Übrigens eine Creditreformauskunft interessiert uns „eher weniger“. Bilanzen sind aussagekräftiger. Nun hatten wir eigentlich vereinbart, dass wir Herrn Bonifer heute noch ein paar ergänzende Fragen zu seinem Geschäftsmodell übersenden wollen sowie er uns dann den Gesamtfragenkatalog beantworten will. Dann erhielten wir in dieser Nacht unten angefügte Mail. Wir werden dem Unternehmen nun unsere ergänzenden Fragen übersenden, mal schauen, ob wir dann eine Antwort vom Unternehmen bekommen oder von deren Rechtsanwalt; entscheidend ist, dass wir Antworten auf unsere Fragen erhalten. Schaun wir mal.
Hier die Mail des Unternehmens, die wir unkommentiert veröffentlichen wollen, wie immer:
Wir gehen davon aus, dass Sie mit „GF“ Geschäftsführer meinen.Herr Bonifer ist seit Februar 2012 NICHT mehr Geschäftsführer der Pro Ventus GmbH. Er ist noch nicht einmal Angestellter der Gesellschaft. Woher haben Sie diese Information? Wie seriös recherchieren Sie vor einer Veröffentlichung?
Welches Vertrauen bzw. welche Abhängigkeit hat der Kunde?
Er „hofft“ nach erfolgter Zahlung (per Vorkasse, was in der Branche üblich ist), dass er seine Ware bekommt. Dies ist ein zeitlich sehr kurzer und überschaubarer Risikozeitraum. Oder er macht ganz ohne Verlustrisiko Tafelgeschäft (Zug um Zug). Wir betreiben dieses Geschäft nun seit 2009 und bis jetzt hat ausnahmslos JEDER Kunde seine Ware VOLLSTÄNDIG erhalten. Wenn das nicht so wäre, wären wir sicher schon längst von Ihnen an den Pranger gestellt worden.
Hier ein Auszug unsere aktuelle Creditreformauskunft.(Bonitätsindex 219) Wie Sie sehen können stuft uns die Creditreform überdurchschnittlich gut bzw. positiv ein. 4x besser als der Bundesdurchschnitt! Die Namensgleichheit mit der Proventus (die nichts mit der Pro Ventus GmbH) zu tun hat, ist in der Tat unglücklich und rein zufällig.
Die Proventus hat nämlich einen sehr schlechten Ruf, was wir schon öfters zugetragen bekommen haben.Außerdem ist die Proventus im Finanzsektor ansässig mit dem wir nichts zu tun haben möchten.Wir bitten Sie deshalb den Artikel entsprechend zu ändern bzw. von Ihrer Seite zu nehmen.
BCC: Rechtsanwaltskanzlei Ackermann, Wirtschaftsanwalt
Pro Ventus ist bereits seit 2009 mit Silber unterwegs.
Zuerst war’s ne MLM-Kiste mit Strukurplan dann ein Binärsystem und jetzt soll dies ein Finanzmaklervertrieb sein. Immer die Abzocke, aber trotzdem keine Gewinne und Bilanzen. Seltsam? Oder?
Ich hoffe hier räumen die Bafin, das Finanzamt oder die Rechtsanwälte mal richtig auf.
Ist der 1. Kommentator identisch mit dem Dr. Schulte aus dem Artikel
https://www.diebewertung.de/2015-01-13/dig-ag-deutsche-immobilien-und-grundbesitz-gesellschaft-ag-geschaeftsbetrieb-eingestellt-195125
?
Danke Herr Dr Schulte. Nach Ihren Ausfühungen sind diese Verträge sowohl widerrufbar als auch rückabzuwickeln.
Die Frage ist nur, ist das.Kapital noch vorhanden?
Frank Bonifer: Sind das nicht die ehemaligen Glückshelfer aus Wuppertal?
Wie viele Tausende von nichtsnutzigen Aboverträgen wurden von den Glückshelfern vertickert?
Und jetzt: Abzocke mit Silber
https://proventussilberprofis.files.wordpress.com/2015/02/pro-ventus-angebot.pdf
1.
Verstoß gegen das Geldwäschegesetz wg. der Idee des namenlosen Rückkaufsvertrags, weil auch im Handelsgeschäft gilt: „know your customer“.
2.
Verstoß gegen GmbH Gesetz, weil die Pflichtangaben auf dem Schriftstück fehlen.
https://proventussilberprofis.files.wordpress.com/2015/02/pro-ventus-aufschlag.pdf
Kaufvertrag eventuell sittenwidrig, wegen Mißverhältnis Leistung/ Preis (§ 138 BGB).
https://proventussilberprofis.files.wordpress.com/2015/02/pro-ventus-kaufvertrag-silber.pdf
1.
Widerrufsbelehrung fehlt, obgleich Fernabsatzgesetz
2.
Verstoß gegen Geldwäscherecht und GmbH-Recht.
https://proventussilberprofis.files.wordpress.com/2015/02/pro-silber-rueckkaufvertrag-silber.pdf
1.
Rückkaufsvertrag abhängig von einer Schweizer Gesellschaft. Insolvenzrisiko.
2.
eventuell: Einlagengeschäft nach dem Kreditwesengesetz