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Probenheld und die Verbraucherzentrale

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Auch wir berichten ja seit geraumer Zeit über das Abzockportal Probenheld.de und seine mutmaßlichen Abzockkumpanen von der Euro Collect GmbH. Nun gibt es neue Ausführungen der Verbraucherzentrale zu dem Thema Probenheld.Jede Woche ein Paket mit kostenlosen oder vergünstigten Produkten bekommen, die man oft sogar behalten darf: Wer würde dazu Nein sagen? Die Internet-Seite probenheld.de wirbt genau damit. Auf der Startseite prangt direkt das Logo der Boulevard-Zeitung „Bild“, verbunden mit den Worten: „‚tolle Dinge zu testen‘ & ‚hochprofessionell‘ – Zitat aus BILD und BILD.DE“. Doch bild.de titelt am 12. April 2019 über probenheld.de: „Die gefährlichste Betrüger-Website Deutschlands“.

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich Nutzer über Forderungen und Inkassoschreiben wegen angeblicher Mitgliedschaften und Bestellungen, die sie nach der Registrierung bei Probenheld erhalten und denen sie nach eigenen Aussagen nie zugestimmt haben.

Die Firma hinter Probenheld

Hinter probenheld.de steckt laut Impressum das Unternehmen Premium Marketing Solutions („PREMASOL“) S.A. Als Firmensitz ist die Karibikinsel Dominica angegeben. In der Datenschutzerklärung taucht jedoch eine andere Adresse auf Mallorca auf, die bei Online-Kartendiensten nicht zu finden ist. Verbraucher geben an, dass sie sich bei probenheld.de lediglich registriert haben, aber nichts bestellt hätten. Zum Teil sei nach der Registrierung nichts weiter passiert – bis Forderungsschreiben anderer Unternehmen bei den Verbrauchern eingingen. Anderen Berichten zufolge wurden Verbrauchern bei Probenheld Produkte angezeigt, die sie aber nicht bestellen wollten. Wenn sie sich dann über einen Klick mehr Angebote anzeigen lassen wollten, wurde ihnen zur Bestellung gratuliert.

Bereits 2018 beklagten sich zahlreiche Verbraucher über Rechnungen für ungewollt zugesandte Nahrungsergänzungs- und Potenzmittel nach einer Registrierung bei probenheld.de. Jetzt werden neue Forderungen gestellt:

Jahresmitgliedschaft für „seitensprung.tv“

Da sind zum Beispiel Rechnungen des Dating-Portals „seitensprung.tv“. Das wird aktuell von einer in Wisconsin ansässigen Firma Interdate Software AG betrieben. Davor war es eine Social Media Services LLC. Die „Dienstleistung“ der Firma soll nach einer 30-tägigen kostenlosen Testphase 79 Euro monatlich kosten. Die Laufzeit des Abos beträgt 24 Monate. Gezahlt werden soll für den „VIP-Zugang“ für ein Jahr im Voraus – 948 Euro. Selbst bei bewusster Bestellung eines Abos wäre eine solche Vorauszahlung aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW unwirksam. Denn zahlen muss man laut Gesetz grundsätzlich, wenn man die entsprechende Gegenleistung erhält. Eine Vorleistungspflicht muss einen sachlichen Grund haben. Warum bei einem Dating-Portal das erste Jahr im Voraus bezahlt werden soll, ist nicht erkennbar.

Gebühr für Mastercard

Verbraucher berichten, dass sie kurze Zeit nach der Registrierung auf probenheld.de von der Platinum Card Services Ltd. mit Niederlassung in den Niederlanden und Sitz in London angeschrieben wurden. Die Rechnungen beziehen sich auf die Bestellung einer Mastercard. Die Betroffenen bekommen per Post einen „Voucher“ zugeschickt mit einer PIN. Dafür sollen sie 98,90 Euro Ausgabegebühr zahlen. Erst danach soll die Mastercard zugeschickt werden. Im Betreff der Rechnung stehen eine IP-Adresse sowie die Angabe „Domain: probenheld.de“.

Inkasso-Post von der Euro Collect GmbH

Wer die Rechnungen für seitensprung.tv oder die Mastercard nicht bezahlt, erhält häufig Post von der Inkasso-Firma Euro Collect GmbH aus Monheim am Rhein. Knapp über 1.000 Euro soll man zum Beispiel inklusive Mahngebühren für eine nicht gezahlte „Seitensprung-Rechnung“ zahlen.

Widersprechen Sie mit unseren Musterbriefen

Ein kostenpflichtiger Vertrag (Mitgliedschaft oder Warenbestellung) kommt nur beim Anklicken eines eindeutig beschrifteten Buttons zustande. Darauf muss „jetzt kostenpflichtig bestellen“ oder etwas ähnlich Eindeutiges stehen. Das Unternehmen muss beweisen, dass es sich an die Vorgaben der gesetzlichen Button-Lösung gehalten hat. Auch das Inkassounternehmen muss im Zweifel so einen Beweis erbringen. Die Angabe einer IP-Adresse und einer E-Mail-Adresse von einer Registrierung reichen nicht aus.

Zahlen Sie also nicht, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht eingehalten wurden. Widersprechen Sie Rechnungen oder Mahnungen mit unserem Musterbrief an Probenheld (Kündigung und Löschung von Daten), dem Musterbrief an Seitensprung.tv (Widerspruch gegen unberechtigte Forderung) oder dem Musterbrief an Platinum Cardservices (Widerspruch gegen unberechtigte Forderung). Soll jemand bezahlen, der noch keine 18 ist, verwenden Sie diesen Musterbrief. Inkasso-Forderungen können Sie mit diesem Musterbrief widersprechen. Danach müssen Sie auf keine weiteren Briefe zu diesem Fall reagieren – es sei denn, es sind gerichtliche Mahnbescheide. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sei sich bei Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale beraten.

Vorsicht bei der Datenweitergabe im Internet

Oft zielen vermeintlich kostenlose Angebot im Internet darauf ab, an persönliche Daten zu kommen. Lassen Sie sich davon nicht locken! Ihre Daten können für ungewollte Vertragsabschlüsse missbraucht werden. Außerdem werden Ihre Daten oft zu Werbezwecken weitergegeben. Tipps zur Datensparsamkeit finden Sie hier.

Bevor Sie sich auf einer Internetseite registrieren, sollten Sie das Impressum prüfen und recherchieren, ob die Seite seriös ist. Finden sich viele Beschwerden und negative Bewertungen in unabhängigen Foren heißt es: Finger weg! Geben Sie keinesfalls am Telefon irgendwelche Daten an, wenn Sie jemand „zum Datenabgleich“ anruft!

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