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procontra-online kassiert auch einstweilige Verfügung von KMI

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Was macht man, wenn einen als Maklerpool sowieso keiner mag, unter anderem weil man eine Höchstprovisionsgarantie vergibt? Man legt sich nicht nur mit den Mitbewerbern an, sondern gleichzeitig auch mit der Presse. Und weil ein „Pressekrieg“ dann immer am besten kommt, wenn er aus den eigenen Reihen geführt wird, vergibt man an ein Medium den Auftrag, das Messeheft zu übernehmen und prompt bekommt man ein Goody mit auf den Weg. Man könnte auch Bonbon sagen. Aber so süß ist die ganze Geschichte nicht, denn nun hagelte es erste Einstweilige Verfügungen sowohl gegen procontra wie auch gegen Fonds Finanz. Das Landgericht Düsseldorf war, wie man uns mitteilte, nicht besonders gnädig. Es ist aber auch nicht gerade ein Zeichen von hochgestochener Intelligenz, wenn man einen gerade erschienenen Presseartikel als Maklerpool über seinen eigenen Verteiler schickt, getreu dem Motto: dass es auch bloß jeder mitbekommt. Dass das nicht mehr so sein soll, haben jetzt die Düsseldorfer Richter schnell entschieden. Offenbar stehen noch andere Rechtsbescheide aus, wie aus den Kreisen von kmi zu hören ist. Wir fragen uns, was das alles eigentlich soll? Sollten sich alle Beteiligten nicht einfach mal an einen Tisch setzen? Der Branche, die derzeit sowieso genug Probleme hat, wird damit sicher nicht geholfen. procontra als Messepartner von Fonds Finanz bei der Erstellung der Messebroschüre – ein Produkt das offiziell auf der Startseite von procontra angeboten wird – wäre dann kein Problem, wenn sich einem nicht der Eindruck aufdrängen würde, dass damit Nebenleistungen verbunden sind. Auch Carsten Möller als ehemaliger Chef von maxpool genoss diese „Sonderbehandlung“. Poolworld, das Haus und Hof Magazin von maxpool wird ebenfalls beim Alsterspree Verlag verlegt, es war sogar die Rede von Beteiligungsverhältnissen, die es gegeben haben soll bzw. heute noch gibt. Und kaum jemand konnte in den letzten Jahren sein Konterfei so oft in den procontra Spiegel stellen, wie er. Inklusive seines Nachfolgers. Da ist schon die Frage erlaubt, ob das in einem ausgewogenen (procontra) Verhältnis steht.

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