Startseite Vorsicht Anlegerschutz ProCredit Holding AG-Bekanntmachung eines Hinweises auf eine bevorstehende Verschmelzung
Anlegerschutz

ProCredit Holding AG-Bekanntmachung eines Hinweises auf eine bevorstehende Verschmelzung

IO-Images (CC0), Pixabay
Teilen

ProCredit Holding AG

Frankfurt am Main

Bekanntmachung eines Hinweises auf eine bevorstehende Verschmelzung
gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG geben wir bekannt, dass die ProCredit General Partner AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 91486, als übertragender Rechtsträger auf die ProCredit Holding AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 132455, als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden soll.

Der Verschmelzungsvertrag ist zeitgleich mit dieser Veröffentlichung zum Handelsregister der ProCredit Holding AG eingereicht worden.

Da sich das gesamte Grundkapital der ProCredit General Partner AG in der Hand der übernehmenden ProCredit Holding AG befindet, ist nach § 62 Abs. 1 und Abs. 4 UmwG weder ein Beschluss der Hauptversammlung der übernehmenden ProCredit Holding AG noch ein Beschluss der Hauptversammlung der ProCredit General Partner AG über die Zustimmung zur Verschmelzung erforderlich. Die Verschmelzung soll daher ohne zustimmende Beschlüsse der Hauptversammlungen der ProCredit Holding AG und der ProCredit General Partner AG erfolgen.

Wir weisen die Aktionäre der ProCredit Holding AG gemäß § 62 Abs. 2 S. 3 UmwG darauf hin, dass Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 S. 1 UmwG). Das Einberufungsverlangen ist an die ProCredit Holding AG zu richten. Ein Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt werden, wenn es mit einem Nachweis des Aktienbesitzes bis spätestens einen Monat nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger bei der ProCredit Holding AG eingeht (Postanschrift: ProCredit Holding AG, Vorstand, Rohmerplatz 33-37, 60486 Frankfurt am Main).

Der Verschmelzungsvertrag sowie die weiteren gemäß § 63 Abs. 1 und Abs. 4 UmwG auszulegenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der ProCredit Holding AG, Rohmerplatz 33-37, 60486 Frankfurt am Main, zur Einsicht für die Aktionäre aus. Eines Verschmelzungsberichts, einer Verschmelzungsprüfung und eines Verschmelzungsprüfungsberichts bedarf es nicht (§ 8 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 lit. a, § 9 Abs. 2, § 12 Abs. 3 UmwG).

Auf Verlangen wird jedem Aktionär der ProCredit Holding AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt.

 

Frankfurt am Main, im Oktober 2023

ProCredit Holding AG

Der Vorstand

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...