Achtung, Verwechslungsgefahr!
2009 wurde der Zoll an den Außengrenzen der EU in 43. 500 Fällen tätig. Das betraf mehrere Millionen Produkte, bei denen der Verdacht bestand, dass sie nachgeahmt oder gefälscht waren. Beschränkten sich die Fälschungen vor 30 Jahren noch auf Kleidung und Schuhe, gibt es heute kaum noch einen Markenartikel, der nicht schon als Billigkopie am freien Markt erhältlich ist. Piraten entern Flaggschiffe. So wie Piraten, die einst als Schrecken der Weltmeere gegolten haben, bedrohen Produktpiraten gegenwärtig die Weltmärkte. Sie „entern“ Unternehmen, oft bekannte Flaggschiffe einer Branche, rauben deren Produktideen, Namen und Markenrechte und profitieren somit von deren Bekanntheit, die durch teure Werbung am Markt etabliert wurde. Produktpiraterie ist das „verbotene Nachahmen und Vervielfältigen von Waren, für die die rechtmäßigen Hersteller Erfindungsrechte, Designrechte und Verfahrensrechte besitzen“. Die Nachahmung ist zudem wettbewerbswidrig, wenn neben die Kopie des Produkts zusätzlich noch eine unlautere Handlung tritt. Eine unlautere Handlung ist beispielsweise die Täuschung über den Hersteller der Originalware und die damit verbundene Ausnutzung dessen guten Rufs.
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