Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime
Frage: Herr Reime, die Project Gruppe hat Insolvenz angemeldet. Was bedeutet das für Käufer von Wohnungseigentum bei der Project Gruppe?
Reime: Die Insolvenz der Project Gruppe bedeutet für Käufer von Wohnungseigentum, dass die Bauträgerleistungen nicht mehr in vollem Umfang erbracht werden können. In den meisten Fällen wird es zu Verzögerungen beim Bau kommen, möglicherweise auch zu Qualitätseinbußen. In einigen Fällen ist es sogar möglich, dass die Bauprojekte nicht fertiggestellt werden können.
Frage: Welche Rechte haben Käufer von Wohnungseigentum in der Insolvenz?
Reime: Käufer von Wohnungseigentum haben in der Insolvenz die gleichen Rechte wie andere Gläubiger. Sie können ihre Forderungen gegenüber der Project Gruppe geltend machen. Allerdings muss sich die Project Gruppe nun erst einmal um ihre eigenen Gläubiger kümmern. Das bedeutet, dass die Forderungen von Wohnungskäufern erst einmal zurückstehen müssen.
Frage: Was können Käufer von Wohnungseigentum tun, um ihre Rechte zu schützen?
Reime: Käufer von Wohnungseigentum sollten sich bei einem Rechtsanwalt beraten. Der Rechtsanwalt kann prüfen, ob die Forderungen gegenüber der Project Gruppe begründet sind und wie sie am besten geltend gemacht werden können. Außerdem kann der Rechtsanwalt die Interessen der Käufer von Wohnungseigentum in der Insolvenz vertreten.
Frage: Die Project Gruppe hat auch Investmentfonds aufgelegt. Sind diese Investmentfonds von der Insolvenz betroffen?
Reime: Nein, die Investmentfonds der Project Gruppe sind von der Insolvenz nicht betroffen. Die Investmentfonds haben ein eigenes Vermögen, das nicht zur Insolvenzmasse gehört. Allerdings ist es möglich, dass die Insolvenz der Project Gruppe Auswirkungen auf die Wertentwicklung der Investmentfonds hat.
Frage: Was können Anleger bei den Investmentfonds der Project Gruppe tun?
Reime: Anleger bei den Investmentfonds der Project Gruppe sollten sich bei ihrem Fondsmanager informieren, wie die Insolvenz die Wertentwicklung des Fonds beeinflussen kann. Außerdem sollten Anleger prüfen, ob sie ihre Anteile am Fonds verkaufen möchten.
Frage: Gibt es noch etwas, das Sie hinzufügen möchten?
Reime: Die Insolvenz der Project Gruppe ist eine schwierige Situation für alle Beteiligten. Käufer von Wohnungseigentum und Anleger bei den Investmentfonds sollten sich so schnell wie möglich beraten lassen, um ihre Rechte zu schützen.
Zu den nicht börsennotierten KAGB-Fonds:
Die KAGB-Fonds der Project Gruppe sind von der Insolvenz nicht betroffen. Die Investmentvermögen dieser Fonds sind nicht zur Insolvenzmasse gehörend und werden von einem unabhängigen Treuhänder verwaltet.
Anleger bei diesen Fonds können sich weiterhin an ihren Fondsmanager wenden. Der Fondsmanager wird die Anleger über die Auswirkungen der Insolvenz auf die Wertentwicklung des Fonds informieren. Außerdem kann der Fondsmanager Anlegern bei der Veräußerung ihrer Anteile helfen.
Anleger sollten sich jedoch bewusst sein, dass die Wertentwicklung der KAGB-Fonds der Project Gruppe durch die Insolvenz beeinträchtigt werden könnte. Es ist möglich, dass die Fondsanteile an Wert verlieren.
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