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Project Immobilienkäufer: Was kann ich tun, wenn ich eine Eigentumswohnung erworben habe, diese noch nicht fertiggestellt ist, der Bauträger aber in Insolvenz geht?

Alexas_Fotos (CC0), Pixabay
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Gesprochen haben wir dazu mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden und Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen. Ihre Handlungsempfehlugen haben wir dann einmal zusammengefasst.

Wenn der Bauträger Ihrer noch nicht fertiggestellten Eigentumswohnung in Insolvenz geht, stellt dies eine komplizierte Situation dar. Hier sind einige Schritte und Überlegungen, die Sie in Erwägung ziehen sollten:

Anwalt konsultieren: Suchen Sie sofort einen Anwalt auf, der auf Insolvenzrecht und Immobilienrecht spezialisiert ist. Er kann Ihre Rechte klären und Sie darüber informieren, welche Schritte unternommen werden sollten.

Kontakt zum Insolvenzverwalter: Der Insolvenzverwalter wird die Geschäfte des Bauträgers während des Insolvenzverfahrens übernehmen. Nehmen Sie Kontakt auf, um Informationen über den Stand des Verfahrens und die Auswirkungen auf Ihr Bauprojekt zu erhalten.

Vertrag prüfen: Überprüfen Sie Ihren Kaufvertrag und die darin enthaltenen Sicherheiten. Es gibt verschiedene Mechanismen, wie z. B. Bürgschaften oder Fertigstellungsversicherungen, die Käufer vor dem Risiko einer Insolvenz des Bauträgers schützen sollen.

Eigentumsübertragung: Stellen Sie sicher, dass Sie als Käufer im Grundbuch eingetragen sind. Dies gibt Ihnen bestimmte Rechte bezüglich der Immobilie.

Weitere Finanzierung klären: Wenn Sie eine Finanzierung für den Kauf der Wohnung abgeschlossen haben, informieren Sie Ihre Bank über die Insolvenz und besprechen Sie das weitere Vorgehen.

Selbstständige Fertigstellung: In einigen Fällen könnte es sinnvoll sein, die Fertigstellung der Wohnung selbst oder mit anderen Käufern gemeinsam in die Hand zu nehmen. Dies kann jedoch zusätzliche Kosten und Risiken mit sich bringen.

Rücktritt vom Vertrag: Unter bestimmten Umständen könnte es möglich sein, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die genauen Bedingungen sollten jedoch mit einem Anwalt geklärt werden.

Forderungsanmeldung: Melden Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter an. Selbst wenn Sie nicht den vollen Betrag zurückerhalten, könnten Sie zumindest einen Teil Ihres Geldes zurückerstattet bekommen, wenn das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist.

Insolvenztabelle: Wenn der Bauträger Insolvenz angemeldet hat, werden alle Forderungen gegen ihn in der sogenannten Insolvenztabelle gesammelt. Sie sollten sicherstellen, dass Ihre Forderungen hier ordnungsgemäß aufgeführt sind.

Möglichkeiten einer Nachfolgegesellschaft: Manchmal übernimmt eine andere Baufirma die Projekte eines insolventen Bauträgers. Klären Sie, ob dies in Ihrem Fall möglich ist.

Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Fall individuell ist. Die genauen Umstände der Insolvenz, die spezifischen Bestimmungen in Ihrem Kaufvertrag und die Gesetze Ihres Landes können die beste Vorgehensweise beeinflussen. Daher ist es entscheidend, professionellen Rat von einem Anwalt einzuholen.

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