Startseite Vorsicht Anlegerschutz PROJECT Metropolen 20 geschlossene Investment GmbH & Co. KG – 3. Nachtrag – raus aus dem Investment!
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PROJECT Metropolen 20 geschlossene Investment GmbH & Co. KG – 3. Nachtrag – raus aus dem Investment!

geralt (CC0), Pixabay
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NACHTRAG 3 ZUM VERKAUFSPROSPEKT DER
PROJECT METROPOLEN 20 GESCHLOSSENE INVESTMENT GMBH & CO. KG

Änderungen im Überblick:

AKTUALISIERUNG DER ANGABEN ZU ANLAGEGRENZEN AUF EBENE DER IMMOBILIENENTWICKLUNGSGESELLSCHAFTEN

AKTUALISIERUNG DER ANGABEN ZU WESENTLICHE RISIKEN

Nachtrag 3 gemäß § 316 Absatz 5 KAGB zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt der PROJECT Metropolen 20 geschlossene Investment GmbH & Co. KG.

Die PROJECT Investment AG gibt zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 15.05.2020, zum Nachtrag 1 vom 18.01.2021 sowie zum Nachtrag 2 vom 18.02.2021 folgende Veränderungen bekannt:

Aufgrund der Einführung der EU-Offenlegungsverordnung sind nachhaltigkeitsbezogene Anpassungen in den Verkaufsprospekten vorzunehmen, die die nachfolgend angegebenen Stellen betreffen:

AKTUALISIERUNG DER ANGABEN ZU EBENE DER IMMOBILIENENTWICKLUNGSGESELLSCHAFTEN

Nach dem dritten Absatz wird nachfolgender Absatz neu eingefügt:

Im Rahmen der Due Diligence werden auch ESG-Kriterien angewandt um von Beginn der Investition an Auswirkungen auf die Bereiche Environment (Ökologie und Umweltschutz), Social (soziale und gesellschaftliche Aspekte) and Governance (Unternehmensführung) nach Möglichkeit zu erkennen und steuern zu können. Mit den sog. ESG-Kriterien wird ein Standard in Bezug auf nachhaltigkeitsbezogene Aspekte von Investitionstätigkeiten bezeichnet.

Die Angaben im Verkaufsprospekt auf den Seiten 23 bis 24 werden hiermit ergänzt.

AKTUALISIERUNG DER ANGABEN ZU WESENTLICHE RISIKEN

Anpassungen im Verkaufsprospekt zu:

8.2 WESENTLICHE RISIKEN, dort zu vii. Sonstige Risiken

Zu den Erläuterungen unter »vii. sonstige Risiken« wird eingefügt:

Nachhaltigkeitsrisiko

Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein negatives Ereignis oder eine negative Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung bezeichnet. Im Bereich Umwelt bestehen derartige Einzelrisiken für eine Immobilienentwicklung unter anderem im Zusammenhang mit dem Kriterium der Ressourceneffizienz in Bezug auf die Nutzung von Energie, den Einsatz erneuerbarer Energie und die Verwendung von erneuerbaren Rohstoffen. Im Rahmen der Realisierung der Immobilienentwicklungen werden zur Beurteilung der Ressourceneffizienz beispielsweise derzeit folgende Merkmale miteinbezogen: Grundstückslagen mit Anschluss an den öffentlichen Personenverkehr, KfW 55-Bauweise oder Optionen zum Einsatz von Gas-Blockheizkraftwerke oder Fernwärme. Im Bereich Soziales können sich Nachhaltigkeitsrisiken beispielsweise aus der Nicht-Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards, der Nicht-Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes manifestieren. Zu Nachhaltigkeitsrisiken aus dem Bereich Unternehmensführung zählen unter anderem Steuerehrlichkeit, Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption oder zur Gewährleistung des Datenschutzes.

Nachhaltigkeitsrisiken haben das Potenzial des negativen Einflusses auf alle erläuterten Risikoarten, wie zum Beispiel dem Markt- oder dem operationellen Risiko. Sie stellen keine separate Risikoart dar, können jedoch erheblich auf die bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten, insbesondere bei fehlender Beachtung von Nachhaltigkeit, beitragen. Sollten Nachhaltigkeitsrisiken einzeln oder kumuliert eintreten, könnten sie erhebliche negative Auswirkungen auf die Rendite und mithin den Wert der Investition haben. Infolge könnte sich hieraus für den Anleger das Risiko der Gefährdung des investierten Kapitals inklusive Ausgabeaufschlag einstellen.

Die Angaben im Verkaufsprospekt auf den Seiten 39 bis 42 werden hiermit ergänzt.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Haben Sie vor der Veröffentlichung des Nachtrags zum Verkaufsprospekt eine auf den Erwerb eines Anteils eines geschlossenen Publikums-AIF gerichtete Willenserklärung abgegeben, können Sie diese innerhalb einer Frist von zwei Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags widerrufen, sofern noch keine Erfüllung eingetreten ist. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber nachfolgendem Empfänger zu erklären:

PW AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Jungfernstieg 49, 20354 Hamburg
Fax 040.734 357 911, E-Mail mail@pw-ag.com

Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Auf die Rechtsfolgen des Widerrufs ist § 357 des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechend anzuwenden.

Dieser Nachtrag kann vom interessierten Anleger bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft PROJECT Investment AG, Kirschäckerstraße 25, 96052 Bamberg, kostenlos angefordert werden. Zudem kann der Nachtrag auch im Internet unter www.project-investment.de abgerufen werden.

 

Bamberg, 10.03.2021

PROJECT Investment AG

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