Ja, dem ist so, wenn man sich die Bilanz hier anschaut, dann kann man eigentlich nur den Kopf schütteln über die Höhe der Gebühren, die man hier für die Geschäftsbesorgung bezahlt. Auch wenn das dann prospektgemäß sein mag, wir finden die Höhe einfach nur unanständig. In der Bilanz kann man nachlesen: Im Jahr 2019 haben die Aufwendungen der Gesellschaft für die Geschäftsbesorgung EUR 518.163,98 betragen. Wenn man bedenkt, wie viele solcher Beteiligungen es aus dem Hause Project gibt, dann ist das eine Gebührengenerierungsmaschine.
PROJECT RE 10 Beteiligungs GmbH & Co. KGBambergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der PROJECT RE 10 Beteiligungs GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des BilRUG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§266,276,288HGB) und bei der Offenlegung (§326HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. I. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, die Rechnungsabgrenzungsposten, das Eigenkapital sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. II. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. FinanzanlagenDie Bewertung erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten. Bei den Beteiligungen wurden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von insgesamt EUR 995.946,70 (davon laufendes Geschäftsjahr EUR 86.020,20 / Abgänge Abschreibungen EUR 27.595,77 / Zuschreibungen laufendes Geschäftsjahr EUR 125.977,21) vorgenommen. 2. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bzw. dem sich auf Basis der zum Bilanzstichtag prognostizierten Verkaufsvolumina ergebenden Rückforderungsanspruch angesetzt. 3. Guthaben bei KreditinstitutenGuthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten bewertet. 4. Aktiver RechungsabgrenzungspostenDer Posten wurde wegen der periodengerechten Aufwands- und Ertragszuordnung in Höhe der Ausgaben gebildet, die Aufwendungen für folgende Geschäftsjahre darstellen. 5. RückstellungenRückstellungen wurden zum nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Aufgrund der Restlaufzeit der Verpflichtungen von weniger als einem Jahr erfolgte keine Abzinsung. Die Schätzung der notwendigen Erfüllungsbeträge erfolgten auf Basis vorliegender Vereinbarungen, Erfahrungen vergangener Geschäftsjahre sowie anderer unternehmensinterner Unterlagen. 6. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzDie Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Die Zu- und Abgänge wurden durch die vorliegenden Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaften belegt. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren zum Teil aus geleisteten Vergütungen für Investitionsüberwachungstätigkeiten, deren abschließende Höhe sich aus den tatsächlich realisierten Projektverkaufsvolumen ergibt. Aus Basis des gegenwärtigen Planungsstandes resultiert hieraus ein Rückforderungsanspruch der Gesellschaft in Höhe von EUR 129.853,45 dessen Restlaufzeit in Höhe von EUR 14.718,09 mehr als ein Jahr beträgt. Das gezeichnete Kommanditkapital in Höhe von EUR 33.223.798,00 ist in Höhe von EUR 3.526.798,00 ausstehend. Die ausstehenden Einlagen waren zum Abschlussstichtag nicht eingefordert und wurden mit dem gezeichneten Kapital saldiert. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die voraussichtlichen Aufwendungen für die Erstellung des Jahresabschlusses 2019 und dessen Offenlegung. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und bestehen in Höhe von EUR 3.019.277,64 gegenüber Gesellschaftern. C. Sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen (gegenüber verbundenen Unternehmen) aus einem bis zur Abwicklung der Gesellschaft laufenden und nur aus wichtigem Grund kündbaren Geschäftsbesor-gungsvertrag. Die Höhe der Vergütung errechnet sich aus investiertem Kapital und variiert daher in den einzelnen Wirtschaftsjahren. Im Jahr 2019 haben die Aufwendungen der Gesellschaft für die Geschäfts-besorgung EUR 518.163,98 betragen. D. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane (1) Persönlich haftende Gesellschafterin
(2) Organe der Komplementärin
E. ErgebnisverwendungDie Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag vor, das Ergebnis wie folgt zu verwenden:
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung aufgestellt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.7.2020. |
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