Allgemeines

Projekt

Teilen

Wenn auf der Verpackung Himbeeren, Honig oder Walnüsse prangen, doch lediglich Mini-Mengen und Aromen drin sind, sorgt das für Ärger bei Verbrauchern. Besonders wenn nur die Zutatenliste über geringe Mengen und den Zusatz von Aromen informiert, fühlen sich viele getäuscht. Das zeigt eine aktuelle Studie der Universität Göttingen und Zühlsdorf + Partner im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert klare Hinweise auf der Produktvorderseite: „Informationen über Zutatenmengen und Aromen dürfen sich nicht im Kleingedruckten verstecken. Wenn Produkte mit exklusiven Zutaten werben, davon aber nur Mini-Mengen und zusätzlich Aromen drin sind, muss das klar und deutlich vorne auf der Verpackung stehen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Mini-Mengen deutlicher kennzeichnen

Die aktuelle Studie hat untersucht, welche Erwartungen fiktive, aber an realen Produkten orientierte Verpackungen in unterschiedlicher Aufmachung bei den Befragten wecken. Demnach fühlen sich Verbraucher weniger getäuscht, wenn bereits auf der Vorderseite der Anteil einer prominent beworbenen Zutat in Prozent angegeben wird. Das gilt auch und gerade, wenn nur wenig von dieser Zutat enthalten ist.

Der vzbv fordert, die Menge beworbener Zutaten in Prozent auf der Vorderseite anzugeben. Bislang ist nicht vorgeschrieben, wo dieser Hinweis stehen muss; kleine Mengen sind komplett von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

Aromahinweise nach vorne

Auch auf einen Aromazusatz solle schon auf der Verpackungsvorderseite hingewiesen werden. Das wünschen sich 83 Prozent der Befragten. Müller: „Wenn Hersteller es mit mehr Wahrheit und Klarheit ernst meinen, können sie mit einem deutlichen Aromahinweis auf der Vorderseite bereits viel bewirken.“

Die Studie zeigt zudem, dass die gesetzlich definierten Aromabegriffe wie „natürliches Aroma“ oder „Aroma“ missverständlich und für Verbraucher schwer zu unterscheiden sind. Die Befragten gehen oft davon aus, dass Aromen künstlich und überwiegend nicht aus echten Früchten hergestellt werden. Ein Beispiel: Befragt nach ihrem Verständnis des Begriffs „natürliches Himbeeraroma“, gaben 44 Prozent an, dass das Aroma künstlich hergestellt worden sei. Tatsächlich muss natürliches Himbeeraroma aber zu mindestens 95 Prozent aus Himbeeren bestehen. Der vzbv fordert verständliche Aromabegriffe und eine entsprechende Anpassung der EU-Aromen-Verordnung.

Großes Misstrauen gegenüber Herstellern

Das Misstrauen der Verbraucher gegenüber Produktaufmachungen und Herstellern ist groß. Selbst wenn sich etwa auf einem Joghurtbecher kein Hinweis auf Aromen findet, vermuten drei Viertel der Befragten (75 Prozent) Aromen im Produkt. Ganze 84 Prozent der Verbraucher glauben, dass Verpackungen die Lebensmittel oft besser darstellen, als sie in Wirklichkeit sind. Nur zehn Prozent haben Vertrauen in die Lebensmittelhersteller. „Dieses Misstrauensvotum ist alarmierend. Nur mit einer besseren Kennzeichnung können Hersteller Vertrauen zurückgewinnen“, sagt Müller. Das Projekt Lebensmittelklarheit bietet an, im Dialog mit den Herstellern Verbesserungen zu erarbeiten.

Das Projekt Lebensmittelklarheit

Das Projekt Lebensmittelklarheit ist ein Gemeinschaftsprojekt des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und der Verbraucherzentralen. Das Projekt wird gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Das gibt es auch in den USA-Kickback-Rocket Homes wegen illegaler Kickback-Methoden von US-Verbraucherschutzbehörde angeklagt

Die US-amerikanische Verbraucherschutzbehörde Consumer Financial Protection Bureau (CFPB) hat am Montag schwere...

Allgemeines

USA:E-Autos: Zuschlag oder Schlussverkauf? Warum Sie jetzt besser schnell handeln sollten

Also, Freunde der modernen Mobilität, es ist Zeit, sich warm anzuziehen –...

Allgemeines

Immobilienverkäufe der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG: Warum Anleger Geduld haben müssen

Die derzeitige wirtschaftliche Lage auf dem Immobilienmarkt ist schwierig. Die DEGAG Deutsche...

Allgemeines

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Was bedeutet die Einladung zur Gläubigerversammlung für die Anleger der AOC Green Bond Schuldverschreibung?

Interviewer: Frau Bontschev, die Gläubiger der 7,50% Schuldverschreibung 2022/2027 (AOC Green Bond)...