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Projekt Rentenvorsorge GmbH & Co. KG – Eigenkapital sinkt auf 1.000 Euro

geralt (CC0), Pixabay
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Da hat man das Eigenkapital aber gewaltig „abgeschmolzen“, von über 750 TDE vom Vorjahr auf jetzt gerade einmal 1.000 Euro. Aufgelöst hat man hier scheinbar vor allem die Kapitalrücklage. Da sollte man nun als Geschäftspartner des Unternehmens ein Auge darauf haben.

Projekt Rentenvorsorge GmbH & Co. KG

Langenhagen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ

AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/​Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

0,00

5.643,06

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

851.449,21

810.302,42

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

5.224.999,71

7.515.105,09

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.258.511,58

892.946,15

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

7.334.960,50

9.223.996,72

PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/​Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

1.000,00

757.748,92

I. Gezeichnetes Kapital

1.000,00

1.000,00

II. Kapitalrücklage

0,00

756.748,92

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/​Verlustvortrag

V. Jahresüberschuss/​Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

7.239.896,87

8.268.586,12

C. Verbindlichkeiten

94.063,63

197.661,68

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

7.334.960,50

9.223.996,72

ANHANG

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Personenhandelsgesellschaft i.S.d. § 264a HGB (Kapitalgesellschaft & Co.).

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt unter Beachtung der generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a HGB und der für Kapitalgesellschaften & Co. geltenden besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen der §§ 270 bis 274 HGB. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen dem Grundsatz der Unternehmens-fortführung, dem Vorsichtsund Realisationsprinzip sowie den Grundsätzen der Bewertungs-stetigkeit, Einzelbewertung und Periodenabgrenzung.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögens-gegenstände nach der linearen Methode vorgenommen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die fertig sanierten Bauten wurden unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die Material-, Fertigungs- und Sondereinzelkosten sowie die notwendigen Gemeinkosten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind grundsätzlich in Höhe des Nominalwertes, jedoch unter Berück-sichtigung etwaiger Wertminderungen, angesetzt worden.

Die Kapitalanteile beschränkt haftender Gesellschafter sind in Höhe des gesellschafts-vertraglich vereinbarten Nominalwertes angesetzt und belaufen sich auf Euro 1.ooo,oo.

Bei den Rücklagen handelt es sich um Kapitalrücklagen im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die Geschäftsführer der nachstehend genannten persönlich haftenden Gesellschafterin geführt.

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die G.B. Verwaltungs GmbH, Langenhagen, mit einem Stammkapital i.H.v. EUR 25.000,00.

Zu Geschäftsführern bestellt sind Herr Kaufmann Gerald Breschke, Langenhagen, und Herr Kaufmann Gregor Breschke, Langenhagen.

Langenhagen, den 15. März 2019

gez. G. Breschke

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. März 2019

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