Startseite Allgemeines Prokon Genussrechte
Allgemeines

Prokon Genussrechte

Teilen

– ist nur die Werbung gut?
Die Prokon ist nach eigenen Angaben Marktführer im Bereich geschlossener Energiefonds. Die versprochenen Ausschüttungen des New Energiefonds V stehen aus, die Anleger warten auf die im Prospekt dargestellten Ausschüttungen. Dennoch wirbt die Prokon weiterhin Anleger mit angeblich überdurchschnittlich hoher Verzinsung ein.

Per Postwurfsendung preist Prokon seine Genussrechte als „Alternative zur Bank oder Lebensversicherung“ an: „Nur eine Investition in Sachwerte bietet Ihnen einen wirksamen Vermögensschutz!“. In dieser Werbung, die laut Anbieter deutschlandweit an die Haushalte verteilt wird, ist von Risiken nicht die Rede. Anleger werden durch den Kauf der Genussrechte keineswegs Miteigentümer an Windkraftanlagen oder anderen Sachwerten. Sie erwerben lediglich eine „stille Beteiligung“ ohne Mitspracherecht an unternehmerischen Entscheidungen. Käufer der Genussrechte gehen erhebliche Risiken ein. Sollte das Unternehmen Pleite gehen, verlieren sie im schlimmsten Fall ihre gesamte Geldanlage. Prokon unterliegt keiner speziellen staatlichen Aufsicht. Laut Zeichnungsschein werden die Genussrechte „nachrangig“ behandelt. Die Anleger wären im Falle einer Insolvenz erst dran, nachdem die Ansprüche aller anderen Gläubiger bedient sind. Die auf dem Prospekt prangende 8-Prozent-Verzinsung bezieht sich auf die Vergangenheit. Die Grundverzinsung laut Zeichnungsschein beträgt nur 6 Prozent. Eine zusätzliche Überschussbeteiligung ist möglich. Prokon betont die „maximale Flexibilität“ der Genussrechte. Doch der Anleger muss sich für mindestens drei Jahre festlegen und kommt vorher nicht an sein Geld. Anders als die Werbung listet der ausführliche Verkaufsprospekt eine Fülle von Risiken auf, die Anleger lesen sollten, ehe sie sich für ein Investment entscheiden. Entgegen Prokons Behauptung sind die Genussrechte auf keinen Fall eine Alternative zu sicheren Spareinlagen.

Ihr Kapital kann zu 100% verloren gehen!

1 Komment

  • Die Prokon-Konzeption kannst Du vergessen, weil sie fehlerhaft ist und das Landgericht Itzehoe Prokon wegen irreführender Werbung verurteilt hat. Genussrechte mit „Verzinsung“ gibt es nicht; dann sind es Anleihen, denn nur dort gibts Festverzinsung. Die von Prokon hätten besser die Genussrechtsbücher von Dr. Horst Siegfried Werner lesen sollen, dann wär´ das nicht passiert. So fühlen sich viele Anleger falsch informiert.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Friedrich Merz gehen SIE doch den Weg des konstruktiven Misstrauensvotums/Die Mehrheit würden Sie doch bekommen

Wie funktioniert ein konstruktives Misstrauensvotum im Bundestag? Das konstruktive Misstrauensvotum ist ein...

Allgemeines

Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung über WKK GmbH & Co. KG angeordnet

Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen...

Allgemeines

Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung über CG Dudenstraße II GmbH & Co. KG angeordnet

Das Amtsgericht Leipzig hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der...

Allgemeines

Kritische Analyse des PEH-Berichts Q3 2024: Ein Einblick in Risiken und Strategien

Der PEH-Halbjahresbericht 2024 zeigt eine komplexe Finanzstruktur und Strategien der Private Equity...