Das Landgericht Itzehoe hat dem Windkraftkonzern Prokon verboten, mit irreführenden Aussagen für den Kauf von Genussrechten zu werben.
Prokon habe in Postwurfsendungen und Flyern einseitig die Vorteile der Genussrechte hervorgehoben, ohne auf die erheblichen Risiken der Anlage hinzuweisen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.
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