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Prokon: Vorsicht bei einer Investition

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Das Landgericht Itzehoe hat dem Windkraft­konzern Prokon verboten, mit irreführenden Aussagen für den Kauf von Genussrechten zu werben.
Prokon habe in Postwurf­sendungen und Flyern einseitig die Vorteile der Genuss­rechte hervor­gehoben, ohne auf die erheblichen Risiken der Anlage hinzuweisen. Geklagt hatte die Verbraucher­zentrale Hamburg.

Mehr lesen Sie bei „Test“
http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/Prokon-Genussrechte-Gericht-untersagt-irrefuehrende-Werbung-4224053-4224014/

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