Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 785/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 6780 eingetragenen Lönne – Prophete Immobilien GmbH & Co . KG, Lindenstr. 50, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 9226 eingetragene Lönne-Prophete Immobilien Verwaltungs GmbH, Lindenstr. 50, 33378 Rheda-Wiedenbrück, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Moritz Prophete und Frau Severine Lönne,
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Achsnick Pape Opp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gereonstraße 18-30, 50670 Köln,
ist am 22.12.2022, um 15:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Manuel Sack, Gerichtstr. 3, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 785/22
Amtsgericht Bielefeld, 22.12.2022
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