Startseite Allgemeines Propvest braucht man nicht als Anleger und das mit dem Jahr 2014 verstehen wir nicht!
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Propvest braucht man nicht als Anleger und das mit dem Jahr 2014 verstehen wir nicht!

qimono (CC0), Pixabay
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Das Original heißt EXPORO. Zu diesem Unternehmen haben wir dann eine ganz klare Meinung, wie man unseren Berichten auf unseren Internetplattformen entnehmen kann. EXPORO ist für uns der größte Totalverlustrisikoanbieter, den wir kennen.

Nun versucht EXPORO mit einer neuen Plattform neue Anleger für sich zu gewinnen, allerdings nicht unter dem Label EXPORO sondern PROPVEST. Warum macht man das nicht direkt über die Seite von EXPORO?

Die wichtigsten Personen dieser Internetseite kennen wir dann aber eben aus EXPORO Angeboten:

Simon Brunke
Herman Tange
Dr. Knut Riesmeier
Patrick Hartmann
Dr. Björn Maronde
Nadja Hofmann
Greta Gaumert
Jakob Wrulich
Greta Gaumert
So wirbt das Unternehmen auf seiner Seite:
Wir sind im Jahr 2014 gestartet, um Privatanlegern den Zugang zur Assetklasse Immobilien zu ermöglichen. In den vergangenen Jahren haben wir Exporo als Europas marktführende Plattform für digitale Immobilieninvestments etabliert. Mit PROPVEST gehen wir jetzt den nächsten Schritt und machen eine der größten und attraktivsten Anlageklassen der Welt noch flexibler, noch einfacher und schlicht noch besser nutzbar für jeden von uns.
Zitat Ende
Anbieter ist die EXPORO Investment GmbH. Eine Gesellschaft, die laut letzter Bilanz dann doch erhebliche Verluste schreibt:

Exporo Investment GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Exporo Investment GmbH, Hamburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresschluss der Exporo Investment GmbH, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.

Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Exporo Investment GmbH, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des KWG sowie RechKredV und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze und ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 27. Mai 2020

nbs Partners GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Torsten Gehrmann, Wirtschaftsprüfer

Boris Michels, Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31. Dezember 2019

AKTIVA

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
1. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 1.460.413,54 215.061,02
2. Forderungen an Kunden 6.424,38 710.375,56
3. Anteile an verbundenen Unternehmen 13.421,73 12.000,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 10.239,29 13.243,15
5. Rechnungsabgrenzungposten 5.800,00 0,00
1.496.298,94 950.679,73

PASSIVA

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) andere Verbindlichkeiten 6.634,62 0,00
2. Sonstige Verbindlichkeiten 32.528,97 85.253,34
3. Rückstellungen
a) andere Rückstellungen 766.184,59 367.980,00
4. Eigenkapital
a) Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
b) Kapitalrücklage 1.000.000,00 850.000,00
c) Bilanzverlust -359.049,24 -402.553,61
690.950,76 497.446,39
1.496.298,94 950.679,73

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

2019 2018
EUR EUR
1. Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 24.446,23
2. Zinsaufwand -9.804,95 -17,10
14.641,28 -17,10
Laufende Erträge aus Anteilen 3. an verbundenen Unternehmen 0,00 1.553,01
4. Provisionserträge 4.517.059,39 1.378.127,85
5. Provisionsaufwendungen -2.574.280,11 -1.009.946,66
1.942.779,28 368.181,19
6. Sonstige betriebliche Erträge 900,00 170.616,07
7. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter -190.318,01 -190.321,78
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und für Unterstützung -37.608,82 -33.634,38
-227.926,83 -223.956,16
b) andere Verwaltungsaufwendungen 1.650.285,36 -603.351,63
1.878.212,19 -827.307,79
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -36.671,00 0,00
9. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 43.437,37 -286.974,62
10. Sonstige Steuern 67,00 -86
11. Jahresüberschuss /​ -fehlbetrag 43.504,37 -287.060,62
12. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -402.553,61 -115.492,99
13. Bilanzverlust -359.049,24 -402.553,61

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

I. ALLGEMEINE ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft

Firma: Exporo Investment GmbH (nachfolgend auch „Gesellschaft“ oder „Exporo“ genannt)

Sitz: Hamburg

Registergericht: Amtsgericht Hamburg, HRB 146341

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Anlagenvermittlung gemäß § 1 Abs. la Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), die Anlagenberatung gemäß § 1 Abs. la Satz 2 Nr. la KWG und die Abschlussvermittlung gemäß § 1 Abs. la Satz 2 Nr. 2 KWG.

Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen, solche zu erwerben und Zweigniederlassungen zu errichten.

Grundsätze zum Jahresabschluss

Die Exporo Investment GmbH ist ein Finanzdienstleistungsinstitut nach § 1 Abs. 1a KWG. Sie stellt den Jahresabschluss nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), insbesondere nach den ergänzenden Vorschriften für Kreditinstitute (§§ 340 ff. HGB), der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) sowie dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) auf.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend § 2 RechKredV nach Formblatt 1 und 3 (Staffelform).

Soweit Wahlrechte bestehen, Angaben entweder in der Bilanz oder im Anhang zu machen, sind diese in dem Anhang aufgenommen.

Für den Jahresabschluss wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen.

II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute sind zum Nominalwert ausgewiesen.

Forderungen an Kunden

Die Forderungen an Kunden sind zum Nominalwert ausgewiesen.

Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten ausgewiesen.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten wurde für Ausgaben gebildet, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Eigenkapital

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag passiviert.

III. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ

Forderungen an Kreditinstitute

Der Posten Forderungen an Kreditinstitute – täglich fällig – enthält Forderungen aus Bankgeschäften (Kontokorrentkonten). Die Forderungen besitzen eine Restlaufzeit bis drei Monate.

Forderungen an Kunden

Die Forderungen an Kunden, davon gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 708), haben sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des in 2019 geschlossenen Abtretungsvertrags mit der Exporo AG, Hamburg, verringert, da die Forderungen gegen verbundene Unternehmen an die Exporo AG abgetreten wurden und mit den Verbindlichkeiten gegenüber der Exporo AG verrechnet wurden. Die Forderungen besitzen eine Restlaufzeit bis drei Monate.

Anteile an verbundenen Unternehmen

Der Posten Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 13 (Vorjahr: TEUR 12) enthält 100% Anteile an einer Gesellschaft, für die im Geschäftsjahr 2019 nachträgliche Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 1 aktiviert worden sind. Es wurden im Geschäftsjahr 2019 keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen.

Sonstige Vermögensgegenstände

Der Posten sonstige Vermögensgegenstände enthält Forderungen aus noch nicht veranlagten Ertragsteuern in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 13) sowie Forderungen gegenüber der Gesellschafterin, Exporo AG, in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr:. TEUR 0). Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden keine Beträge ausgewiesen, die nicht innerhalb eines Jahres fällig sind.

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 0). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 3) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Für die Verbindlichkeiten bestehen keine als Sicherheit übertragenen Vermögensgegenstände.

Andere Rückstellungen

Die anderen Rückstellungen in Höhe von TEUR 766 betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für die Depotgebühren der Baader Bank (TEUR 410), die Transaktionskosten des 4. Quartals für 2019 der Baader Bank (TEUR 167), Kosten für die Bonusaktion (TEUR 119) und Jahresabschlusskosten (TEUR 50).

Eigenkapital

Der Bilanzverlust setzt sich aus dem Verlustvortrag in Höhe von TEUR 403 sowie dem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 44 zusammen.

IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften

Die Zinserträge wurden ausschließlich in Deutschland erzielt.

Provisionserträge

Die Provisionserträge wurden ausschließlich in Deutschland erzielt.

Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen andere Verwaltungsaufwendungen in Höhe von TEUR 1.650 (Vorjahr: TEUR 603). In den anderen Verwaltungsaufwendungen sind hauptsächlich Kosten für Mitarbeiterüberlassungen (TEUR 648), IT-Kosten (TEUR 531), Rechts- und Beratungskosten (TEUR 149) sowie Raumkosten (TEUR 132) enthalten.

V. SONSTIGE ANGABEN

Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen

Es wird § 286 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen, da die Angabe für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft nach § 264 Abs. 2 HGB von untergeordneter Bedeutung ist.

Personal

Im Jahresdurchschnitt wurden neben dem Geschäftsführer vier Mitarbeiter beschäftigt, davon ist ein Mitarbeiter leitender Angestellter.

Geschäftsführung

Im Berichtsjahr ist folgende Person Geschäftsführer der Gesellschaft:

Herr Dr. Knut Riesmeier, Kaufmann, München

Herr Dr. Riesmeier ist zudem Geschäftsführer bei folgender Gesellschaft:

Dr. Riesmeier Real Estate Capital GmbH, München

Herr Dr. Riesmeier ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der folgenden Gesellschaft:

OMEGA Immobilien Kapitalverwaltungs AG, Köln

Herr Dr. Riesmeier ist stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der folgenden Gesellschaft:

DIE Deutsche Immobilien Entwicklungs AG, Berlin

Herr Dr. Riesmeier ist Mitglied des Beirats der folgenden Gesellschaft:

MPC Capital AG, Hamburg

Es wird von der Schutzklausel des § 286 Absatz 4 HGB in Hinblick auf die Angabe der Organbezüge Gebrauch gemacht.

Abschlussprüferhonorar

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar in Höhe von EUR 30.000 betrifft Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von EUR 30.000.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen TEUR 132 und bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen.

Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 44 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Es ergibt sich somit ein Bilanzverlust in Höhe von TEUR 359.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Durch die zu Beginn des Jahres 2020 sich weltweit ausbreitende Corona-Pandemie sind die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses final nicht abschätzbar.

 

Hamburg, den 31. März 2020

Dr. Knut Riesmeier

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

1. Grundlagen und Geschäftsmodell der Gesellschaft

1.1 Beschreibung der Geschäftstätigkeit

Die Exporo Investment GmbH mit Sitz in Hamburg („Gesellschaft“) ist eine der führenden Investment-Plattformen und versteht sich für ihre Kunden als zuverlässiger Partner im Bereich der digitalen Immobilieninvestments.

Gegenstand des Unternehmens ist die Anlagenvermittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG, die Anlagenberatung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG und die Abschlussvermittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG.

Über die Plattform www.exporo.de werden derzeit Wertpapiere in Form von Inhaberschuldverschreibungen sowie seit 2019 tokenbasierten Schuldverschreibungen vermittelt. Der Hauptabsatzmarkt für die Vermittlungstätigkeit ist Deutschland. Die Vermittlungstätigkeit richtet sich vornehmlich an Privatkunden.

Die Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Exporo AG, Hamburg.

1.2 Erlaubnis gemäß § 32 KWG

Die Gesellschaft ist ein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1a KWG. Sie verfügt über die Erlaubnis gemäß § 32 KWG für die Erbringung der folgenden Geschäftsarten:

i.

Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG),

ii.

Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG),

iii.

Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG),

Die Erlaubnis umfasst nicht das Recht, sich beim Erbringen von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Ebenfalls berechtigt die Erlaubnis nicht dazu, mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung zu handeln.

2. Wirtschaftsbericht

Weltwirtschaftliche Entwicklung

Die Deutsche Bundesbank stellt in ihrem Monatsbericht vom Mai 2019 1 fest, dass die deutsche Wirtschaft gut in das Jahr 2019 startete, nachdem die Wirtschaftsleistung im zweiten Halbjahr 2018 noch weitgehend stagniert hatte. Der Schnellmeldung des Statistischen Bundesamtes zufolge expandierte das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im ersten Vierteljahr 2019 gegenüber dem Vorquartal saison- und kalenderbereinigt um 0,4 % 2. Damit blieb es deutlich hinter den Erwartungen der Projektion vom Dezember zurück. Die konjunkturelle Grundtendenz ist somit seit Mitte 2018 anhaltend schwach.

1 https:/​/​www.bundesbank.de/​resource/​blob/​796922/​2a9750aacb5e03535885f456flf8efe4/​mL/​2019-05-konjunktur-data.pdf, Monatsbericht Bundesbank Mai 2019, Seite 48
2 _​https:/​/​www.bundesbank.de/​resource/​blob/​798776/​8789adc6b1a2f87c56698fa40c3b698b/​mL/​2019-06-monatsbericht-data.pdf, Monatsbericht Juni 2019, Seite 14

Laut Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juni 2019 war im Sommerhalbjahr nur mit einem geringen BIP-Zuwachs zu rechnen. Die Konjunktur in Deutschland dürfte zunächst noch zweigeteilt bleiben. Einerseits ist der Ausblick für die Exporte schwach und der Abschwung in der Industrie setzt sich wohl fort, andererseits sind die binnenwirtschaftlichen Auftriebskräfte nach wie vor intakt 3.

Die deutsche Wirtschaftsleistung stieg im dritten Jahresviertel 2019 auch nur geringfügig 4. Der Schnellmeldung des Statistischen Bundesamtes zufolge legte das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) gegenüber dem Vorquartal saison- und kalenderbereinigt um 0,1 % zu. Die konjunkturelle Grundtendenz blieb schwach. Ausschlaggebend hierfür war erneut der anhaltende Abschwung in der exportorientierten Industrie. Derweil sorgten die binnenwirtschaftlich orientierten Sektoren nach wie vor für einen gewissen Auftrieb.

Die konjunkturelle Schwäche in Deutschland hielt im letzten Jahresviertel 2019 an. Ausschlaggebend für die anhaltend schwache konjunkturelle Grundtendenz war der Abschwung in der Industrie, der sich auch zum Jahresende fortsetzte. Hingegen stützten die stärker auf die Binnenwirtschaft ausgerichteten Dienstleistungsbereiche die Konjunktur weiter. Für den Jahresauftakt 2020 zeichnet sich noch keine Änderung dieser konjunkturellen Zweiteilung ab. Das reale BIP stieg im Jahr 2019 insgesamt um 0,6 % 5.

Im Euroraum erhöhte sich die gesamtwirtschaftliche Leistung im letzten Jahresviertel 2019 nur wenig 6. Der Schnellschätzung von Eurostat zufolge nahm das reale BIP saisonbereinigt lediglich um 0,1 % gegenüber dem Vorquartal zu. Der Anstieg binnen Jahresfrist verringerte sich auf 0,9 % und blieb damit deutlich hinter der von der Europäischen Kommission geschätzten Potenzialrate von 1,3 % zurück. Wesentlich für das nur schwache Wirtschaftswachstum war zum einen ein weiterer Rückgang der Erzeugung im Verarbeitenden Gewerbe, trotz Zuwächsen im Exportgeschäft. Die Unternehmen bauten wohl ihre Lagerbestände ab. Diese wurden in Umfragen der Europäischen Kommission als zu hoch eingestuft. Zum anderen beeinträchtigte die schwache Industriekonjunktur die industrienahen Dienstleistungssektoren. Hingegen zeigten sich die konsumnahen Dienstleistungen nach wie vor recht robust.

Die Inflationsrate im Euroraum, gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI), lag 2019 laut Statistischem Bundesamt im Jahresdurchschnitt bei 1,2 %, etwas schwächer als im Jahr 2018 mit 1,8 %. Dämpfend auf die Teuerungsrate wirkten sich die gesunkenen Kosten für Nachrichtenübermittlung (-2,1%) aus. Hingegen erhöhten sich zum Beispiel die Preise für Restaurants und Hotels (+2,0 %) sowie für Wohnen (+1,7 %). Ohne Energie und Nahrungsmittel gerechnet verharrte die Teuerungsrate dagegen wie bereits in den beiden Vorjahren bei 1,0 %. Während bei den Industriegütern sowohl im Aggregat als auch in den Teilkomponenten ähnliche Preisbewegungen wie im Vorjahr zu beobachten waren, gab es im Bereich der Dienstleistungen Verschiebungen. Hier schwächte sich der Preisanstieg von Reisedienstleistungen deutlich ab, wohingegen sich haushaltsnahe Dienstleistungen stärker verteuerten und auch die Wohnungsmieten anzogen.

3 https:/​/​www.bundesbank.de/​resource/​blob/​798776/​8789adc6b1a2f87c56698fa40c3b698b/​mL/​2019-06-monatsbericht-data.pdf, Monatsbericht Juni 2019, Seite 14
4 https:/​/​www.bundesbank.de/​resource/​blob/​815000/​e8040cd214e5408a22fb9bl8c2b26806/​mL/​2019-11-konjunktur-data.pdf, Monatsbericht BuBa November 2019 Seite 47
5 https:/​/​www.bundesbank.de/​resource/​blob/​825896/​77fc656243a9208c197bd5c0db2cba8a/​mL/​2020-02-konjunktur-data.pdf, Monatsbericht BuBa Februar 2020, Seite 45
6 https:/​/​www.bundesbank.de/​resource/​blob/​825374/​da8784c48c773fe18645e64e2e8ab7d1/​mL/​2020-02-monatsbericht-data.pdf, Monatsbericht Februar 2020 Seite 16-17

In Deutschland stieg der HVPI im Jahresdurchschnitt um 1,4 % und damit etwas deutlicher als im Durchschnitt der Eurozone. Die Energieprodukte verteuerten sich 2019 gegenüber dem Vorjahr um 1,4 % nach +4,6 % im Jahr 2018. Der geringe Preisanstieg bei Energie im Jahr 2019 resultiert vor allem aus dem Preisrückgang bei Mineralölprodukten (-1,8 %; davon leichtes Heizöl: -2,5 %; Kraftstoffe: -1,6 %). Dennoch verteuerten sich einige Energieprodukte deutlich (zum Beispiel Erdgas: +3,9 %; Strom: +3,4 %). Ohne Berücksichtigung der Energiepreise hätte die Jahresteuerungsrate 2019 ebenfalls bei +1,4 % gelegen. Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich 2019 gegenüber 2018 ebenfalls nur moderat um 1,4 %. Waren insgesamt verteuerten sich 2019 gegenüber 2018 um 1,3 %. Im Vergleich zu den Waren erhöhten sich die Preise für Dienstleistungen insgesamt im Jahresdurchschnitt 2019 gegenüber 2018 mit +1,5 % etwas stärker, darunter Nettokaltmieten um 1,4 %. Im Jahr 2019 lagen zudem die Preise für Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+5,0 %) sowie für die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (+4,5 %) deutlich höher als 2018.

Die globale Konjunktur dürfte auch zum Jahresende 2019 kraftlos geblieben sein. In den Fortgeschrittenen Volkswirtschaften schwächte sich das Wirtschaftswachstum sogar etwas ab. Hierbei spielten allerdings Sondereffekte eine Rolle. Dies gilt vor allem für Japan, wo die Wirtschaftsleistung im Herbst infolge einer Steueranhebung und eines Wirbelsturms kräftig gefallen sein dürfte. Im Vereinigten Königreich scheint die Sorge über einen ungeordneten Austritt aus der Europäischen Union zu einer Seitwärtsbewegung beigetragen zu haben. Zudem verlangsamte sich das Wachstum im Euroraum 7.

Finanzmärkte

Nachdem der Euro im September mit einer Notierung von 1,09 US-$ auf den tiefsten Stand seit Juni 2017 gefallen war, bewegte er sich in der Folgezeit zunächst lediglich leicht aufwärts, auf 1,11 US $. Die seinerzeit vorgenommene Zinserhöhung der Fed war zwar bereits vor der Sitzung des Offenmarktausschusses (Federal Open Market Committee: FOMC) weitgehend in den Erwartungen der Marktteilnehmer eingepreist; die Formulierung auf der Pressekonferenz zu möglichen weiteren Leitzinssteigerungen fiel aber vorsichtiger aus als bisher. Dies und die Haushaltssperre in den USA belasteten den US-Dollar auf breiter Basis. Zusätzlich wurde der Euro dadurch gestützt, dass das drohende Defizitverfahren der Europäischen Kommission gegenüber Italien abgewendet wurde. Zum Ende der Berichtsperiode notierte er bei 1,12 US-$ 8.

Im Ergebnis wertete der Euro seit Ende des dritten Quartals im gewogenen Durchschnitt gegenüber den Währungen 19 wichtiger Handelspartner um 1,9 % ab.

In den kommenden Jahren wird sich die Finanzbranche weiter mit der Umsetzung einer Fülle von in Kraft getretenen, aber auch neuen Regulierungsvorschriften auseinandersetzen müssen. Damit einhergehend steigt insbesondere für kleinere Finanzdienstleister der Kostendruck. Gleichzeitig wird das traditionelle Geschäftsmodell durch Innovationen und die Digitalisierung, die durch den technischen Fortschritt immer präsenter werden, herausgefordert. Diese Rahmenbedingungen führen je nach Geschäftsmodell zu einem umfassenden Anpassungsbedarf der verfolgten Geschäftsstrategien der Institute.

Für Finanzdienstleistungsinstitute stellen die erhöhten aufsichtsrechtlichen Anforderungen in zweierlei Hinsicht eine ernstzunehmende Herausforderung dar: Zum einen erfordern steigende Vielfalt, Komplexität und Umfang der Regulierungen überproportionale Anstrengungen, das sich in der Regel in kurzer zeitlicher Abfolge ändernde Regulierungsgerüst laufend zu analysieren, einschlägige Änderungen umzusetzen und die vollständige Compliance zu überwachen, zumal kleinere Institute in der Regel nicht über umfangreiche Stabsstellen verfügen. Zum anderen nimmt die „Europäisierung“ der Aufsicht nur in begrenztem Maße Rücksicht auf die Besonderheiten kleinerer Institute, die mit Großbanken aufsichtsrechtlich zunehmend „über einen Kamm“ geschoren werden.

7 https:/​/​www.bundesbank.de/​resource/​blob/​825374/​da8784c48c773fel8645e64e2e8ab7d1/​mL/​2020-02-monatsbericht-data.pdf Monatsbericht Februar 2020 Seite 10
8 https:/​/​www.bundesbank.de/​resource/​blob/​825886/​85e7d7eb6e3d2a6bbcc0fc5bcdb83cfa/​mL/​2020-02-finanzmaerkte-data.pdf, Monatsbericht 2020, Seite 36

Darstellung des Marktumfeldes

Laut Statistischem Bundesamt geht das Jahr 2019 als Rekordjahr in die Geschichte ein. Mehr als 71,6 Mrd. Euro wurden am Gewerbeimmobilienmarkt in Deutschland umgesetzt, so viel wie noch nie. Ein Ende des Immobilienbooms ist nicht in Sicht. Damit übertrifft es das Jahr 2018 um rund 11 Mrd. Euro. Deutsche, europäische und globale Investoren sind weiter auf der Suche nach deutschem Betongold. Das Geschäftsjahr 2020 könnte das elfte Boomjahr in Folge der Immobilienbranche werden, glauben Marktexperten. Es bleibt allerdings abzuwarten, welche Auswirkungen die weltweite Corona-Pandemie auf die Immobilienmärkte haben wird.

3. Wesentliche Entwicklungen im abgelaufenen Geschäftsjahr

Die Exporo Investment GmbH blickt auf ein gutes Geschäftsjahr zurück. Im Verlaufe des Geschäftsjahres 2019 konnte die Gesellschaft eine signifikante Steigerung sowohl im vermittelten Volumen (Intermediate Capital) als auch der Kundenanzahl verzeichnen. Die Gesellschaft übererfüllte damit ihre Prognose aus dem Vorjahr („stetiges Wachstumspotential“) und übertraf den prognostizierten Provisionsertrag deutlich. Das prognostizierte Ergebnis vor Steuern wurde aufgrund angepasster Kostenstrukturen nicht ganz erreicht. Zusammenfassend wird das Geschäftsergebnis 2019 als zufriedenstellend beurteilt.

4. Darstellung der Lage der Gesellschaft

4.1 Darstellung der Vermögenslage

Die Bilanzsumme betrug zum Bilanzstichtag TEUR 1.496 (Vorjahr: TEUR 951). Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr resultiert insbesondere aus dem deutlich gestiegenen Geschäftsvolumen im Vergleich zum Vorjahr. Die Aktivseite setzt sich im Wesentlichen aus Forderungen an Kreditinstitute i.H.v. TEUR 1.460 (Vorjahr: TEUR 215) zusammen. Die Forderungsintensität 9 stieg im Vergleich trotz gestiegener Umsatzerlöse nur marginal von 97,3 % auf 98,0 % an, da im Geschäftsjahr 2019 ein Abtretungsvertrag mit der Exporo AG, Hamburg, geschlossen wurde und dadurch die Forderungen gegen verbundene Unternehmen an die Exporo AG abgetreten wurden und mit den Verbindlichkeiten gegenüber der Exporo AG verrechnet wurden.

Das bilanzielle Eigenkapital betrug am Bilanzstichtag TEUR 691 (Vorjahr: TEUR 497). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert aus den Einzahlungen in die Kapitalrücklage i.H.v. insgesamt TEUR 150 sowie dem Jahresergebnis i.H.v. TEUR 44. Die Eigenkapitalquote 10 beträgt 46,2 % (Vorjahr: 52,3 %).

Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr 2019 die Meldung der Eigenmittel auf Basis der fixen Gemeinkosten gemäß Artikel 97 der Capital Requirements Regulation (CRR, Verordnung (EU) Nr. 575/​2913) abzugeben und die Kapitalquoten gemäß Artikel 92 CRR zu melden. Zum 31. Dezember 2019 betrug die Eigenmittel-/​Kostenrelation gemäß Artikel 97 Abs. 1 CRR 35,24%, die Gesamt-, harte Kern- sowie Kernkapitalquote gemäß Artikel 92 CRR jeweils 11,28%.

9 Berechnung der Forderungsintensität: Forderungen /​ Gesamtvermögen
10 Berechnung der Eigenkapitalquote: Eigenkapital /​ Gesamtkapital

Die Gesellschaft tätigte im Geschäftsjahr keine Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielles Vermögen. Das Sachanlagevermögen und das immaterielle Vermögen werden durch die Muttergesellschaft zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Es bestehen keine wesentlichen Investitionsverpflichtungen.

Der Gesellschaft wurde durch die Muttergesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 zugesichert, dass dafür Sorge getragen werde, dass die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft auch unterjährig stets den aufsichtsrechtlichen Anforderungen entspricht. Die Muttergesellschaft hatte im Geschäftsjahr 2019 durch Einzahlungen in die Kapitalrücklage der Gesellschaft sichergestellt, dass die Eigenkapitalausstattung stets den aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprach.

Die Verbindlichkeiten bestehen i.H.v. TEUR 39 (Vorjahr: TEUR 85).

Die sonstigen Rückstellungen i.H.v. TEUR 766 (Vorjahr: TEUR 368) beinhalten insbesondere Rückstellungen für Depotbankgebühren sowie die Transaktionskosten des 4. Quartals 2019, Bonuszahlungen an Kunden sowie Kosten für die Jahresabschlusserstellung und -prüfung sowie für die Prüfung der Meldepflichten und Verhaltensregeln nach dem WpHG.

Die Fremdkapitalquote 11 beträgt 53,8 % (Vorjahr: 47,7 %).

4.2 Darstellung der Finanzlage

Im Geschäftsjahr 2019 war die Liquiditätslage der Gesellschaft jederzeit geordnet, die Zahlungsfähigkeit war stets gewährleistet, u.a. vor dem Hintergrund der ausreichenden Guthaben bei Kreditinstituten.

4.3 Darstellung der Ertragslage und des Geschäftsergebnisses

Die Provisionserträge stammen ausschließlich aus der Abschlussvermittlung und erhöhten sich aufgrund des deutlich gestiegenen Geschäftsvolumens von TEUR 1.378 auf TEUR 4.517. Die Provisionsaufwendungen stiegen von TEUR 1.010 auf TEUR 2.574 an. Der Anstieg liegt insbesondere in den Transaktionskosten der Baader Bank begründet. Das prozentuale Verhältnis zwischen Provisionsaufwendungen und -erträgen fällt dagegen geringer aus als im Vorjahr, da im Geschäftsjahr 2018 verhältnismäßig höhere Provisionen sowie Identifizierungskosten anfielen.

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 2019 TEUR 1.878 (Vorjahr: TEUR 827). Dieser Anstieg ist auf die anderen Verwaltungsaufwendungen, insbesondere auf die Kosten für Mitarbeiterüberlassungen (TEUR 648) sowie die gestiegenen IT-Kosten zurückzuführen. Die IT-Kosten werden seit Februar 2019 umsatzabhängig berechnet

Aufgrund des deutlich gestiegenen Geschäftsvolumens konnte ein Jahresüberschuss von TEUR 44 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag TEUR 287) erreicht werden.

4.4 Gesamteinschätzung

Die Kapitalstruktur der Gesellschaft ist solide, insbesondere aufgrund der von der Muttergesellschaft eingeräumten Zusage zur unterjährigen Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderung an die Eigenkapitalausstattung. Die Liquiditätssituation ist geordnet. Die laufenden Erträge stiegen im Geschäftsjahr 2019 aufgrund der positiven Entwicklung der Kundenanzahl und des vermittelten Volumens stark an. Die Geschäftsentwicklung ist entsprechend der Planung zufriedenstellend verlaufen. Die Aufwendungen und Erträge der Gesellschaft, und damit auch das gesamte Geschäftsergebnis, haben sich insgesamt leicht unter den Erwartungen entwickelt.

11 Berechnung der Fremdkapitalquote: Fremdkapital /​ Gesamtkapital

5. Chancen und Risikobericht

5.1 Risikobericht

5.1.1 Risikomanagementsystem

Die Gesellschaft verfügt über ein angemessenes System zur Risikosteuerung und Risikoüberwachung. Dieses System gewährleistet die Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken.

Verantwortlich für die Risikosteuerung und Risikoüberwachung ist neben der Geschäftsführung der Prokurist des Unternehmens. Regelmäßig und bei bedeutenden Geschäftsvorfällen wird eine Neueinschätzung der identifizierten Risiken vorgenommen. Bei Bedarf werden Maßnahmen zur Risikoreduktion eingeleitet. Die Risikocontrolling-Funktion nach MaRisk sowie die operative Verantwortung für das Risikomanagement trägt der Prokurist.

Wesentlicher Bestandteil des Risikomanagementsystems ist eine systematische, alle Unternehmensbereiche umfassende Risikoinventur. Die ermittelten Risiken werden anhand einer Risikomatrix hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und finanzieller Auswirkungen beurteilt und einer Risikoklasse zugeordnet.

Die Provisionserträge haben im abgelaufenen Geschäftsjahr einen kostendeckenden Beitrag zur Deckung der laufenden Kosten der Gesellschaft erzielen können. Unabhängig davon befindet sich die Gesellschaft nach wie vor in einer Aufbauphase. Insofern ist sie noch von der Eigenkapitalfinanzierung abhängig und greift unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zur Gesamtsteuerung der nachfolgend beschriebenen Risiken auf ein einfaches System der Kostenkontrolle und Planung der (Eigenkapital-)Finanzierung zurück.

Zentrale Überwachungs- und Kontrollfunktionen übernehmen die Funktionen Interne Revision, Compliance (MaComp und MaRisk) sowie Geldwäsche- und Kriminalprävention und der Datenschutzbeauftragte.

Die interne Revision wurde an eine externe Wirtschaftsprüfungskanzlei ausgelagert. Hierfür besteht ein Prüfungsplan, der jährlich fortgeschrieben wird. Die Prüfungen werden danach turnusmäßig durchgeführt. Es ist elementarer Bestandteil des Revisionssystems der Gesellschaft, Schwachstellen zeitnah zu erkennen, Maßnahmen zu empfehlen sowie zu prüfen, ob eine systematische Mängelbeseitigung erfolgt ist.

Die Compliance-Funktionen sowie die Geldwäsche- und Kriminalprävention überwachen und bewerten die im Unternehmen aufgestellten Grundsätze und eingerichteten Verfahren sowie die zur Behebung von Defiziten getroffenen Maßnahmen. Über ihre Erkenntnisse berichten sie regelmäßig an die Geschäftsleitung.

Beim Thema Datenschutz arbeitet die Gesellschaft mit einem zertifizierten externen Datenschutzbeauftragten zusammen.

5.1.2 Wesentliche Risiken

Folgende Risiken sieht die Geschäftsführung als wesentlich für die Gesellschaft an:

(Eigenkapital-) Finanzierungsrisiko: Da sich die Gesellschaft nach wie vor in einer Aufbauphase befindet, ist sie noch von der Eigenkapitalfinanzierung abhängig. Es besteht insofern das Risiko, dass die (Eigenkapital-) Finanzierung nicht rechtzeitig zur steten Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen oder zur Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit gesichert werden kann. Vor diesem Hintergrund hat die Muttergesellschaft zugesichert, dafür Sorge zu tragen, dass die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 auch unterjährig stets den aufsichtsrechtlichen Anforderungen entspricht.

Geschäftsrisiko: Das Geschäftsrisiko bezeichnet das Risiko der Gesellschaft, die auflaufenden Aufwendungen nicht durch Erträge langfristig decken zu können. Die Gesellschaft unterliegt einem Geschäftsrisiko. Dieses Risiko kann sich realisieren, wenn es der Gesellschaft nicht gelingt, ausreichende Provisionen aus der Vermittlungsleistung zu generieren. Das Geschäftsrisiko wird durch striktes Kostencontrolling gesteuert; schon zur Erfüllung ihrer aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Eigenmittelunterlegung erfasst die Gesellschaft die laufenden Kosten. Die Geschäftsleitung vergleicht die laufenden Kosten kontinuierlich mit den erwarteten Erträgen und ergreift kurzfristig Gegenmaßnahmen, sofern aus Geschäftsrisiken Kostenreduzierungen und/​oder (Eigenkapital-) Finanzierungsrunden notwendig sind.

Operationelle Risiken aus dem Geschäftsmodell: Die Gesellschaft betreibt die Abschlussvermittlung ausschließlich an private Kunden. Es besteht das Risiko, dass das bestehende Geschäftsmodell nicht mehr marktfähig ist. Es besteht auch das Risiko, dass die Geschäftsleitung wesentliche Entwicklungen und Trends im Finanzdienstleistungsbereich nicht rechtzeitig erkennt oder falsch einschätzt. Dadurch sind Strategieentscheidungen möglich, die eine langfristige Erreichung der Unternehmensziele erschweren oder sogar unmöglich machen. Die Gesellschaft wird sich durch fortwährende Marktbeobachtung über Veränderungen informieren. Auf Bedrohungen für das Geschäftsmodell und die Produkte und Dienstleistungen wird es reagieren und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen einleiten. Im Rahmen der jährlichen Neufassung der Geschäfts-, Risiko- und IT-Strategie wird die Geschäftsleitung eine kritische Bewertung des Geschäftsmodells vornehmen sowie die Notwendigkeit von Änderungen im Geschäftsmodell besprechen und evaluieren

Reputationsrisiko: Unter Reputationsrisiken werden im Allgemeinen solche Risiken gefasst, die die Reputation des Unternehmens nach außen, sodann in der Öffentlichkeit gefährden können. Dies kann vor allem dann auftreten, wenn es zu Zweifeln über die Kompetenz und die Integrität der Gesellschaft kommt. Diese können durch Fehler in den Geschäftsprozessen, einer fehler- oder mangelhaften Leistungserbringung oder durch Misserfolge, die vom Kunden als Falschberatung wahrgenommen werden können, entstehen. Dieses Risiko stellt eines der Größten für das Unternehmen dar. Es wurden aber Maßnahmen getroffen, die diesem proaktiv entgegenwirken sollen. Dazu zählen vor allem die Einhaltung der Unternehmensziele und der Gesamtstrategie, die Verpflichtung aller Mitarbeiter zur Einhaltung aller für das Unternehmen relevanter rechtlicher Vorschriften sowie die Einhaltung der institutsinternen Regelungen. Zudem werden alle Mitarbeiter nach fachlicher, wie auch nach persönlicher Qualifikation ausgewählt. Ferner besteht die Verpflichtung die vom Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. für seine Mitglieder aufgestellten ethischen Grundsätze sowie die Vorgaben unserer grundsätzlichen Unternehmenspolitik einzuhalten.

Personalrisiko: Der Bereich der Finanzdienstleistung hat Vertrauen der Kunden zur Voraussetzung, so dass sich realisierende Personalrisiken, beispielsweise durch ein Fehlverhalten der Mitarbeiter oder gar durch Illoyalität, schnell die Reputation gefährden können. Aber auch eine mangelnde Leistungsbereitschaft und Motivation von Mitarbeitern kann ein Risiko darstellen. Dies kann vor allem mit den folgenden Maßnahmen unterbunden werden: Mitarbeiter sollen durch regelmäßige Schulungen intern und extern stets die notwendige Qualifikation erhalten. Zur Steuerung und vor allem der Motivation von ausgewählten Mitarbeitern soll stets eine angemessene Vergütungspolitik unter Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen festgelegt und umgesetzt werden. Aber auch ein teamorientiertes Zusammenarbeiten, wie auch ein fachlicher und auch ein persönlicher Austausch zur Förderung der Motivation und der Leistungsfähigkeit stehen im Vordergrund. Auch unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten können gerade in personeller Hinsicht Risken entstehen. Nachhaltigkeitsrisiken in diesem Sinne sind vor allem Bedingungen aus dem Bereich der Umwelt, Soziales oder auch der Unternehmensführung. Dabei können in personeller Hinsicht Risiken im Verhalten der Arbeitnehmer untereinander, aber auch der Umgang des Unternehmens mit den Mitarbeitern auftreten. Dem wird aber durch Einhaltung der anerkannten arbeitsrechtlichen Standards, der Einhaltung der Arbeitssicherheit aber auch schlicht durch Gewährleistung fairer Bedingungen, einer angemessenen Entlohnung und auch der Möglichkeit nach Fortbildungen entgegengewirkt. Ferner besitzt das Unternehmen einen Verhaltenskodex, welcher den Umgang der Mitarbeiter untereinander festlegt und einer etwaigen Diskriminierung entgegenwirkt.

Rechtliches Risiko: Im Bereich der rechtlichen Risiken sind vor allem die folgenden Risiken zu erörtern: Es können sich Risiken aus Änderung und Erweiterung der für die Gesellschaft relevanten rechtlichen Vorschriften, oder aber erhöhte Anforderungen, komplizierte Umsetzbarkeit, Unsicherheit der vollständigen und korrekten Umsetzung, Unverhältnismäßigkeit zur Größe unseres Instituts sowie zu Art und Umfang unserer Geschäftstätigkeit ergeben. Risiken können aus Fehlern im Geschäftsprozess, fehlerhafter Leistungserbringung, Falschberatung, Kundenklagen, Haftungsrisiken, Schadensersatzforderungen entstehen und aus Fehlern in der Erfüllung formaler Anforderungen, z.B. Dokumentation, Erhebung von Kundendaten, korrektes Ausfüllen aller erforderlichen Formulare. Dem wurde durch den Abschluss einer geeigneten Haftpflichtversicherung, Kommunikation von Risiken, Schulungen zu rechtlichen Anforderungen und Neuerungen zwecks Minimierung formaler Fehler und auch der Einrichtung eines angemessenen und wirksamen Beschwerdemanagement entgegengewirkt. Zudem besteht die Möglichkeit, im Bedarfsfall eine externe Rechtsberatung, wie auch Rechtsanwälte hinzuzuziehen.

IT-Risiken: Informationssysteme, Netze und Organisationen sind gefährdet durch Cyber-Angriffe, Sabotage, Spionage und Vandalismus, aber auch Elementarschäden durch Wasser, Feuer sowie Katastrophen und andere Gefahren. Gesetzliche Regelungen fordern Schutzmaßnahmen für sensible Informationen. Der Begriff „Informationen“ wird hierbei sehr weit gefasst. Unabhängig vom Medium und dem Übertragungsmittel ist die Aufgabe der Informationssicherheit, diese Informationen angemessen vor der zunehmenden Zahl von Bedrohungen zu schützen. Nur so können die Risiken minimiert, der Geschäftsbetrieb gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit, Rentabilität sowie die Chancen einer Organisation maximiert werden. Das gilt im besonderen Maße für Finanzdienstleistungen. Die Gesellschaft hat für im Rahmen von Auslagerungen bezogenen IT-Dienstleistungen die zu erbringenden Leistungen vertraglich konkretisiert. Zur Überwachung der Einhaltung dieser Vereinbarungen wurden Kontrollen zur Steuerung und Überwachung eingerichtet. Des Weiteren verfügt die Gesellschaft über ein Notfallvorsorgekonzept.

Pandemische Erkrankungen: Die Gesellschaft hat die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus in ihrer Finanzprognose abgebildet. Die weitere Verbreitung des Virus und die Reaktion der Konsumenten darauf, insbesondere hinsichtlich ihrer Nachfrage nach Anlagemöglichkeiten, sind allerdings nicht final abschätzbar. Es besteht somit das Risiko, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Virusausbreitung schwerwiegender sind als prognostiziert.

Die nachfolgenden Risiken sieht die Geschäftsführung als von eher untergeordneter Bedeutung an:

Adressausfallrisiko: Unter Adressausfallrisiko wird das Risiko verstanden, dass bestimmte Forderungen und Außenstände bei bestimmten Adressen nicht mehr beizubringen sind, weil diese an Bonität verlieren oder gänzlich als Zahlungsadressat ausfallen. Die Gesellschaft legt ihre Eigenmittel nur bei Einlagenkreditinstituten hinreichender Bonität an. Das dahingehende Adressausfallrisiko ist deswegen vernachlässigbar.

Liquiditätsrisiko: Es werden keine Barmittel oder Einlagen von Kunden entgegengenommen, das Institut ist nicht im Bereich des Einlagengeschäfts tätig. Das Institut hat jedoch sicherzustellen, dass es seinen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen kann. Zu diesem Zweck überwacht die Risikocontrolling-Funktion kontinuierlich die Bankkontostände und -kontobewegungen des Instituts. Zudem ist die Gesellschaft in die laufende Liquiditätsplanung der Muttergesellschaft einbezogen.

Marktpreisrisiko: Das Marktpreisrisiko bezeichnet mögliche Wertveränderungen der von der Gesellschaft gehaltenen Positionen als Folge der Veränderung von Marktpreisen einzelner Anlagen und umfasst das Zinsänderungsrisiko, Aktien- und Wertpapierkursrisiko, sonstige Preisrisiken sowie das Währungsrisiko. Die Gesellschaft hält keine Marktpositionen und ist nicht im Eigenhandel tätig. Sie hat sich als Nichthandelsbuchinstitut eingestuft. Vermögenswerte von Kunden nimmt sie nicht entgegen. Die Gesellschaft unterliegt daher keinen direkten Marktpreisrisiken.

5.1.3 Zusammenfassende Darstellung der Risikolage

Nach Einschätzung der Geschäftsleitung verfügt die Gesellschaft über angemessene Prozesse und Strukturen im Hinblick auf das Risikomanagement und Compliance. Die (Eigenkapital-) Finanzierung der Gesellschaft ist gesichert, da die Muttergesellschaft zugesichert hat dafür Sorge zu tragen, dass die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 auch unterjährig stets den aufsichtsrechtlichen Anforderungen entspricht. Zusammenfassend stehen die identifizierten Risiken einer nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft nicht entgegen.

5.2 Chancenbericht

Aus gesamtwirtschaftlicher und finanzmarkttechnischer Sicht sehen wir folgende Chancen für die von uns angebotenen Dienstleistungen:

Das anhaltende Niedrigzinsumfeld könnte die Bereitschaft der Anleger weiter erhöhen, sich mit der Geldanlage in Immobilien inhaltlich auseinanderzusetzen und zudem die damit verbundenen Risiken zu tragen.

Aufbauend auf den bisherigen Geschäftstätigkeiten, könnten zukünftig weitere Geschäftsfelder erschlossen werden, die bisher nicht prioritär entwickelt und aufgebaut worden sind.

Die Akzeptanz technologiebasierter Lösungen auch im Privatkundengeschäft hat in den letzten Jahren aufgrund der Finanzkrise und der zunehmenden Technologisierung aller Lebensbereiche zugenommen, so dass das Geschäftsmodell der Gesellschaft von dieser Entwicklung profitieren kann.

Auch die mittelfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie und das damit einhergehende „Social Distancing“ wird die oben genannte Akzeptanz des Geschäftsmodells weiter verstärken.

Kurzfristig könnte das Geschäftsmodell der Gesellschaft auch von der Verlagerung der Konsumquote hin zu einer Investitionsquote in Vorsorgekonzepte aufgrund fehlender Möglichkeiten (z.B. für Urlaubsreisen) profitieren.

6. Prognosebericht

Aktuell überlagert die Corona-Krise alle anderen Immobilienthemen. Aufgrund des Kontaktverbots und des temporären Zusammenbruchs vieler globaler Lieferketten kam es zu einer Rezession. Im ersten Halbjahr 2020 wird ausgehend vom Jahresende 2019 ein Einbruch des deutschen BIP um bis zu 12 % und im Anschluss eine kräftige Erholung erwartet. Nicht nur die Aktienmärkte haben einen heftigen „Corona-Effekt“ zu verdauen. Auch im Immobiliensektor wächst die Sorge vor deutlichen Preisrückgängen.

Unabhängig davon will die Gesellschaft auch in Zukunft von Investmentopportunitäten, welche die Besonderheiten des Immobilienmarktes reflektieren, profitieren. Die im vergangenen Jahr erarbeitete Marktposition soll mit weiterem Wachstum in Deutschland und Europa ausgebaut werden.

Die Zielsetzung für die kommenden Jahre lautet, die bestehenden Anleger zu halten, neue Anleger zu gewinnen und die Gesellschaft durch weitere Automation noch effizienter aufzustellen. Wir stellen uns zudem dem schärferen Wettbewerb sowie den zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Regelungen.

Ob dabei die zunehmende Verbreitung des Coronavirus tatsächlich zu einer Reduzierung der Nachfrage nach Anlagemöglichkeiten im Immobilienbereich führt, bleibt abzuwarten. Aus Gründen der Vorsicht haben wir uns für eine Reduzierung der ursprünglichen Personalkosten durch geeignete Personalmaßnahmen entschieden, um hier für etwaige Auswirkungen bestmöglich vorbereitet zu sein.

Aufbauend auf unseren Stärken und dem bisher Erreichten wollen wir Wert mit Werten schaffen; das heißt, geschäftlichen Erfolg mit gesellschaftlichen Kriterien vereinen, nachhaltig wirtschaften, ökologische und soziale Belange berücksichtigen.

Im Bereich Nachhaltigkeit steht für dieses Jahr der Aufbau- und die Umsetzung einer CSR (Corporate Social Responsibility) – Strategie auf der Agenda, um den gesellschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an ein nachhaltiges Finanzwesen gerecht zu werden.

Die Geschäftsleitung der Exporo Investment GmbH beurteilt die wirtschaftliche Entwicklung und die Chancen für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 durchaus optimistisch. Diese Beurteilung erfolgt auf Basis des Geschäftsjahres 2019 sowie des erzielten Ergebnisses 2019.

Auch unter Berücksichtig der durch die Corona-Pandemie bedingten Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und Europa gehen wir weiterhin von einer positiven Entwicklung der Immobilienbranche aus und erwarten somit die Entwicklung der vergangenen Geschäftsjahre fortzusetzen.

Durch das stetige Kundenwachstum, die Verbesserung und Optimierung der Service-Prozesse sowie durch die oben genannten makroökonomischen Faktoren besteht bei der Exporo Investment GmbH weiterhin Wachstumspotential.

Vor diesem Hintergrund erwartet die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 leicht steigende Provisionserträge. Da im Vergleich zu 2019 im Jahr 2020 ein deutlicher Anstieg der Aufwendungen – insbesondere aufgrund des durch das geplante Wachstum bedingten, deutlich steigenden Personalbedarfs – abzusehen ist, wird ein negatives Jahresergebnis und damit im Vergleich zum Vorjahr ein deutlich schlechteres Ergebnis erwartet, was der planmäßigen Entwicklung entspricht.

Hamburg, 31. März 2020

Exporo Investment GmbH

Dr. Knut Riesmeier, Geschäftsführer

Übrigens die Gesellschaft gibt es seit Mai. 2017

Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 146341 Bekannt gemacht am: 09.05.2017 10:47 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
09.05.2017
HRB 146341: Exporo Investment GmbH, Hamburg, Am Sandtorkai 70, 20457 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.04.2017. Geschäftsanschrift: Am Sandtorkai 70, 20457 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Oertzen, Marc Julian, Hamburg, *13.10.1980, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2 Kommentare

  • Der Hauptgrund für die neue „Marke“ Propvest sehe ich genau darin sich eben von den deutlich riskanteren Nachrang Finanzierungen von Exporo zu differenzieren. Ich habe in einige Projekte investiert (20) und sehe es nicht so kritisch wie ihr hier.
    Ja Nachrang Darlehn sind es auch allerdings auf ein bestehendes Mietobjekt im Rahmen des Wertgutachtens da sollte immer noch was im worst case übrig bleiben nach der Bank.
    Mietrendite 4,2% p.a da kann kaum ein klassischer Immofonds (und auch nicht der angesprochene ETF was Ausschüttung angeht) mithalten.
    Dazu kommt noch (hoffentlich – aktuell siehts ja mehr als gut aus) die Wertsteigerung der Immos an der wir auch zu 80% am Ende partizipieren. Ich habe gerade vor kurzem dazu ein Interview geführt und auch ein paar Details aufgeschrieben (inkl. meiner persönlichen Erfahrung und Rendite da gabs noch kein Totalausall) kannst ja mal reinlesen und hören: https://p2p-game.com/propvest-erfahrungen und gerne kommentieren :)

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