ProReal Deutschland 7 GmbH – Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG –

Published On: Montag, 19.02.2024By Tags:

Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG

Veröffentlichung nach § 11 a Abs. 1 VermAnlG

1.

Betreff:

Erwarteter Zahlungsverzug gegenüber den Anlegern der Vermögensanlage.

1.

Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift:

Emittentin: ProReal Deutschland 7 GmbH

Anschrift: Bernhard-Nocht-Straße 99, 20359 Hamburg

1.

Bezeichnung der Vermögensanlage sowie das Datum der Aufstellung und das Datum der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts:

Bezeichnung der Vermögensanlage: ProReal Deutschland 7

Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes: 28.01.2019

Datum der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts: 07.02.2019

1.

Zu veröffentlichende Tatsache gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG:

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird sich die Emittentin ab dem 01.07.2024 gegenüber den Anlegern in Zahlungsverzug befinden. Die im Bereich der Immobilien-projektentwicklungen tätige Darlehensnehmerin der Emittentin führt derzeit eine Risikoanalyse aller Bauvorhaben in ihrem Portfolio durch. Im Laufe dieser Analyse zeichnet sich ab, dass die Rückführung des Darlehens an die Emittentin aller Voraussicht nach nicht fristgerecht erfolgen wird. Dies hat zur Folge, dass eine fristgerechte, vollständige Rückzahlung des Nominalbetrags der Vermögensanlage an die Anleger bis spätestens zum 31.12.2024 nicht sichergestellt ist.

1.

Datum des Eintritts der der Tatsache zugrunde liegenden Umstände:

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit können weder die bis zum 31.12.2024 zu erfolgende Rückzahlung der Vermögensanlage noch die am 30.06.2024 fälligen Zahlungen der jährlichen variablen Verzinsung sowie der endfälligen Verzinsung fristgerecht geleistet werden.

1.

Kurze Erklärung, inwieweit sich die Tatsache auf den Emittenten oder die von ihm emittierte Vermögensanlage unmittelba r bezieht, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:

Siehe bereits unter Nummer 4.

1.

Erklärung, aus welchen Gründen die Tatsache geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber den Anlegern erheblich zu beeinträchtigen, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:

Siehe bereits unter Nummer 4.

1.

Hinweis:

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

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