Das Desater nimmt seinen Lauf, anders kann man die BaFin meldungen vom Heutigen Tage nicht bezeichnen, denn jede Meldung ist natürlich dann mit einem Desaster für invetsierte Anleger verbunden. Dazu haben wir ein Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden geführt. Hier ihre Meinung.
Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben. Wir möchten heute über die Situation rund um die ProReal Europa 9 GmbH sprechen. Die BaFin hat kürzlich eine Warnung hinsichtlich eines möglichen Zahlungsausfalls veröffentlicht. Können Sie uns dazu Ihre Einschätzung geben?
Rechtsanwältin Bontschev: Natürlich, gerne. Die Situation ist in der Tat besorgniserregend. Die ProReal Europa 9 GmbH steht offenbar vor erheblichen finanziellen Schwierigkeiten, nachdem die einzige Darlehensnehmerin, die fast alle Erlöse aus der Emission erhalten hat, einen Insolvenzantrag gestellt hat.
Interviewer: Welche Auswirkungen könnte dies auf die Anleger haben?
Rechtsanwältin Bontschev: Die Anleger könnten von einem Zahlungsausfall direkt betroffen sein. Es besteht das Risiko, dass sie die aufgelaufenen Zinsen und den Nominalbetrag ihrer Investition nicht zurückerhalten. Die finanzielle Stabilität der ProReal Europa 9 GmbH und ihre Fähigkeit, Verbindlichkeiten zu erfüllen, sind erheblich gefährdet.
Interviewer: Die BaFin hat betont, dass sie die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsachen nicht prüft. Was bedeutet das für Anleger?
Rechtsanwältin Bontschev: Dies bedeutet, dass die Anleger nicht davon ausgehen sollten, dass die BaFin die Situation bereits umfassend bewertet hat. Anleger sollten sich aktiv informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Interessen zu schützen.
Interviewer: Welche Schritte sollten betroffene Anleger Ihrer Meinung nach unternehmen?
Rechtsanwältin Bontschev: Anleger sollten zunächst den vollständigen Umfang ihrer Investition und die möglichen Risiken verstehen. Es könnte sinnvoll sein, sich zusammenzuschließen, um gemeinsame Interessen zu vertreten. Außerdem ist es wichtig, rechtzeitig rechtliche Schritte einzuleiten, um mögliche Ansprüche geltend zu machen.
Interviewer: Gibt es Ihrer Meinung nach Präventionsmaßnahmen, die solche Situationen in Zukunft verhindern könnten?
Rechtsanwältin Bontschev: Eine strengere Regulierung und Überwachung von Unternehmensfinanzen sowie transparentere Informationspflichten könnten helfen, Anleger besser zu schützen. Zudem ist eine verbesserte finanzielle Bildung wichtig, damit Anleger die Risiken ihrer Investitionen besser einschätzen können.
Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für Ihre Einsichten und Ratschläge.
Rechtsanwältin Bontschev: Es war mir ein Vergnügen. Anleger sollten in solchen Situationen immer vorsichtig sein und sich nicht scheuen, rechtlichen Rat einzuholen.
Das betrifft auch
ProReal Europa 10 GmbH: Möglicher Zahlungsausfall gegenüber Anlegern
Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung eine Veröffentlichung der ProReal Europa 10 GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.
Grund ist, dass die einzige Darlehensnehmerin der ProReal Europa 10 GmbH, die nahezu alle Erlöse aus der Emission der Vermögensanlage erhalten hat, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat. Ein Ausfall dieser Forderungen kann negative Auswirkungen auf die Vermögenslage und Liquidität der ProReal Europa 10 GmbH haben.
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.
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