Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 532 IN 2258/13
559/532 IN 2258/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prosavus AG, Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 24537
vertreten durch den Vorstand Jörg Biehl
vertreten durch den Vorstand Marco Fleischer
– wurde am 01.04.2014 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 47782 31 Telefax: 0351 47782 44
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 15.05.2014 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
– die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Verwalters oder Treuhänders gemäß § 57 InsO
– die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
– den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
– die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
– zur Anhörung über die Leistung eines Massekostenzuschusses im Falle der Massearmut und den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66 und 207 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 26.06.2014, 09:30 Uhr, Messe Dresden, Halle 1, Messering 6, 01067 Dresden
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 26.06.2014, 09:30 Uhr, Messe Dresden, Halle 1, Messering 6, 01067 Dresden
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
532 IN 2258/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.04.2014
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