Nachfolgendes Schreiben (pdf Dokument) erhielten wir am heutigen Tage in unserer Redaktion. Es geht wohl um nachträgliche Forderungsanmeldungen die hier durchgeführt werden können. Verfasser des Schreibens ist hier Rechtsanwalt und Notar a.D. Erik Brambrink aus Bielefeld. Gläubiger des Unternehmens sollten hier sicherlich nicht auf die Anmeldung der Forderung verzichten.
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