Das können wir jedem Gläubiger nur raten. Auch die Kanzlei Mattil hat wohl ein ähnliches Schreiben an die Anleger zur Aussendung gebracht wie Rechtsanwalt & Notar a.D. Erik Brambrink aus Bielefeld. Dieses Schreiben hatte man uns in die Redaktion von Seiten eines geschädigten Anlegers übermittelt, insofern konnten wir das dann auch natürlich veröffentlichen. Egal welcher Rechtsanwalt Sie hier anschreibt, schauen Sie sich sein Gebührendienstleistungsangebot und seine Reputation in dem Verfahren an, dann sollte jeder Geschädigte die Möglichkeit der zusätzlichen Forderungsanmeldung nutzen, egal über welchen Rechtsanwalt dann auch immer. Nur so haben Sie dann die Chance wirklich einen Bruchteil Ihres eingezahlten Kapitals wiederzubekommen.
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