Soeben haben die Anwesenden und vertretenen Gläubiger beschlossen, dass ein gemeinsamer Gläubigervertreter gewählt werden soll, was für alle sechs Serien gilt. Hintergrund ist die Erörterung des Umstandes, dass nur vereinzelte Klagen mit Wirkung für die Anleger hinsichtlich des Nachrangs- und der Verlustzuweisungsklausel geführt werden, was masseschonender ist. Bei jeder Serie lag die Zustimmung etwa bei achtzig Prozent. Nunmehr muss über die Kandidaten angestimmt werden. Es stehen mehrere zur Wahl. Wir berichten natürlich weiter.
und weiter geht es
Auf Diskussion der Anlegervertreter und weiterer Juristen hin, erklärte der Insolvenzverwalter einen Verjährungsverzicht hinsichtlich etwaiger vertraglicher Schadenersatzansprüche zu Protokoll für die Dauer der gerichtlichen Klärung der Ansprüche aus den Genussrechten (Nachrang). Bereits zuvor erklärte der Verwalter den entsprechenden Verzicht hinsichtlich etwaiger deliktischer Ansprüche. Damit kann erst einmal die Kardinalsfrage in Ruhe geklärt werden, ohne dass anderweitige, unzählige Parallelverfahren, die auf Schadenersatz gerichtet sind, geführt werden müssten.
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