RIVER AND MERCANTILE INVESTMENT FUNDS
Société d’Investissement à Capital Variable
Eingetragene Adresse: 5, Rue Jean Monnet, L-2180 Luxemburg
Grossherzogtum Luxemburg
Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg: B 81.507
(die „Gesellschaft“)
MITTEILUNG AN DIE AKTIONÄRE DES RIVER AND MERCANTILE EMERGING MARKET ILC EQUITY FUND (DER „SUBFONDS“)
DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE AUFMERKSAMKEIT. WENN SIE ZWEIFEL IN BEZUG AUF DIE ZU ERGREIFENDEN SCHRITTE HABEN, WENDEN SIE SICH BITTE AN IHREN BÖRSENMAKLER, BANKBERATER, RECHTSBERATER, STEUERBERATER ODER AN EINEN ANDEREN UNABHÄNGIGEN FINANZBERATER.
Begriffe, die in diesem Schreiben nicht gesondert definiert werden, haben dieselbe Bedeutung wie im aktuellen Prospekt der Gesellschaft (der „Prospekt“).
Luxemburg, 12. August 2022
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie als Aktionärin bzw. Aktionär der Gesellschaft darüber in Kenntnis setzen, dass der Verwaltungsrat der Gesellschaft gewisse Änderungen am Prospekt und am Subfonds beschlossen hat. Im Rahmen dieser Aktualisierung wurden die unten dargelegten Präzisierungen und Anpassungen vorgenommen. Die vollständigen Einzelheiten zu den Änderungen entnehmen Sie bitte dem aktualisierten Prospekt (der „neue Prospekt“).
Kennzeichnung des Subfonds gemäss Artikel 8 der SFDR
Die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Sustainable Finance Disclosure Regulation“, „SFDR“) trat am 10. März 2021 in Kraft. Gemäss SFDR sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzvehikel (einschliesslich OGAW wie die Gesellschaft) dazu verpflichtet, Angaben in Bezug auf nachhaltige Anlagen und Nachhaltigkeitsrisiken zu machen.
Der aktuelle Prospekt der Gesellschaft wurde vor der Frist zur Umsetzung der SFDR am 10. März 2021 aktualisiert, und der Subfonds ist in der aktuellen Version des Prospekts von März 2021 als Mainstream-Fonds klassifiziert. Als solcher bewirbt der Subfonds weder ökologische oder soziale Merkmale gemäss den spezifischen, in Artikel 8 der Sustainable Finance Disclosure Regulation („SFDR“) festgelegten Kriterien noch strebt er nachhaltige Anlagen gemäss den spezifischen, in Artikel 9 der SFDR festgelegten Kriterien an.
Nach einer eingehenden Analyse der Anlagepolitik und des Anlageprozesses des Subfonds wurde beschlossen, dass der Subfonds gemäss Artikel 8 der SFDR klassifiziert wird und die darin festgelegten Vorschriften einhalten wird (vorbehaltlich der Genehmigung durch die Commission de Surveillance du Secteur Financier). Dies bedeutet, dass der Subfonds ökologische und soziale Merkmale bewerben sowie seine Anlagen auf Unternehmen beschränken wird, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden (die „Kennzeichnung gemäss Art. 8 der SFDR“). Zur Klarstellung sei angemerkt, dass der Subfonds keine nachhaltigen Anlagen anstrebt und auch nicht anstreben wird.
Gemäss Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (die „Taxonomie-Verordnung“) ist der Subfonds als ESG-orientierter Fonds gemäss Artikel 8 dazu verpflichtet, spezifische Angaben im Einklang mit der Taxonomie-Verordnung offenzulegen, und diese Offenlegungen wurden im neuen Prospekt vorgenommen.
Um der Kennzeichnung gemäss Art. 8 der SFDR im neuen Prospekt Rechnung zu tragen, wurde (i) eine geringfügige Anpassung in Form einer neuen Passage zu Beginn des Abschnitts „Richtlinien“ vorgenommen und (ii) ein neuer spezifischer Abschnitt „SFDR-Offenlegung“ aufgenommen, der a) weitere Einzelheiten darüber enthält, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei der Entscheidungsfindung des Anlageverwalters berücksichtigt werden, b) eine Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken umfasst und c) die vom Subfonds beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale darlegt.
Weitere Einzelheiten zum Ansatz des Anlageverwalters in Bezug auf die ESG-Integration, zu seinem nachhaltigkeitsbezogenen Stewardship und zu seiner nachhaltigen Anlagepolitik finden sich auf der Website des Anlageverwalters: https://riverandmercantile.com/responsible-investment/.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, diese Kennzeichnung jederzeit neu zu bewerten. Sollte die Gesellschaft zu einem künftigen Zeitpunkt zur Ansicht gelangen, dass der Subfonds nicht die Kriterien erfüllt, um als ESG-orientierter Fonds gemäss Artikel 8 zu gelten, wird dieser Prospekt aktualisiert, um der revidierten Klassifizierung dieses Subfonds Rechnung zu tragen.
Ab dem 12. September 2022 (das „Datum des Inkrafttretens“) wird der Subfonds gemäss Artikel 8 der SFDR klassifiziert und die darin festgelegten Vorschriften einhalten. Im Zeitraum ab dem Datum dieser Mitteilung bis zum Datum des Inkrafttretens können Aktionäre ihre Aktien kostenfrei zurückgeben.
Der neue Prospekt, der alle oben genannten Änderungen widerspiegelt, kann (zusammen mit den KIIDs, den Finanzberichten und der Satzung der Gesellschaft) kostenlos am eingetragenen Sitz der Gesellschaft oder auf der Website https://www.fundinfo.com/ bezogen werden.
Die Verwaltungsratsmitglieder übernehmen die Verantwortung für die Korrektheit des Inhalts dieser Mitteilung.
Freundliche Grüsse
Der Verwaltungsrat von River and Mercantile Investment Funds
Zusätzlicher Hinweis für Anleger in Deutschland
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass der neue Prospekt der Gesellschaft, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Satzung gemäß den Bestimmungen des Prospekts nach Inkrafttreten der Änderungen kostenlos am eingetragenen Sitz der Gesellschaft oder auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft https://www.credit-suisse.com/microsites/multiconcept/en.html bezogen werden können, außerdem können diese Unterlagen ebenfalls bei der deutschen Informationsstellen Deutsche Bank AG (Taunusanlage 12, D-60325 Frankfurt am Main) in Papierform bezogen oder angefordert werden. |
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