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Prospekte/Hinweise Edmond de Rothschild Fund – Emerging Credit – A-CHF (H)

geralt (CC0), Pixabay
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Edmond de Rothschild Fund
Société d’investissement à capital variable errichtet als eine Société Anonyme

4 Rue Robert Stumper
L-2557 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
R.C.S. Luxembourg B76441
(die Gesellschaft)

MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER VON
EDMOND DE ROTHSCHILD FUND – EMERGING CREDIT

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft (der Verwaltungsrat ) übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Angaben. Hierin nicht näher erläuterte Begriffe haben dieselbe Bedeutung wie im Prospekt der Gesellschaft (der Prospekt ).

Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber,

wir schreiben Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Anteilinhaber des Edmond de Rothschild Fund – Emerging Credit (der Teilfonds), um Sie darüber zu informieren, dass der Verwaltungsrat beschlossen hat, den Benchmarkindex des Teilfonds zum 1. April 2022 zu ändern. Der neue Benchmarkindex, der nur zu Vergleichszwecken und zur Berechnung der Performancegebühren verwendet wird, ist der:

JP Morgan CEMBI Broad Diversified Index. Der Benchmarkindex wird in der Währung der Unterklasse ausgedrückt.

Der Benchmarkindex von Unterklassen (H):

die auf EUR lauten, ist der JP Morgan CEMBI Broad Diversified Index, abgesichert in EUR;

die auf CHF lauten, ist der JP Morgan CEMBI Broad Diversified Index, abgesichert in CHF;

die auf GBP lauten, ist der JP Morgan CEMBI Broad Diversified Index, abgesichert in GBP.

Die Performance des Benchmarkindex wird einschließlich Kupons berechnet.

(Die Änderung)

Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat beschlossen, das Performancegebühr-Berechnungsmodell für die relevanten Klassen des Teilfonds, die gemäß den ESMA-Leitlinien zur erfolgsabhängigen Vergütung Performancegebühren unterliegen, ab dem 1. April 2022 (die Änderung des Modells zur Berechnung der Performancegebühr) mit dem„Outperformance Model 2“ zu ersetzen, wie im Prospekt beschrieben, um der Anforderung zu entsprechen, dass die Performancegebühr nur dann erhoben werden darf, wenn die Outperformance eine etwaige Underperformance in den vorhergehenden fünf Jahren überschreitet, und dass Performancegebühren nur einmal im Jahr festgelegt werden dürfen.

Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass die Änderung und die Änderung des Modells zur Berechnung der Performancegebühr wesentliche Änderungen des Prospekts darstellen.

Falls Sie mit den Änderungen und der Änderung des Modells zur Berechnung der Performancegebühr nicht einverstanden sind, können Sie während eines einmonatigen Zeitraums vom 21. März 2022 bis 21. April 2022 (der „Zeitraum für die Anzeige der Rücknahme“) Ihre Anteile kostenlos zurückgeben. Rücknahmen während des Zeitraums für die Anzeige der Rücknahme unterliegen den Bestimmungen des Prospekts, es ist jedoch keine Rücknahmegebühr zahlbar.

Die oben beschriebenen Änderungen und die Änderung des Modells zur Berechnung der Performancegebühr werden ab dem 1. April 2022 wirksam (auf Basis des zum 1. April 2022 ermittelten und am 4. April 2022 berechneten Nettoinventarwerts).

Eine überarbeitete Version des Prospekts, die alle Änderungen enthält, wird Anlegern auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt. Der neue freigegebene Prospekt wird Anlegern auf Anfrage kostenlos von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt.

Dieses Schreiben unterliegt den Gesetzen des Großherzogtums Luxemburg und ist nach diesen Gesetzen auszulegen. Den Bezirksgerichten der Stadt Luxemburg kommt die ausschließliche Zuständigkeit in Bezug auf Streitigkeiten zu, die aus diesem Schreiben erwachsen.

Für Anleger in Deutschland sind der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung der Gesellschaft, die geprüften Jahresberichte, die ungeprüften Halbjahresberichte sowie die oben aufgeführten Dokumente auf Wunsch bei der deutschen Informations- und Zahlstelle Marcard, Stein & Co AG, Ballindamm 36, D-20095 Hamburg, kostenlos in Papierform erhältlich.

Luxemburg, 18. März 2022

Mit freundlichen Grüßen

Der Verwaltungsrat

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