Gutmann KapitalanlageaktiengesellschaftWienBekanntmachungWir geben bekannt, dass mit Bescheid der Finanzmarktaufsicht vom 19.07.2022 (GZ FMA-IF25 4900/0002-INV/2022) die Änderung der Fondsbestimmungen folgend angeführter Investmentfonds, Miteigentumsfonds gemäß öInvFG, genehmigt wurden und diese per 09.09.2022 wie folgt umbenannt werden:
Gleichzeitig wird auch der Prospekt in diesen Punkten geändert. Zudem wird der Prospekt jeweils auch an den Musterprospekt der VÖIG angeglichen und redaktionelle Änderungen vorgenommen. Die Änderung der Fondsbestimmungen sowie die Prospektänderung tritt am 09.09.2022 in Kraft. Die Fondsbestimmungen, die wesentlichen Anlegerinformationen (Kundeninformationsdokumente bzw. kurz „KID“) gemäß § 134 öInvFG 2011 und der gemäß § 131 öInvFG 2011 erstellte Prospekt in denen die angeführten Änderungen eingearbeitet sind, liegen gemäß § 136 öInvFG 2011 bei der Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft (Emittentin) und der Bank Gutmann Aktiengesellschaft (Depotbank), beide 1010 Wien, Schwarzenbergplatz 16, sowie bei der Informationsstelle Diplom-Kaufmann Christian Ebner, Rechtsanwalt, Theresienhöhe 6a, D-80339 München, fristgerecht auf und stehen den Interessenten kostenlos zur Verfügung.
Wien, Juli 2022 Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft |
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