LUKB Expert Fondsleitung AG6002 LuzernMitteilung an die Anleger des AnlagefondsLUKB Expert-Aktien Schweiz Die LUKB Expert Fondsleitung AG, Luzern, als Fondsleitung und die Luzerner Kantonalbank AG, Luzern, als Depotbank haben nachfolgende Änderungen im Fondsvertrag des LUKB Expert Bausteinfonds vorgenommen. Die Genehmigung durch die Eidgenössiche Finanzmarktaufsicht FINMA trat mit Wirkung 1. Juli 2022 in Kraft. 1. Änderung des Fondsvertrages § 1 Bezeichnung; Firma und Sitz von Fondsleitung und Depotbank Das Teilvermögen „LUKB Expert-Obligationen Fremdwährungen“ wurde umbenannt in „LUKB Expert-Obligationen FW taktisch hedged“. Zudem wurde ein neues Teilvermögen „LUKB Expert-Obligationen FW ex-EM taktisch hedged“ lanciert. § 6 Anteile und Anteilsklassen, Ziff. 4 Im Teilvermögen „LUKB Expert-Obligationen FW taktisch hedged“ wurde eine neue Anteilsklasse B lanciert. Diese Anteilsklasse ist im Wortlaut für folgende Anleger zugänglich:
§ 8 Anlagepolitik, Ziff. 2 1) LUKB Expert-Aktien Schweiz Die Anlagepolitik dieses Teilvermögens wurde wie folgt angepasst:
2) LUKB Expert-Aktien Euroland Die Anlagepolitik dieses Teilvermögens wurde wie folgt angepasst:
3) LUKB Expert-Aktien Nordamerika Die Anlagepolitik dieses Teilvermögens wurde wie folgt angepasst:
4) LUKB Expert-Aktien Ausland Die Anlagepolitik dieses Teilvermögens wurde wie folgt angepasst:
5) LUKB Expert-Obligationen CHF Die Anlagepolitik dieses Teilvermögens wurde wie folgt angepasst:
6) LUKB Expert-Obligationen FW taktisch hedged Die Anlagepolitik dieses Teilvermögens wurde wie folgt angepasst:
§ 15 Risikoverteilung Die Ziffer 3 für das Teilvermögen LUKB Expert-Aktien Nordamerika mit dem folgenden Wortlaut wurde gestrichen: Für das Teilvermögen LUKB Expert-Aktien Nordamerika gilt neu die folgende Ziffer 3: Die Ziffer 12 und 13 für das Teilvermögen LUKB Expert-Aktien Nordamerika mit dem folgenden Wortlaut wurde gestrichen: 13. Die in Ziff. 3 erwähnte Grenze von 20 % ist auf 100 % angehoben, wenn die Effekten oder Geldmarktinstrumente von einem OECD-Staat, einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. In diesem Fall muss der Anlagefonds Effekten oder Geldmarktinstrumente aus mindestens sechs verschiedenen Emissionen halten; höchstens 30 % des Fondsvermögens dürfen in Effekten oder Geldmarktinstrumente derselben Emission angelegt werden. Für das Teilvermögen LUKB Expert-Aktien Nordamerika gelten neu die folgenden Ziffer 12 und 13: § 16 Berechnung des Nettoinventarwertes, Ziff. 6 Anpassung des Wortlauts von „bei Teilvermögen in Rechnungseinheit CHF auf 10 Rappen gerundet, bei Teilvermögen in Euro und US-Dollar auf 10 Cent“ in neu „auf 1/10 der Rechnungseinheit der Anteilsklasse“. § 19 Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Vermögens der Teilvermögen Die Übersicht der pauschalen Verwaltungskommission wurde um die neu geschaffene Anteilsklasse B ergänzt: 8 Besonderer Teil Der Fondsvertrag wurde um einen „Besonderen Teil“ mit folgendem Wortlaut ergänzt: Für das Teilvermögen wird eine Nachhaltigkeitspolitik angewendet, welche Ausschlüsse und einen ESG-Integrationsansatz beinhaltet. Die anwendbaren Ausschlusskriterien werden im Prospekt aufgeführt. Bei der Selektion von Anlagen und der Portfoliokonstruktion werden neben den klassischen Bewertungs- und Analysekriterien einer Finanzanalyse auch ESG-Kriterien mit einbezogen (ESG: Environment (Umwelt), Social (Gesellschaft), Governance (gute Führung/Unternehmensführung)). Weitergehende Informationen zu diesem ESG-Integrations-Ansatz werden im Prospekt aufgeführt. Umfang der Nachhaltigkeitspolitik: Die Nachhaltigkeitspolitik ist nicht auf nicht-traditionelle Anlagen ausgerichtet. Erfolgt eine Anlage in nicht-traditionelle Anlagen über kollektive Kapitalanlagen, so werden diese gemäss den Angaben im Prospekt bezüglich ihrer Nachhaltigkeit beurteilt. Die Datengrundlage zu ESG-Kriterien ist nicht in allen Anlageklassen gleichermassen vorhanden und ein Teil der einzelnen Unternehmen und Staaten verfügen über kein ESG-Rating. Höchstens 35 % des Vermögens des Teilvermögens kann in Anlagen ohne oder mit ungenügendem Nachhaltigkeitsrating investiert sein. Damit wird insbesondere die Möglichkeit für indirekte Anlagen und den Einsatz von Derivaten insbesondere für die Bewirtschaftung von aggregierten Marktrisiken und die effiziente Portfolioverwaltung geschaffen. Zusätzlich wird damit in besonderen Marktsituationen sowie bei voraussichtlichen Neuaufnahmen oder Absetzungen aus dem nachhaltigen Universum genügend zeitliche Flexibilität geschaffen, um auf die entsprechende Situation reagieren zu können. Ziel der Nachhaltigkeitspolitik ist eine Verbesserung des Rendite/Risikoprofils des Teilvermögens. 2. Fondsvertragsänderungen im Zusammenhang mit neuen bzw. geänderten Gesetzen Nebst den in Ziff. 1 aufgeführten Fondsvertragsänderungen werden der Fondsvertrag wie auch der Prospekt dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG), dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG), dem revidierten Kollektivanlagengesetz (KAG), den dazugehörigen Verordnungen und den darauf basierenden neuen Musterdokumenten der Asset Management Association Switzerland angepasst. Die Änderungen im Wortlaut, der Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, die wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger und die Jahres- und Halbjahresberichte können kostenlos bei der Fondsleitung bezogen werden. Wir weisen die Anleger darauf hin, dass sie ihre Anteile zurückgeben können. Luzern, im Juli 2022
LUKB Expert Fondsleitung AG / Luzerner Kantonalbank AG |
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