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Prospektfehler

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In einem Urteil bestätigt das Landgericht Hamburg, dass der Prospekt des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 einen Fehler enthält. Deswegen wurden die HCI Treuhand GmbH & Co. KG und die HCI Treuhand Service GmbH & Co. KG auf Schadensersatz verurteilt.

HCI Shipping Select 26: Schadensersatz wegen fehlerhaftem Prospekt

Aus der Entscheidung des Landgerichts Hamburg ergibt sich, dass allein durch die Fehlerhaftigkeit des Prospektes Schadensersatzansprüche begründet sind. Es kommt also nicht mehr auf die individuelle Beratungssituation an. Anleger können sich auf die Fehlerhaftigkeit des Prospektes berufen und deshalb Schadensersatzklagen gegen prospektverantwortliche Gesellschaften einreichen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

HCI Shipping Select 26: Anleger müsse umfassend beraten werden

Viele Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 sehen sich durch die Versprechungen der Vermittler, die sich ja auf den Prospekt beziehen, falsch beraten. Den Anlegern wurde die Beteiligung als eine sichere Kapitalanlage angeboten, die sogar zur Altersvorsorge geeignet sei. Dabei muss ein Anlageberater seinen Kunden anleger- und anlagegerecht beraten. Das heißt, er muss genau prüfen, ob seine Empfehlung, sich an dem Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 zu beteiligen, auch den individuellen Bedürfnissen seines Kunden entspricht.

HCI Shipping Select 26: Nur etwas für mutige Anleger

Für sicherheitsorientierte Anleger war deshalb die Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 nicht geeignet. Neben dem Prospektfehler, der ja für die Entscheidung des Anlegers kausal sein muss, werden vielen Anlegern eben auch noch Ansprüche aus der individuellen Falschberatung entstehen. In jedem Fall wird der Anleger dann so gestellt, als hätte er die Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 nicht gezeichnet.

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