Der neue Anlauf des Bundesjustizministeriums für ein gesetzliches Verbot der gewerblichen Sterbehilfe löst einen Sturm der Entrüstung aus.
Von der Union, der Bundesärztekammer und von Patientenschützern kam massive Kritik. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass gewerbliche Sterbehilfe mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden soll. Sterbe-Beihilfe für Angehörige und andere nahestehende Personen hingegen wird nicht bestraft. Das Bundesjustizministerium verteidigte den Vorstoß.
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