Natürlich wird es auch noch offene Provisionsforderungen von Seiten des Vertriebs geben. Die Gesellschaften der von der DEGAG-Gruppe betroffenen Unternehmen dürften jedoch derzeit auch hier nicht in der Lage sein, diese zu erfüllen. Natürlich kann jeder Vertriebspartner seine Forderung einfordern und im Extremfall sogar einen Insolvenzantrag stellen, sofern seine Provisionsforderung fällig ist. Wie hoch diese Forderungen tatsächlich sind, wissen wir nicht. Gerüchteweise soll es sich jedoch um einen Betrag im unteren siebenstelligen Bereich handeln.
Auch hier müssen die verantwortlichen Personen der betroffenen DEGAG-Unternehmen eine Lösung finden, denn ansonsten könnte der jeweilige Geschäftsführer gezwungen sein, allein aus diesem Grund einen Insolvenzantrag zu stellen.
Was würde eine Blockade des Vertriebs bringen?
Die entscheidende Frage ist: Was würde es dem Vertrieb bringen, einer Lösung mit den Gesellschaften nicht zuzustimmen? Die Antwort ist: Nichts.
Im Fall einer möglicherweise nachfolgenden Insolvenz könnten Vertriebspartner zwar ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, aber eine tatsächliche Auszahlung wäre äußerst unwahrscheinlich. Ich gehe davon aus, dass die intelligenten unter den Vertrieblern sich dieser Situation bewusst sind und entsprechend handeln werden. Schließlich möchte sich kein Vertriebspartner den Vorwurf gefallen lassen, für die Insolvenz der DEGAG oder einer ihrer Tochtergesellschaften verantwortlich zu sein.
Existenzdruck bei einigen Vertrieblern
Wir haben jedoch auch gehört, dass einige Vertriebspartner dringend auf ihre Provisionen warten und sogar darauf angewiesen sind, um nicht selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten. Diese prekäre Lage macht eine einvernehmliche und rasche Lösung mit den Gesellschaften der DEGAG-Gruppe umso notwendiger.
Die aktuelle Situation erfordert Besonnenheit, kluges Handeln und eine faire Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien, um weitere Schäden für alle Beteiligten zu vermeiden.
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