Heute hat das Europäische Parlament über die Revision der Finanzmarkt-Richtlinie (MiFID) abgestimmt, die die Rechte der Verbraucher gegenüber Finanzdienstleistern stärken soll. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte sich vehement für ein uneingeschränktes Provisionsverbot bei Finanzberatungen eingesetzt.
Ein entsprechender Änderungsantrag zur vorgelegten Richtlinie scheiterte jedoch im Parlament. „Die begrüßenswerten Bestrebungen für mehr Verbraucherschutz auf dem europäischen Finanzmarkt werden konterkariert, wenn das Provisionsverbot als unbestrittene Ursache für massenhafte Falschberatungen nicht angepackt wird“, sagt Finanzdienstleistungsexpertin Dorothea Mohn.
Quelle:VBZ Bundesverband
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