Viel wird über Anlegerschutz geredet und geschrieben, auch hier auf der Plattform. Anlegerschutz ist kein geschützter Begriff lediglich ein Hinweis auf was sich eine Intention bezieht.Googelt man im Netz so bekommt man alleine bei der Eingabe des Begriffes „Anlegerschutz“ 113.000 Suchergebnisse. Vor einem Jahr waren es noch 87.000. Ist das ein Hinweis auf immer mehr Anlagebetrug? Nein. Bekannt werden eigentlich immer nur die großen Fälle wie K1, Phönix,BFI Bank,Falk usw. Wir sind überzeugt davon, das sich 95% aller „Betrügereien“ im kleinen Rahmen abspielen.Trotzdem zum Betrug gehören immer 2. Einer der betrügen will und einer der sich betrügen lässt.
Manchmal hat man das Gefühl das es kaum noch mündige Bürger gibt.Sobald ein Produkt „nicht funktioniert“ ist das Geschrei groß, wobei es oft nicht am Produkt liegt sondern oftmals an veränderten Marktbedingungen oder aber auch Einflüssen die man nicht vorhersehen kann, keiner von uns. Nun ist es legitim, das sich dann „mandatsgierige Anwälte“ auf solche Produkte nahezu stürzen. Auch ein Anwalt muss leben und jeden Monat Miete bezahlen, wie Sie und ich auch. Anwalt ist seit langem kein Traumjob mehr. Auch hier gibt es einen Verdrängungswettbewerb.Anwälte dürfen aber auch nur eingeschränkt Werbung machen, gemäß ihrem Standesrecht. Denken Sie daran ob ihre Chancen mit Einschaltung eines Anwaltes größer werden weiss keiner vorher. Gewiss ist, das der Anwalt ein Honorar berechnet.
Wir sind durchaus der Meinung, das es solcher Fachanwälte bedarf, aber wir sind auch der Meinung das die Ursache des Übels angegangen werden muss, nicht die Auswirkungen wenn es dann zu spät ist. Man muss acber auch einmal den mündigen Bürger hinterfragen. Soviel „Dumme“ wie man es uns weissmachen will von Seiten der Anwälte, gibt es gar nicht in Deutschland. Wer 18 Jahre alt ist ist eines Glückes eigener Schmid. Das bedeutet aber auch oft Lehrgeld/Leergeld bezahlen zu müssen. das Einfachste ist doch,wenn ich was nicht verstehe, dann lase ich die Finger davon. Gerade in Bezug auf Kaufverträge für Immobilien verstehe ich so manche Dinge nicht. Wenn mir ein Notar einen K A U F V E R T R A G vorliest dann sagt doch der Name schon was das ist. Macht mir der Verkäufer „vollmundige Versprechen“, dann kann ich ihm doch sagen „schreiben wir das bitte in den Kaufvertrag“. Was denken Sie wie schnell der beim Notar aufsteht.
Wir halten Anlegerschutz für wichtig und richtig, aber so manche Argumentation im Nachhinein kann man nicht anchvollziehen. Aber, würden Berater keine Fehler machen wie sollte der Anwalt dann seine Miete bezahlen? (smile)
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