Die Proxalto Lebensversicherung AG hat einer Versicherten von Oktober 2021 bis September 2022 keine Rentenzahlungen aus ihrer Rentenversicherung geleistet. Der Versicherten stehen aus ihrem Vertrag monatlich 467 Euro zu. Auf schriftliche Aufforderungen der Verbraucherin reagierte die Proxalto nicht. Erst nach einer Beschwerde der Verbraucherzentrale Hamburg zahlte die Versicherung die ausstehenden Renten plus Verzugszinsen an ihre Kundin aus. Nach Aussage des Unternehmens war ein interner Dokumentationsfehler verantwortlich.
Im November 2022 blieb die Rentenzahlung erneut aus. Die Proxalto begründete dies mit einem individuellen Fehler in der Sachbearbeitung. Nach einer weiteren Mahnung der Verbraucherzentrale Hamburg zahlte die Proxalto neben den 467 Euro Rente einen Betrag von zehn Euro als Wiedergutmachung an die Kundin aus.
„Es ist nicht zu entschuldigen, dass einer Kundin fast ein Jahr lang keine Rente ausgezahlt wird und die Mahnungen der Verbraucherin im Versicherungsnirvana verhallen“, ärgert sich Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Wie es dann sogar noch passieren kann, dass der Kundin nur einen Monat später erneut keine Rente ausgezahlt wird, ist unbegreiflich. Die zehn Euro Wiedergutmachung erscheinen angesichts dieser schwerwiegenden Fehler wie ein schlechter Witz.“
Versicherte, die mit ihrer Renten- oder Lebensversicherung vergleichbare Erfahrungen gemacht haben, ruft die Verbraucherzentrale Hamburg zur Mitarbeit auf. Unter versicherungen@vzhh.de können Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Fall schildern. Die Verbraucherschützer wollen herausfinden, ob weitere Kundinnen und Kunden betroffen sind.
Proxalto Lebensversicherung AktiengesellschaftMünchenJahresabschluss/Jahresfinanzbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Geschäftsbericht 2021LageberichtA. Wirtschaftliche EntwicklungGesamtwirtschaftliches Umfeld und konjunkturelle Aussichten Weltwirtschaftliche Entwicklung 1 Zwar haben Lieferengpässe die rasante Aufholbewegung nach der Krise im Jahr 2021 ausgebremst, dennoch befindet sich die Weltwirtschaft weiter auf Wachstumskurs. Diese Kapazitätsengpässe sind u. a. Folge einer schneller als erwarteten Erholung der Weltwirtschaft nach dem Corona-Einbruch im letzten Jahr. Gleichzeitig führte die Pandemie zu einer Veränderung der Konsumstruktur, wovon vor allem langlebige Gebrauchsgüter profitieren. Ausdruck dieser Nachfrageverschiebungen sind u. a. Transportknappheiten im Seehandel sowie ein Mangel an Vorprodukten. Betroffen hiervon ist insbesondere die Industrieproduktion. In den USA stieg das reale BIP (Bruttoinlandsprodukt) im 4. Quartal 2021 saisonbereinigt um +1,7 % an nach nur +0,5 % in den vorangegangenen Sommermonaten (Wachstumsraten jeweils ggü. Vorquartal). Im Gesamtjahr 2021 legte die US-amerikanische Wirtschaft um 5,7 % gegenüber dem Vorjahr zu. Die chinesische Wirtschaft wuchs im Jahr 2021 insgesamt um 8,1 %. Nachdem das BIP im Euroraum im Sommerquartal mit +2,3 % kräftig zugelegt hatte, fiel das Wachstum im Schlussquartal mit +0,3 % sowohl im zeitlichen als auch im regionalen Vergleich relativ schwach aus. Hohe Infektionszahlen und damit einhergehende einschränkende Maßnahmen belasteten vor allem den Dienstleistungssektor und die privaten Konsumausgaben. Innerhalb das Euroraums fielen die Wachstumsraten heterogen aus: Während Spanien (+2,0 %) und Portugal (+1,6 %) vergleichsweise hohe Wachstumsraten verzeichnen konnten, wuchsen die Niederlande (+0,9 %), Frankreich (+0,7 %) und Italien (+0,6 %) weniger stark. Dennoch konnte der Euroraum seine Wirtschaftsleistung im Geschäftsjahr 2021 insgesamt um +5,2 % steigern. Deutschland 2 Laut Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) war das Jahr 2021 für die deutsche Wirtschaft erneut ein turbulentes Jahr, dessen Entwicklung vor allem durch die Pandemie und entsprechende Eindämmungsmaßnahmen gekennzeichnet war. Lieferengpässe und Materialknappheiten, die insbesondere die Industriekonjunktur belasteten, spielten im Jahresverlauf eine zunehmende Rolle. Im Herbst 2021 kam es dann abermals zu einer deutlichen Zunahme der Infektionszahlen, in deren Folge die wirtschaftliche Erholung im Schlussquartal einen spürbaren Dämpfer hinnehmen musste. Im Ergebnis stieg das preisbereinigte BIP im Jahr 2021 um 2,7 %. Trotz der Pandemie war der Arbeitsmarkt im Jahr 2021 von einer robusten Grunddynamik geprägt. Die Erwerbstätigkeit legte im Jahresverlauf kräftig zu. Aufgrund des statistischen Unterhangs aus dem Vorjahr schlug sich dies allerdings nicht in einem Anstieg des Jahresdurchschnitts nieder. Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit haben sich im vergangenen Jahr ebenfalls deutlich reduziert, wobei es im Frühjahr zunächst durch Schließungen in Teilen der Dienstleistungsbrache zu einer Erhöhung der Kurzarbeitenden kam, die sich jedoch mit den anschließenden Öffnungen wieder reduzierte. Im Verarbeitenden Gewerbe konnte die Zahl der Kurzarbeit jedoch wegen anhaltender Lieferengpässe nicht vollständig zurückgeführt werden. Am Jahresende kam es erneut zu einem leichten Anstieg im Zuge einer weiteren Infektionswelle. Die Inflationsrate in Deutschland hat sich im Jahr 2021 spürbar auf jahresdurchschnittlich 3,1 % erhöht, während sie im Vorjahr bei nur 0,5 % gelegen hatte. Die Rate lag damit im Jahr 2020 erst deutlich unter und dann im Jahr 2021 deutlich über der Zielmarke der Europäischen Zentralbank für den gesamten Euroraum. Für diese Entwicklung war eine Reihe von Sonderfaktoren, wie beispielweise die vorübergehende Senkung der Umsatzsteuersätze in der zweiten Jahreshälfte 2020 sowie die starken Anstiege der Energie- und Rohstoffpreise im Berichtsjahr, nach pandemiebedingten Einbrüchen im Jahr 2020, verantwortlich. Diese Sonderfaktoren spielten im Jahr 2021 eine geringere Rolle. Lebensversicherungsbranche in Deutschland Die Ausführungen zu den Versicherungsmärkten stützen sich auf Veröffentlichungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) und beinhalten vorläufige Daten. Laut GDV sind die gebuchten Brutto-Beiträge gegenüber dem Vorjahr um 1,7 % auf EUR 98,25 Mrd. gesunken. Davon entfielen auf laufende Beiträge EUR 63,09 Mrd. (+0,8 %) und auf Einmalbeiträge EUR 35,15 Mrd. (-5,7 %). Letztere halten weiterhin einen Anteil von über 36 % an den gesamten Beiträgen. Für den Bestand an Hauptversicherungen lagen die Ergebnisse einer Teilerhebung vor, die zirka 60 % des Marktes umfassten: Demnach betrug der Bestand an Hauptversicherungen zum 31. Dezember 2021 – hochgerechnet auf die Branche – 83,01 Mio. Verträge. Das Neuzugangsergebnis der Mitgliedsunternehmen des GDV erreichte 4,59 Mio. Lebensversicherungsverträge mit EUR 327,82 Mrd. Versicherungssumme. Dies bedeutet der Zahl der Verträge nach ein Minus von 1,3 % und der Versicherungssumme nach ein Plus von 3,2 % gegenüber den Vorjahreswerten. Der laufende Beitrag für ein Jahr belief sich auf EUR 6,25 Mrd. (+8,5 %) und der Einmalbeitrag auf EUR 34,41 Mrd. (-7,3 %). Bei den laufenden Beiträgen entfielen 2021 rund 64 % des Neuzugangs (EUR 3,99 Mrd.; +8,6 %) auf eingelöste Versicherungsscheine und 36 % auf Summenerhöhungen; bei den Einmalbeiträgen waren es 73,5 % (EUR 25,29 Mrd.; -4,6 %) für eingelöste Versicherungsscheine bzw. 26,5 % für die Summenerhöhungen. Auf Basis dieser Neugeschäftsbeiträge errechnet sich für das Berichtsjahr 2021 ein Annual Premium Equivalent (APE) in Höhe von EUR 9,69 Mrd. (Vorjahr EUR 9,47 Mrd.; +2,3 %). Die Beitragssumme des Neugeschäfts (alle Versicherungsarten) für das Jahr 2021 stieg auf EUR 179,39 Mrd. (Vj. EUR 171,10 Mrd.; +4,8 %); bei dieser Kennzahl werden Verträge gegen laufenden Beitrag mit ihrer Laufzeit gewichtet. Die Bedeutung von Rentenversicherungen für das Neugeschäft der Lebensversicherer bleibt hoch: Gemessen an den Beiträgen (APE) belief sich ihr Anteil auf 70,6 % (Vj. 67,8 %). Der Neuzugang an förderfähigen Riester-Verträgen erreichte 2021 rund 310.500 Verträge (+12,0 %). Der laufende Beitrag des gesamten Neuzugangs an Riester-Renten belief sich auf EUR 468,26 Mio. (+4,3 %) mit einer versicherten Summe von EUR 12,79 Mrd. (+6,1 %). Der überwiegende Teil der Riester-Verträge, 94,3 % (Anzahl; Vj. 89,5 %), wurde als Einzelversicherungen im Segment der Mischformen mit Garantien abgeschlossen, weitere 3,4 % (Vj. 6,8 %) entfielen auf die klassischen Einzelversicherungen und nur 0,1 % (Vj. 0,7 %) wurden als reine fondsgebundene Einzelrentenversicherungen abgeschlossen. Kollektive Riester-Verträge erreichten am Neugeschäft einen Anteil von nur 2,2 % (Vj. 3,0 %). Im zurückliegenden Geschäftsjahr wurden knapp 118.900 Basisrenten neu abgeschlossen (+39,7 %). Der laufende Beitrag für ein Jahr stieg auf EUR 405,69 Mio. (+18,1 %). Der überwiegende Teil, rund 64.800 Stück (54,5 %), wurde bei Einzel-Rentenversicherungen als Mischformen mit Garantien abgeschlossen. B. Geschäftsverlauf und LageDie Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft ist seit dem 30. April 2019 Teil der Viridium Gruppe. Die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft ist Spezialist für die Alters-, Hinterbliebenen- und Risikovorsorge sowohl mit konventionellen als auch fondsgebundenen Lösungen. Basierend auf dem Leistungsverrechnungsmodell der Gruppe fungiert die Viridium Service Management GmbH als zentraler Dienstleister für die Gesellschaften der Viridium Gruppe. Auf dieser Basis verrechnet die Viridium Service Management GmbH ein festes Serviceentgelt an die Lebensversicherungsunternehmen der Gruppe, das sich an der Anzahl der im Bestand befindlichen Verträge und an der Kosteninflation orientiert. Dies gewährleistet für die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft langfristige finanzielle Planungssicherheit mit Blick auf den Verwaltungsaufwand für die administrierten Verträge und ermöglicht zugleich den Versicherten, die Vorteile langfristig fixierter Verwaltungskosten zugutekommen zu lassen. Durch die Konzentration auf die operativen und bilanziellen Anforderungen bestehender Vertragsbestände, kann die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft effizienter gemanagt werden, so dass die Verwaltungsaufwendungen bei Übernahme durch die Viridium Gruppe reduziert werden und Stückkosten danach niedrig gehalten werden konnten. Die Reduktion der Kosten, eine Kapitalanlagestrategie, die die Exponierung gegenüber dem Risiko von Marktveränderungen reduziert, und die Stabilisierung der Risikoergebnisse durch Rückversicherungslösungen im Viridium Modell führen zu höheren Rohüberschüssen, an denen die Kunden nach Maßgabe der Mindestzuführungsverordnung partizipieren. Die Steigerungen der Überschüsse für die Kunden (über die Garantien und die Zuführungen zur Zinszusatzreserve hinaus) sind signifikant und aus Sicht der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft auch nachhaltig, da die Service Fee künftig nur um die Gehaltsinflation angepasst wird und die Versicherungsnehmer vor Stückkostenanstiegen in einem schrumpfenden Bestand geschützt sind. In den letzten drei Jahren vor Erwerb (2016-2018) hat die Versichertengemeinschaft in Höhe von durchschnittlich EUR 268,5 Mio. an den Überschüssen der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft partizipiert (über Direktgutschriften und die Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung). In den ersten drei Jahren nach Erwerb (2019-2021) konnte diese Beteiligung deutlich auf durchschnittlich EUR 460,4 Mio. erhöht werden, was einen Anstieg um 71 % darstellt. Die Stornoquote der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft wird entsprechend der GDV-Statistik nach Anzahl ausgewiesen. Die Stornoquote ist von 2,47 % auf 2,33 % gefallen und somit weiter rückläufig. Der weitere Rückgang ist ein wichtiges Indiz für das Vertrauen der Versicherten und ihre Zufriedenheit mit den Leistungen der Viridium Gruppe. Die Solvenzberechnungen bestätigen auch in 2021 weiterhin die starke Kapitalisierung der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft. Nach erfolgreicher Übernahme des SAP FI Hauptbuchs per 31. Dezember 2019 im ersten Quartal 2020 wurden inzwischen 1.427.765 Versicherungsverträge in zwei von drei Tranchen auf das Bestandsführungssystem der Viridium Gruppe erfolgreich migriert. Die erste von drei geplanten Tranchen wurde im Januar 2021 erfolgreich migriert. Die Migration der zweiten Tranche erfolgte im Januar 2022. Im Laufe des Jahres 2022 ist die Migration der letzten Tranche geplant. Betriebene Versicherungsarten Die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft betrieb im Geschäftsjahr 2021 folgende Versicherungsarten: Einzelversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) mit Überschussbeteiligung, bei denen das Anlagerisiko vom Versicherungsunternehmen getragen wird:
Kollektivversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) mit Überschussbeteiligung, bei denen das Anlagerisiko vom Versicherungsunternehmen getragen wird:
Sonstige Lebensversicherungen (Einzel- und Kollektivversicherungen):
Zusatzversicherungen (einschließlich der für Kollektivversicherungen):
Darstellung der rechtlichen und organisatorischen Struktur Die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft ist eine Tochter der Viridium Holding AG mit Sitz in Neu-Isenburg. Die Viridium Holding AG hält 89,9 % der Anteile, die übrigen 10,1 % hält die Generali Deutschland AG, München. Die Muttergesellschaft der Viridium Holding AG, die Viridium Group GmbH & Co. KG mit Sitz in Neu-Isenburg, erstellt einen Konzernabschluss (kleinster und größter Kreis). Dieser wird elektronisch im Bundesanzeiger veröffentlicht. Seit dem 1. Januar 2020 besteht ein Gewinnabführungsvertag zwischen der Viridium Holding AG und Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft. Versicherungsbestand Die Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen im Geschäftsjahr 2021 ist dem Muster 3 in der Anlage zur Bewegung des Versicherungsbestandes (nachstehend zur Stellungnahme zum Prognosebericht des Vorjahres) zu entnehmen. Finanzielle Leistungsindikatoren Neugeschäft Bereits im Jahr 2018 hat die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft das Neugeschäft eingestellt. Neugeschäft gibt es nur noch in den bestehenden Kollektivverträgen sowie im Konsortialgeschäft und aus vertraglich vereinbarten Nachversicherungsoptionen, wie z. B. Dynamiken. Beitragseinnahmen Die gebuchten Bruttobeiträge sind gegenüber dem Vorjahr um 5,3 % auf EUR 2.320,8 Mio. (Vj. EUR 2.450,9 Mio.) zurückgegangen. Die gebuchten Einmalbeiträge verzeichneten dabei mit EUR 202,4 Mio. (Vj. EUR 228,7 Mio.) im Gegensatz zum Vorjahr eine Reduzierung. Die gebuchten laufenden Bruttobeiträge gingen auf EUR 2.118,4 Mio. (Vj. EUR 2.222,2 Mio.) zurück. Nach Abzug der Beiträge an Rückversicherer und nach Veränderung der Nettobeitragsüberträge betrugen die verdienten Beiträge für eigene Rechnung EUR 2.179,9 Mio. (Vj. EUR 2.312,0 Mio.). Beiträge in Höhe von EUR 29,4 Mio. (Vj. EUR 35,8 Mio.) wurden zur Erhöhung der Bonussummen der Kunden aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen. Aufwendungen für Versicherungsfälle und Rückkäufe Die Bruttozahlungen inklusive der direkt zuordenbaren Regulierungsaufwendungen für Versicherungsfälle und Rückkäufe verringerten sich um 4,3 % auf EUR 3.118,7 Mio. (Vj. EUR 3.257,3 Mio.). Davon entfielen auf Ablaufleistungen EUR 1.726,8 Mio. (Vj. EUR 1.721,9 Mio.), auf (Teil-)Rückkäufe EUR 660,6 Mio. (Vj. EUR 831,5 Mio.), auf Rentenleistungen EUR 395,0 Mio. (Vj. EUR 372,7 Mio.), auf Todesfallleistungen EUR 174,8 Mio. (Vj. EUR 179,4 Mio.) und auf Invaliditätsleistungen EUR 157,3 Mio. (Vj. EUR 148,0 Mio.). Zusammen mit den weiteren für die Regulierung anfallenden Kosten und der Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle ergaben sich nach Abzug des in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäfts insgesamt Aufwendungen für Versicherungsfälle in Höhe von EUR 3.051,0 Mio. (Vj. EUR 3.145,6 Mio.). Kapitalanlagen Entwicklung Kapitalanlagenbestand Der Gesamtbestand an Kapitalanlagen (ohne Fondsgebundene Lebensversicherung (FLV)) verringerte sich im Geschäftsjahr um EUR 421,5 Mio. bzw. 1,0 % auf EUR 41.191,5 Mio. (Vj. EUR 41.613,0 Mio.). Das Bruttoanlagevolumen der Kapitalanlagen im Jahr 2021 betrug EUR 8.765,2 Mio. (Vj. EUR 30.524,3 Mio.). Den Zugängen an Kapitalanlagen standen im gleichen Zeitraum Abgänge aus Fälligkeiten, Verkäufen und sonstigen Abgängen in Höhe von EUR 9.126,3 Mio. (Vj. EUR 30.376,3 Mio.) gegenüber. Der deutliche Rückgang bei Zu- und Abgängen resultierte aus den Effekten bei der Gründung der Investment KGs im Vorjahr, denen im laufenden Jahr keine vergleichbaren Effekte gegenüberstanden. Die Neuanlagen erfolgten weit überwiegend in Investmentanteilen. Der Gesamtbestand an Kapitalanlagen der fondsgebundenen Versicherung betrug EUR 4.077,9 Mio. (Vj. EUR 3.517,0 Mio.). Der sich ergebende Saldo aus realisierten und nicht realisierten Gewinnen und Verlusten belief sich auf EUR 590,6 Mio. (Vj. EUR 54,6 Mio.). Darin enthalten ist auch der Saldo aus Gewinnen und Verlusten aus dem Abgang von Kapitalanlagen der fondsgebundenen Versicherung in Höhe von EUR 10,3 Mio. (Vj. EUR -11,0 Mio.). Der Saldo aus Bewertungsreserven und Bewertungslasten reduzierte sich im Berichtszeitraum von EUR 9.059,8 Mio. um EUR 4.446,0 Mio. auf EUR 4.613,8 Mio. Davon entfallen auf die Investment KGs EUR 2.108,3 Mio. bzw. EUR 810,1 Mio. Ergebnis aus Kapitalanlagen Im Geschäftsjahr konnten laufende Erträge aus Kapitalanlagen (ohne FLV) in Höhe von EUR 1.130,2 Mio. (Vj. EUR 1.326,1 Mio.) erzielt werden. Aus Zuschreibungen wurden Erträge in Höhe von EUR 6,1 Mio. (Vj. EUR 5,5 Mio.) vereinnahmt. Als Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen wurden EUR 1.014,1 Mio. (Vj. EUR 605,8 Mio.) realisiert. Diese stammten überwiegend aus dem Verkauf von Anteilen an Spezialfonds und Inhaberschuldverschreibungen. Damit beliefen sich die Erträge aus Kapitalanlagen (ohne FLV) insgesamt auf EUR 2.150,4 Mio. (Vj. EUR 1.937,4 Mio.). Die Aufwendungen für Kapitalanlagen (ohne FLV) betrugen insgesamt EUR 264,9 Mio. (Vj. EUR 110,5 Mio.). Per Saldo ergab sich ein Nettoergebnis für die konventionellen Kapitalanlagen in Höhe von EUR 1.885,5 Mio. (Vj. EUR 1.826,9 Mio.). Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen nach der Berechnungsmethode des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. lag für 2021 bei 4,6 % (Vj. 4,4 %), die laufende Durchschnittsverzinsung bei 2,6 % (Vj. 3,0 %). Das Ergebnis der fonds- und indexgebundenen Kapitalanlagen (ohne Saldo aus nicht realisierten Gewinnen und Verlusten) beläuft sich insgesamt auf EUR 11,8 Mio. (Vj. EUR -8,1 Mio.). Aufwendungen für Abschluss und Verwaltung Durch Provisionen für Versicherungen mit Beitragsdynamik und Erhöhungsoptionen ergeben sich auch Abschlusskosten für den geschlossenen Bestand. Dem stehen in geringem Umfang Erträge aus der Rückerstattung nicht verdienter Provisionen für gekündigte Verträge gegenüber. Bezogen auf die gebuchten Beitragseinnahmen ergibt sich eine Betriebskostenquote (Verhältnis der Summe aus Abschluss- und Verwaltungskosten zu den gebuchten Bruttobeiträgen) von 6,9 % (Vj. 7,5 %). Geschäftsergebnis
1 selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft 2 Rückgang aufgrund Änderung Ausweis bAV 3 für eigene Rechnung 4 ohne Fondsgebundene Versicherungen (Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen) Die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft konnte im Geschäftsjahr 2021 ein Ergebnis vor Steuern und Gewinnabführung in Höhe von EUR 267,0 Mio. (Vj. EUR 258,4 Mio.) erzielen. Auch im Geschäftsjahr 2021 war wieder eine Zuführung zur Zinszusatzreserve 5 im Neubestand als auch eine Zuführung zur Zinsverstärkung im Altbestand notwendig, die insgesamt deutlich geringer als im Vorjahr ausfiel. Der maßgebliche Referenzzinssatz lag im Geschäftsjahr 2021 bei 1,57 % (Vj. 1,73 %). Die Aufwendungen beliefen sich auf EUR 410,6 Mio. (Vj. EUR 457,3 Mio.). Davon entfielen EUR 408,2 Mio. (Vj. EUR 425,6 Mio.) auf den Neubestand und EUR 2,4 Mio. (Vj. EUR 31,7 Mio.) auf den Altbestand. Insgesamt hatte die Zinszusatzreserve zum 31. Dezember 2021 einen Stand in Höhe von EUR 4.223,8 Mio. (Vj. EUR 3.813,2 Mio.). Davon entfielen EUR 3.363,6 Mio. (Vj. EUR 2.955,4 Mio.) auf den Neubestand und EUR 860,2 Mio. (Vj. EUR 857,8 Mio.) auf den Altbestand. Rohüberschuss und Überschussverwendung Der Rohüberschuss betrug im Geschäftsjahr EUR 718,4 Mio. und lag damit deutlich über dem Wert des Vorjahres (Vj. EUR 583,2 Mio.). Hiervon wurden EUR 521,0 Mio. der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugeführt (Vj. EUR 411,0 Mio.), so dass sich ein Ergebnis nach Steuern von EUR 197,4 Mio. (Vj. EUR 172,2 Mio.) ergab. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Schadenentwicklung und Stornoquote Die natürlichen Abgänge durch Vertragsabläufe und Leistungsfälle lagen mit EUR 81,9 Mio. laufendem Jahresbeitrag deutlich unter dem Vorjahreswert von EUR 92,3 Mio. Die Reduzierung des laufenden Jahresbeitrages durch Rückkauf, Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung und sonstigen vorzeitigen Abgang blieb mit EUR 125,0 Mio. (Vj. EUR 123,4 Mio.) auf Vorjahresniveau. Die auf den mittleren Bestand an Stückzahlen bezogene Stornoquote gemäß GDV-Definition verbesserte sich leicht auf 2,33 % (Vj. 2,47 %). Der laufende Jahresbeitrag des Versicherungsbestandes sank zum 31. Dezember 2021 gegenüber dem Vorjahr um 6,2 % auf EUR 2.022,5 Mio. (Vj. EUR 2.156,7 Mio.). Die Versicherungssumme reduzierte sich auf EUR 115.392,7 Mio. (Vj. EUR 122.051,5 Mio.). Gleichzeitig ging die Anzahl der Versicherungsverträge um 5,9 % auf 3,2 Mio. Stück (Vj. 3,4 Mio. Stück) zurück. C. RisikoberichtRisikomanagement und Risiken der zukünftigen Entwicklung Das Risikomanagementsystem Die Übernahme von Risiken und deren professionelle Steuerung ist ein wesentlicher Aspekt des Versicherungsgeschäfts. Neben der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere des regulatorischen Systems Solvency II, liegt das Augenmerk des Risikomanagements auf der Wahrung der Belange der Kunden sowie auf einer angemessenen Balance zwischen dem Eingehen von Risiken und den zu erwartenden Chancen. Die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft ist eine Portfoliogesellschaft der Viridium Gruppe und vollumfänglich in das Risikomanagementsystem der Gruppe eingebunden. Die Geschäftsstrategie und die Risikostrategie wurden im Jahr 2021 turnusmäßig analysiert und angepasst. Etwaige Implikationen für das Risikomanagementsystem wurden umgesetzt. Die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft sieht das Management von Chancen und Risiken als eine zentrale Kompetenz an. Das heißt, Chancen können nur bei Eingehen bestimmter Risiken genutzt werden, die dezidiert zu steuern sind. Als zu steuerndes Risiko erachtet die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer negativen Abweichung von geplanten Zielen. Das Management von Risiken ist folglich nicht deren Minimierung, sondern die Optimierung des Chance-Risiko-Verhältnisses unter der Maßgabe, jederzeit und dauerhaft allen Verpflichtungen nachkommen zu können (Versicherungsnehmer, Rückversicherer, sonstige Vertragspartner, Compliance, etc.). Daraus ergibt sich insbesondere die Notwendigkeit einer qualifizierten und effektiven Überwachung unvermeidbarer Risiken. Dementsprechend ist es Ziel der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Risiken kontrolliert einzugehen und zu handhaben, um auf diese Weise Werte zu schützen oder zu generieren. Vermieden werden sollen Risiken, die keinen Beitrag zur Wertschöpfung oder zu den strategischen Zielen mit sich bringen. Risiken, die unvermeidlich aus der Ausübung der Geschäftstätigkeit resultieren, werden überwacht und anhand von Risikopräferenzen behandelt. Der bewusste Umgang mit Risiken umfasst deren qualitative Erfassung und mögliche Quantifizierung sowie ihre Einstufung nach Wesentlichkeit. Unter Berücksichtigung aller rechtlichen Rahmenbedingungen erstreckt sich dieses Vorgehen von der strategischen Planung bis hin zu den operationellen Tätigkeiten im Unternehmen. Das Risikomanagement- und Frühwarnsystem ist auf die Identifikation und Steuerung finanzieller, strategischer, reputationsbezogener sowie operationeller Risiken ausgerichtet. Es ist gewährleistet, dass Risiken und deren Entwicklung erfasst und kontrolliert, sowie an die Entscheidungsträger berichtet werden. Die unternehmensweit konsistente Risikoerfassung erfolgt mittels vorgegebener Risikokategorien. Die angewandte Risikokategorisierung ist mit den Anforderungen von Solvency II (Standardformel) sowie mit den Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft-spezifischen Anforderungen konform. Es wurden dezidierte Messkriterien und Grenzen für Risiken, die in Zusammenhang mit den Ausführungen zur Risikobereitschaft stehen, etabliert. Diese werden regelmäßig überwacht. Die Methoden der Identifikation, Bewertung und Analyse der Risiken unterscheiden sich in bestimmten Aspekten hinsichtlich der finanziellen und der spezifischen Risiken. Die Bewertung von Risiken erfolgt in Abhängigkeit von der Zuverlässigkeit, Praktikabilität und Steuerungsrelevanz einer Quantifizierung entweder mittels aktuarieller Verfahren und/ oder mittels eines unternehmensinternen Punktesystems via Expertenschätzung. Dabei wird eine redundante Bewertung, zum einen mittels Standardformel und zum anderen mittels unternehmensinternem Punktesystem, insbesondere im Hinblick auf operationelle Risiken bewusst akzeptiert, da diese nach Auffassung der Viridium Gruppe in der Solvency II Standardformel zu pauschal für die interne Risikoüberwachung und -steuerung berücksichtigt werden: 1. Die Quantifizierung der finanziellen Risiken erfolgt mit Hilfe aktuarieller Verfahren basierend auf der Standardformel nach Solvency II. Bei spezifischen Risiken wird zudem die Auswirkung auf das HGB-Ergebnis ermittelt. Aus der Überprüfung der Angemessenheit der der Standardformel zugrunde liegenden Annahmen im Rahmen des ORSA (Own Risk and Solvency Assessment) 2021 ergaben sich sieben quantifizierbare Risiken, bezüglich derer die Standardformel als für das Risikoprofil der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft nicht angemessen angesehen wird. Das Resultat dieser Prüfung war die abweichende Berechnung dieser Risiken im Gesamtsolvabilitätsbedarf. Bei den Risiken handelt es sich um das Stornorisiko, das Langlebigkeitsrisiko und das Kostenrisiko im Kontext der versicherungstechnischen Risikomodule Leben und Gesundheit nach Art der Leben sowie das Spreadrisiko und das Marktkonzentrationsrisiko insbesondere für die im Standardansatz als grundsätzlich risikolos eingestuften EU-Staatsanleihen im Marktrisikomodul sowie das operationelle Risiko. Zusätzlich wurde wieder das Zinsänderungsrisiko abweichend bewertet. Die interne Messung des Zinsänderungsrisikos wurde dabei erneut auf Basis des EIOPA-Vorschlags vom 28. Februar 2018 6 durchgeführt, indem mittels von EIOPA vorgegebenen multiplikativen und additiven Vektoren die Zinskurve gestresst wurde. Die interne Risikomessung des Spread- und des Marktkonzentrationsrisikos für EU-Staatsanleihen erfolgte unter Anwendung der SCR-Standardformelvorgaben für die Nicht-EU-Staatsanleihen. Die interne Risikomessung des Spreadrisikos für Alternative Investments erfolgte unter Zugrundelegung eines internen Ratings für Instrumente ohne externes Rating sowie einer realitätsnäheren Spreadduration. 2. Bei den spezifischen Risiken ist für die Steuerungszwecke der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft eine szenarienbasierte Bewertung nach Expertenschätzungen ausreichend. Zu deren Bewertung verwendet die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft eine „Matrix zur Bewertung von spezifischen Risiken“ unter Berücksichtigung der Risikokategorisierung. In die Bewertung fließen unterschiedliche Perspektiven hinsichtlich des potentiellen Risikoeintritts ein: geschätzter potentieller Verlust, Auswirkung auf Reputation bei Kunden, Aufsichtsbehörden und Medien, Auswirkung auf Ressourcen und die geschätzte Eintrittswahrscheinlichkeit. Anhand der einzelnen Bewertungen jeder Perspektive ergibt sich eine Gesamtbewertung des Risikos, aus der wiederum die Priorität im Verhältnis der Risiken zueinander abgeleitet wird. Das Reputationsrisiko sowie das strategische Risiko sind Größen, die sich nur schwer quantifizieren lassen. Die Risikomessung erfolgt hier primär auf qualitativer Basis durch Einschätzung der Risikoverantwortlichen. Realisiert sich ein Schaden – unabhängig davon, ob es sich um ein zuvor identifiziertes Risiko handelt oder nicht – setzt der „Schadenfall-Management-Prozess“ ein. Der Schaden ist im Sinne der Minderung des Gewinns nach Steuer aus Sicht des Aktionärs zu ermitteln. Dieser Prozess dient der Identifizierung, Erfassung, Verwaltung und Eskalation von Schadenfällen, dem Aufbau einer Schadenfall-Datenbank zur Unterstützung der Risikoquantifizierung und der Vermeidung von Schäden. Zum ersten Halbjahr des Geschäftsjahres erfolgte eine Risikoinventur. Die Ergebnisse flossen mit Bewertungsstichtag 30. Juni 2021 in den ORSA-Prozess 2021 ein. Die Viridium Gruppe hat die im Februar 2020 gegründete Task Force Corona in 2021 fortgeführt. Weiterhin ist es deren primäres Ziel den Status Quo der Pandemie für die Viridium Gruppe zu bewerten und erforderlichenfalls risikomindernde Maßnahmen zu verabschieden und zu implementieren. Nach wie vor arbeitet ein Großteil der Mitarbeiter der Viridium Gruppe aus dem Home-Office. Zudem wurden die implementierten Hygienekonzepte konsequent weiterentwickelt. Dienstreisen sowie die Teilnahme an externen und internen Veranstaltungen sollen grundsätzlich unterbleiben. Alle Geschäftsprozesse und Projekte wurden bislang ohne feststellbare Beeinträchtigungen fortgeführt. Auch die Krankheitsrate ist bislang auf normalem Niveau verblieben. Die Viridium Gruppe geht davon aus, dass der aktuelle Arbeitsmodus zumindest bis zum Ende des ersten Quartals 2022 fortgesetzt wird. Auch wenn die Viridium Gruppe ihr Risikoprofil aktuell als stabil ansieht, hat sich Corona auf einzelne Risikoindikatoren ausgewirkt. So könnte eine Verschlechterung der Weltkonjunktur zu einer marktbreiten Ausweitung der Credit-Spreads und/oder zu Ratingherabstufungen führen, was die finanzielle Lage der Viridium Gruppe deutlich verschlechtern würde. Auch wenn dies bislang nicht feststellbar ist, werden die weiteren Entwicklungen der Corona-Krise weiterhin sehr genau überwacht. Risikokategorien Kapitalanlagerisiko/Marktrisiko Das Marktrisiko bezeichnet das Risiko eines Verlustes oder einer nachteiligen Veränderung der Vermögens- und Finanzlage, das sich direkt oder indirekt aus Schwankungen in der Höhe und in der Volatilität der Marktpreise für die Vermögenswerte ergibt. Marktrisiken bestehen aus Aktienkurs-, Zinsänderungs-, Immobilien-, Währungs- und Konzentrationsrisiken. Die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft steht der zentralen Herausforderung gegenüber, eine angemessene Rendite bei gleichzeitig begrenztem Risiko zu erwirtschaften. Die sicherheitsorientierte Anlagepolitik der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft ist unter Zugrundelegung eines aktiven Asset-Liability-Managements (ALM) konsequent an der Risikotragfähigkeit des Unternehmens ausgerichtet. Diese Strategie wird auch in Zukunft weiterverfolgt werden, um eine attraktive Verzinsung unter Berücksichtigung der aktuell schwierigen Zinssituation zu erzielen. Ziel des jährlichen ALM-Prozesses ist es, unter Berücksichtigung der Risikostrategie und der Risikotragfähigkeit, der Wettbewerbssituation sowie aufsichtsrechtlicher Rahmenbedingungen, eine verpflichtungsgerechte Kapitalanlagestruktur zu entwickeln. Die Kapitalanlagestrategie der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft setzt daher darauf, die Kapitalanlagen breit zu mischen und zu streuen. Für die Vermögenswerte werden Diversifikationseffekte genutzt und Kapitalanlagerisiken reduziert, so dass mögliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage begrenzt werden können. Aktienkursrisiko Das Aktienkursrisiko bezeichnet die Wertschwankung von Aktien bzw. aktienbasierten Fonds. Das Aktienexposure der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft beträgt zum Jahresende 0,6 %. Es wird eine sicherheitsorientierte und an der Risikotragfähigkeit des Unternehmens ausgerichtete Anlagepolitik verfolgt. Diese Strategie wird auch zukünftig fortgesetzt, um die Chancen auf eine dauerhaft ausreichende und stabile Verzinsung des Portfolios zu wahren. Bei einem Kursverlust von 30,0 % bei Aktien würde sich eine Marktwertminderung von EUR 84,8 Mio. ergeben. Des Weiteren können Aktienkursrisiken aus den Überhanganteilen des fondsgebundenen Geschäfts gegeben sein. Bestandsgefährdende Entwicklungen aus dem Aktienkursrisiko werden derzeit – auch aufgrund der geringen Höhe des Exposures der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft – nicht gesehen. Auch im Jahr 2022 wird die Entwicklung der Aktienmärkte beobachtet, um auf Veränderungen im Markt angemessen reagieren zu können. Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko bezeichnet das Risiko nicht gleichartiger Wertveränderungen von zinssensitiven Aktiv- und Passivpositionen. Ursache ist die unterschiedliche Duration von Forderungen und Verbindlichkeiten. Das Risiko wird durch ein stringentes Monitoring der Aktiv- und Passivduration ausgesteuert. Das aktivseitige Zinsänderungsrisiko ergibt sich maßgeblich durch eine Verschiebung bzw. Veränderung der Zinsstrukturkurve. Bei der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft würden sich bei einer Verschiebung der Zinskurve um 100 Basispunkte Zeitwertschwankungen von EUR -4.780,1 Mio. (Zinsanstieg) bzw. EUR 6.022,1 Mio. (Zinssenkung) ergeben. Immobilienrisiko Der Immobilienbestand und das damit verbundene Immobilienrisiko beschränkt sich auf wenige indirekte Immobilienbeteiligungen, die insgesamt 0,4 % der gesamten Kapitalanlagen ausmachen. Bei einer Immobilienpreisveränderung in Höhe von -25,0 % würde sich eine Marktwertminderung von EUR -47,8 Mio. ergeben. Währungsrisiko Im Vergleich zu den in Euro denominierten Kapitalanlagen ist das Fremdwährungsexposure der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft von deutlich untergeordneter Bedeutung. Es wird zudem aktiv überwacht und gesteuert, so dass hieraus keine materielle Risikoposition resultiert. Die Steuerung des Risikos aus dem Fremdwährungsexposure besteht im Wesentlichen in der permanenten Sicherung des überwiegenden Teils dieses Risikos. Die „offenen“ Fremdwährungs-Positionen der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft sind vernachlässigbar gering. Im Falle eines Währungsstress in Form einer Abwertung des Euro um 25,0 % gegenüber anderen Währungen würde sich eine Marktwertminderung im Direktbestand von EUR -1,1 Mio. ergeben. Konzentrationsrisiko Das Konzentrationsrisiko bezeichnet das Risiko, das sich dadurch ergibt, dass das Unternehmen einzelne oder stark korrelierte Risiken eingeht, die ein bedeutendes Schaden- oder Ausfallpotenzial haben. Diese können in der Kapitalanlage, in der Versicherungstechnik oder in Form von Aktiv-/ Passivkonzentration auftreten. Die Kapitalanlagen werden gemischt und gestreut unter Beachtung der Einzellimite, der internen Grenzen der Kapitalanlagerichtlinie der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft und auch der aufsichtsrechtlichen Restriktionen. Aufgrund der Kapitalanlagetätigkeit sind dennoch größervolumige Exposures gegenüber bestimmten Emittenten, Branchen, Staaten, supranationalen Einrichtungen und Regionen unvermeidbar. Da beispielsweise Teile der Kapitalanlagen – wie branchenüblich – bei Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen investiert sind, ist die Gesellschaft gegenüber diesen entsprechend exponiert. Diese Exposures werden auf der Grundlage von Bonitätseinschätzungen regelmäßig ausgewertet, worüber im Rahmen von Performance- und Risikoberichten berichtet wird. Kreditrisiko (Ausfallrisiko) Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko, das sich aufgrund eines Ausfalls oder aufgrund einer Veränderung der Bewertung der Bonität (Kreditspread) von Wertpapieremittenten, Versicherungsnehmern, Rückversicherern und anderen Schuldnern ergibt, gegenüber denen das Unternehmen Forderungen hat. 2021 wurden, mit Ausnahme der Hypotheken, keinerlei Ausfälle verzeichnet. Der Ausfall im Hypothekenportfolio betrug EUR 0,5 Mio. Für eigenes Risiko gehaltenes Anlageportfolio Der Bestand an direkt und über Spezialfonds gehaltenen fest- und variabel verzinslichen Papieren beträgt EUR 38.523,3 Mio. (auf Marktwertbasis inkl. Stückzinsen) und setzt sich aus öffentlichen Anleihen (68,4 %), Industrieanleihen (19,0 %), Anleihen aus der Finanzbranche (8,7 %) und Covered Bonds (3,8 %) zusammen. Von den Anleihen sind 96,4 % in Euro denominiert, 3,3 % in US-Dollar sowie 0,3 % in Britischen Pfund. Der regionale Schwerpunkt der Anleihen liegt auf Frankreich (21,5 %), Luxemburg (15,4 %), Belgien (13,7 %) und Deutschland (12,0 %). Bei der Anlage in festverzinslichen Titeln gelten hausinterne Mindestanforderungen hinsichtlich zu erfüllender Bonitätskriterien. Die Wertpapiere erfüllen diese Anforderungen. Die im Bestand befindlichen fest- und variabel verzinslichen Papiere besitzen auf Marktwertbasis (inkl. Stückzinsen) zu 96,8 % ein Investment Grade-Rating. Dabei dominieren Anlagen mit einem AA-Rating (50,6 % des Marktwertvolumens). Daneben fallen 12,6 % in die Kategorie AAA, 19,0 % in die Kategorie A und sowie 14,6 % in die Kategorie BBB. Ein High-Yield-Rating (BB- bzw. B-Rating) wiesen auf Marktwertbasis 1,6 % der Anleihen auf, 1,5 % waren nicht geratet. Maßgebliche Teile des Kapitalanlagebestands sind kurzfristig veräußerbar, wodurch das Postulat jederzeitiger Liquidität im Zusammenhang mit den Verpflichtungen aus dem Versicherungsgeschäft erfüllt ist. Die Anlage und Aufbewahrung der Kapitalanlagen, die der Bedeckung der versicherungstechnischen Verpflichtungen dienen, werden laufend von dem Treuhänder überwacht. Versicherungstechnische Risiken Die versicherungstechnischen Risiken bestehen in der Lebensversicherung im Wesentlichen aus den biometrischen Risiken (Todesfall-, Berufsunfähigkeits- und Langlebigkeitsrisiken). Diese werden maßgeblich durch Schwankungen im Zeitverlauf, in der Häufigkeit oder der Schwere der versicherten Risiken gegenüber den erwarteten Schäden beeinflusst. Damit besteht das versicherungstechnische Risiko aus der Gefahr signifikanter Veränderungen der biometrischen Risiken im Zeitverlauf und durch zufallsbedingte erhöhte Schadenquoten gegenüber den in der Tarifkalkulation verwendeten Rechnungsgrundlagen. Da die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft das echte Neugeschäft eingestellt hat, beziehen sich die versicherungstechnischen Risiken im Wesentlichen auf die im Bestand befindlichen Verträge. Unter Stornorisiko ist das Risiko zu verstehen, das aus einer Veränderung des Stornoverhaltens der Versicherungsnehmer resultiert. Die Lebensversicherung unterliegt nur in geringem Maße einem Stornorisiko mit negativen finanziellen Auswirkungen, da aufgrund der Vorschriften in der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) mindestens der Rückkaufswert reserviert werden muss. Aus dem ORSA 2021 resultierte erneut, dass das Stornorisiko Leben in Gestalt des Stornoratenrückgangszenarios bzw. das Stornorisiko Gesundheit in Gestalt des Massenstornoszenarios bezogen auf das SCR-Risikoprofil das dritt adverseste bzw. viert adverseste 200-Jahres-Ereignis für die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft darstellt. Dem Kostenrisiko in der Lebensversicherung wird dadurch begegnet, dass die Bestandsverwaltung an eine Servicegesellschaft ausgelagert wird, deren der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft in Rechnung gestellten Kosten sind planbar und die rechnungsmäßigen Kosten werden aktuell nicht überstiegen. In ständiger Rechtsprechung seit 2014 sieht der Bundesgerichtshof in Anknüpfung an ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013 (EuGH, 19. Dezember 2013 – C-209/12) das von 1994 bis 2007 für Versicherungsverträge branchenweit geltende Policen-Modell als teilweise europarechtswidrig an. Die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft hat für Risiken, die aus diesem Urteil entstehen können, angemessene Rückstellungen gebildet. Als Zinsgarantierisiko ist das Risiko zu verstehen, dass die Verzinsung aus den Kapitalanlagen zu gering ist, um die Garantieverpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern dauerhaft erfüllen zu können. Die verwendeten Rechnungszinssätze bei Produkten mit Zinsgarantie liegen je nach Produktgeneration zwischen 0,0 % und 4,0 %. Es wird laufend überprüft, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe sich ein mögliches Zinsgarantierisiko ergibt. Zur Absicherung eines solchen Risikos wird eine Zinszusatzreserve nach einem in der Deckungsrückstellungsverordnung (§ 5 Abs. 3 und 4 DeckRV) geregelten Verfahren gebildet. Aufgrund der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt ergibt sich dadurch ein Referenzzins gemäß der sogenannten „Korridormethode“ von 1,57 %. Infolge der Unterschreitung beim Referenzzins beträgt der Auffüllbedarf bei der Deckungsrückstellung zum Bilanzstichtag insgesamt EUR 4.223,8 Mio. Im Geschäftsjahr wurde die Zinszusatzreserve um EUR 410,6 Mio. erhöht. Bereits jetzt gibt es deutliche Hinweise, dass der Referenzzins auch in den nächsten Jahren weiter fallen und sich dadurch die Zinszusatzreserve weiter aufbauen wird. Aufgrund der Struktur und des Managements der Kapitalanalagen ist die dauerhafte Erfüllbarkeit auf derzeitigem Zinsniveau der Verpflichtungen auch in der aktuellen Niedrigzinsphase gewährleistet. Operationelle Risiken Die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft definiert operationelle Risiken als „das Verlustrisiko, das sich aus der Unangemessenheit von internen Prozessen und Systemen, dem Versagen von Mitarbeitern oder durch externe Ereignisse“ ergibt. Da sämtliche operativen Tätigkeiten auf die Proxalto Service Management GmbH, die Viridium Service Management GmbH sowie zentrale Funktionen auf die Viridium Group GmbH & Co. KG übertragen wurden, bestehen die meisten operationellen Risiken demnach zunächst in einer Nichterbringung oder mangelhaften Erbringung von Leistungen durch die Dienstleister. Die Sicherstellung der vertragsgemäßen Leistungen erfolgt durch personenidentische Besetzung der Leitungsorgane. Das Monitoring erfolgt durch ein monatliches Berichtswesen vereinbarter Leistungs- und Risikoindikatoren, das Teil der monatlichen Vorstandssitzung ist. Im Berichtsjahr wurde gruppenweit eine große Zahl von Projekten erfolgreich umgesetzt und abgeschlossen. Dabei handelt es sich in vielen Fällen um IT-Projekte zum Auf- und Ausbau der gruppenweiten Ziel-IT-Plattform oder um regulatorisch bedingte Systemanpassungen. Ein Projektschwerpunkt, der in 2021 auch für die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft fortgesetzt wurde, umfasst die Implementierung der ebenfalls gruppenweit einheitlichen Bestandsführungsplattform mitsamt zugehörigen Umsystemen. Diese Bestandsführungsinfrastruktur ist der Kern des externen Bestandsmanagements und insofern maßgeblich, um insbesondere über Prozesseffizienzen Einsparpotentiale in signifikantem Umfang realisieren zu können. Im Zuge der Migration der Altdatenbestände ist nicht auszuschließen, dass es zu erhöhtem Aufwand bei der Bereinigung dieser Altdatenbestände kommt. Alle Projekte folgen einem vorgegebenen Prozess, der mit einem angemessenen Projekt-Controlling hinsichtlich unterschiedlicher Performance- und Risikoindikatoren durch die Geschäftsleitung überwacht wird. Die Projektdurchführung obliegt der Viridium Service Management GmbH, woraus sich für die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft ein Risiko hinsichtlich der Nichterbringung oder mangelhaften Erbringung von Leistungen durch die Dienstleister ergibt, was entsprechend überwacht wird. Cyberrisiken, als Teil der operationellen Risiken, werden im Geltungsbereich des gruppenweiten Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) und Informationsrisikomanagement (IRM) zentral in der Viridium Service Management GmbH gesteuert und kontinuierlich überwacht. Dabei stellen enge Schnittstellen sicher, dass die identifizierten Risiken in das operationelle Risikomanagement übertragen werden. In Anlehnung an die Normenreihe ISO27000 stellen das ISMS und IRM sicher, dass die Informationen innerhalb der Viridium Gruppe angemessen vor dem Verlust ihrer Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit geschützt und gleichzeitig alle regulatorischen und vertraglichen Anforderungen an die Informationssicherheit erfüllt sind. Neben den Risiken aus operativen Tätigkeiten fallen auch rechtliche Risiken unter die operationellen Risiken. Das Risiko kann sich durch finanzielle Verluste oder Reputationsschäden materialisieren. Es wird, wie oben dargestellt, im Rahmen des Risikomanagementprozesses identifiziert, analysiert, bewertet, gesteuert, überwacht und berichtet. Die halbjährliche Risikoinventur wird im Rahmen von Risikomanagement-Sitzungen pro Ressort abgehalten und im Rahmen der halbjährlichen Sitzung des Risiko- und Compliance-Komitees konsolidiert und diskutiert. Im Rahmen der Risikoüberwachung spielt für die operationellen Risiken die Auswertung, Analyse und Meldung von Key Risk Indicators (KRIs) in regelmäßigem Turnus eine wichtige Rolle. Die KRIs inklusive ihrer Limits werden durch die unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF) vorgeschlagen und vom Vorstand beschlossen. Das Einhalten der Limits wird laufend durch die URCF und den Vorstand überwacht. Das Reporting erfolgt monatlich im Rahmen der Vorstandssitzungen. Im Fall von Limitüberschreitungen werden Maßnahmen im notwendigen Umfang festgelegt. Die Maßnahmen sind durch das verantwortliche Vorstandsmitglied umzusetzen. Es besteht ein gruppenweites Internes Kontroll- und Steuerungssystem (IKS), das sich an dem branchenübergreifenden internationalen COSO-Standard anlehnt. Zum Jahresende wurde dem Vorstand, entsprechend den Erkenntnissen aus den Überprüfungsaktivitäten, ein IKS-Bericht vorgelegt. Darauf basierend ist ein laufender Überprüfungsprozess eingerichtet, mit dessen Hilfe durch die URCF die Effektivität des IKS überprüft und die Ergebnisse halbjährlich durch das Risiko- und Compliance-Komitee an den Vorstand berichtet werden. Risiken durch den Ausfall von Forderungen Neben dem Kreditrisiko im Bereich der Kapitalanlagen umfasst das Forderungsausfallrisiko Forderungspositionen speziell gegenüber Versicherungsnehmern. Dem Ausfallrisiko von Forderungen begegnet die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft durch ein effizientes und konsequentes Mahnwesen unter Einbindung aller verantwortlichen Bereiche. Risiken aus dem Ausfall von Forderungen des Versicherungsgeschäfts bestehen gegenüber Versicherungsnehmern, Versicherungsvermittlern und Rückversicherern. Auf den größten Teil der offenen Forderungen, resultierend aus dem bAV-Bestand Frankfurt, werden keine Wertberichtigungen vorgenommen, da das Ausfallrisiko aufgrund von Akonto-Zahlungen sehr gering eingeschätzt wird. Die offenen Forderungen sind überwiegend kurzfristig. In der passiven Rückversicherung sind alle wesentlichen Rückversicherungsverträge mit der Generali Deutschland AG und der Viridium Rückversicherung AG abgeschlossen. Aufgrund der hohen Bonität der Unternehmen besteht hieraus kein erkennbares Ausfallrisiko. Daneben bestehen noch Altverträge von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung mit konzernfremden Rückversicherungen. Die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft belaufen sich auf EUR 8,1 Mio. (Vj. EUR 3,8 Mio.). Die konzernfremden Rückversicherer besitzen alle ein Rating zwischen AA- und A. Die Viridium Rückversicherung AG besitzt kein Rating, stellt aber ein sehr geringes Risiko als konzerneigene Gesellschaft dar. Ein besonderes Risiko durch den Ausfall dieser Forderungen wird daher nicht angenommen. Strategische Risiken Strategische Risiken ergeben sich für die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft maßgeblich durch das Geschäftsmodell der Gruppe. Dazu gehören Ansteckungsrisiken (Reputationsrisiko, usw.) innerhalb der Gruppe. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Versicherungsunternehmen sind seit der Einführung von Solvency II im Jahr 2016 verpflichtet, zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge anrechenbare Eigenmittel mindestens in Höhe der neuen Mindestkapitalanforderung (MCR) und Solvenzkapitalanforderung (SCR) vorzuhalten. Für das laufende Geschäftsjahr ergibt sich unter Anwendung der Volatilitätsanpassung und der Übergangsmaßnahme „Versicherungstechnische Rückstellung“ nach Solvency II eine komfortable Überdeckung des SCR durch Eigenmittel. Auch ohne Anwendung der Übergangsmaßnahme liegt eine komfortable Überdeckung des SCR durch Eigenmittel vor. Im Rahmen des jährlichen ORSA-Prozesses untersucht die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft auch die SCR-Bedeckungsquote im Zeitraum der Geschäftsplanung. Für die Folgejahre kann nach Einschätzung der Geschäftsleitung ebenfalls von einer Überdeckung ausgegangen werden. Aufgrund der deutlichen Durationsverlängerung der konventionellen Kapitalanlagen sowie deren konsequente Überwachung konnte die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft bislang sehr solide durch die Niedrigzinsphase navigiert werden. Die Europäische Union hat im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg drei Sanktionspakete 7 gegen Russland verabschiedet. Diese beinhalten unter anderem die folgenden Elemente:
Von diesen Sanktionen sind nur sehr wenige Kundenbeziehungen betroffen. Bei betroffenen Verträgen können weder Prämien vereinnahmt noch Leistungen ausbezahlt werden. Zusätzlich besteht das Risiko von Ausfällen in unserer konventionellen Kapitalanlage sowie Ausfälle in den von unseren Kunden gehaltenen Fonds. Es liegen keine Anhaltspunkte für Sachverhalte vor, die die Entwicklung der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft langfristig negativ beeinflussen oder den Bestand des Unternehmens gefährden könnten. D. Personal- und SozialwesenDie Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft hat keine eigenen Mitarbeiter. E. Prognose- und ChancenberichtWeltwirtschaft 2022 Die Weltwirtschaft startet schwächer als erwartet in das neue Jahr 2022. Als Gründe hierfür nennt der internationale Währungsfonds 8 (IWF) die Verbreitung der neuen COVID-19-Variante Omikron sowie die daraus folgenden Beschränkungen. Der IWF rechnet in seinem jüngsten World Economic Outlook im Jahr 2022 mit einem Rückgang der weltweiten realen Wirtschaftsleistung von 4,4 %, 0,5 % niedriger als noch im Oktober 2021 prognostiziert. Zu den größten Risiken für die Konjunkturentwicklung zählt weiterhin der Pandemieverlauf. Ein wesentlicher Faktor für die künftige Entwicklung wird der Umgang der Volkswirtschaften und Schwellen- und Entwicklungsländer mit den Herausforderungen aus den Virusvarianten sein, aber auch der Umgang mit den ungleich verteilten Impfstoffen sein. So wird vom IWF für die USA ein preisbereinigtes BIP in Höhe von 4,0 %, für Europa von 3,9 % und für China von 4,8 % prognostiziert. Die dargestellte Prognose des IWF beinhaltet nicht die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Laut dem Institut für Weltwirtschaft 9 (IfW Kiel) belastet der Krieg die Konjunktur über höhere Unsicherheit, weiterhin gestörte Lieferketten und nochmals verteuerte Rohstoffpreise, insbesondere für Öl und Gas. Die Prognosen für das BIP lassen eine Steigerung von 2,8 % für das Jahr 2022 und von 3,1 % für das Jahr 2023 im Euroraum erwarten. Die Weltwirtschaft expandiert deutlich schwächer, als ohne den Krieg zu erwarten gewesen wäre. Im Euroraum dürfte die Inflationsrate mit 5,2 % den höchsten Stand seit Bestehen der Währungsunion erreichen. Auch 2023 dürfte die Teuerungsrate mit 2,8 % weiterhin das Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) übertreffen. Die Angaben zu den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sind notwendigerweise spekulativ, weil über den weiteren Verlauf der Krise und ihre Folgen erhebliche Unsicherheiten bestehen. Deutschland 2022 Für das Gesamtjahr 2022 erwartet die Bundesregierung eine Zunahme des preisbereinigten BIP auf 3,6 %. Insgesamt erwartet das BMWK 10 jedoch einen Anstieg des Verbraucherpreisniveaus von jahresdurchschnittlich 3,3 %, da die Lieferengpässe vor allem bei Vorleistungsgütern, wie Halbleitern, ein preistreibender Faktor bleiben und erst im Jahresverlauf mit einer allmählichen Entspannung zu rechnen sei. Die für das Jahr 2022 erwartete Kerninflationsrate, die die stark volatilen Preise für Nahrungsmittel und Energie nicht berücksichtigt, liegt bei 2,4 %. Die wiederkehrenden Infektionswellen, im Zusammenspiel mit neu aufgetretenen Virusvarianten, stellen ein hohes Risiko für die weitere wirtschaftliche Entwicklung dar. Die wirtschaftlichen Folgen werden länger als die unmittelbare Gesundheitskrise nachwirken und daher weitere erhebliche steuer- und finanzpolitische Unterstützungen erforderlich machen. Vor dem Beginn des Krieges in der Ukraine sagten die dargestellten Prognosen, dass die deutsche Wirtschaft nach einem schwierigen Winter einen Konjunkturaufschwung erleben wird. Aufgrund des Krieges wird die Rückkehr zum Vor-Corona-Niveau verzögert und die deutsche Wirtschaft spürbar belastet und erhöht den ohnehin schon starken inflationären Druck. Laut IfW Kiel bricht die Erholung nicht ab, jedoch wird in der Frühjahrsprognose 11 des IfW Kiel die Vorhersage für die Zunahme der Wirtschaftsleistung in Deutschland im laufenden Jahr nahezu halbiert. Es erwartet nun nur noch einen Anstieg von 2,1 % (bislang 4 %). Die erwartete Inflationsrate soll so hoch wie noch nie seit der Wiedervereinigung in Deutschland steigen und erst ab 2023 werden die Zuwachsraten nur allmählich nachlassen so die Prognosen des IfW Kiel. Lebensversicherungsbranche in Deutschland 12 Der GDV erwartet für das Geschäftsjahr 2022 nach Abschätzung der wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges, aus den Prognosen für die drei Hauptsparten (Lebens-, Private Kranken- sowie Schaden- und Unfallversicherung), für die Versicherungswirtschaft ein Beitragswachstum von 2,5 %. Für das Lebensversicherungsgeschäft insgesamt (einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds) rechnet die Kommission im Nachgang der Corona-Krise und unter Abschätzung der wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges – basierend auf der Annahme, dass Entscheidungen für langfristige Vorsorge in Krisenzeiten tendenziell in die Zukunft vertragt werden – im Jahr 2022 mit einem Beitragswachstum von unter 1 %. Insgesamt schätzt der GDV die direkten Auswirkungen des Ukraine-Krieges als gering ein. Die Angaben zu den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sind notwendigerweise spekulativ, weil über den weiteren Verlauf der Krise und ihre Folgen erhebliche Unsicherheiten bestehen. Entwicklung der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft Als einer der ersten Anbieter einer Konsolidierungsplattform für Lebensversicherungen und Lebensversicherungsportfolios in Deutschland wird die Viridium Gruppe voraussichtlich weitere Lebensversicherungsgesellschaften und Portfolios im deutschsprachigen Markt erwerben. In dem schwierigen Marktumfeld, in dem Lebensversicherungsunternehmen zurzeit agieren, hat sich die Viridium Gruppe im Markt als echte Alternative für die Verwaltung von Versicherungsbeständen etabliert. Die Viridium Gruppe wird ihr Geschäftsmodell weiterhin besonders auf die Ansprüche und Bedürfnisse der bestehenden Versicherungsnehmer ausrichten und weiter in die Verbesserung des Kundenservice sowie in Bestandserhaltungsmaßnahmen investieren, um die Zufriedenheit ihrer Kunden zu gewährleisten. Hierbei sind die Optimierung des Kundenservice und die damit einhergehende Stabilisierung und weitergehende deutliche Reduktion der Stornoraten Teil der Strategie. Ein Kernelement sowohl für einen dauerhaft effektiven und zugleich zufriedenstellenden Kundenservice ist die Migration der versicherungstechnischen Kernsysteme in der Bestandsverwaltung und deren Umsysteme auf die neue IT-Plattform. Im Zusammenhang mit der Strategie der Gruppe und dem Fokus auf Bestandserhaltung ohne Neugeschäft ist zukünftig mit moderat sinkenden Beitragseinnahmen für den Bestand der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft zu rechnen. Auf Grund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus wird auch in 2022 mit einem leichten Anstieg der Zinszusatzreserve (+4,8 %) in der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft gerechnet. Dass die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft dazu in der Lage sein wird, entsprechende Verpflichtungen zu erfüllen, ist auch in einer lange anhaltenden Niedrigzinsphase gesichert. Geht man für die nächsten Jahre von einem konstanten Zinsniveau aus, ergibt sich ein weiterer moderater Anstieg der Zinszusatzreserve mit stetig sinkenden Belastungen. Die Kosten in 2022 entwickeln sich gemäß dem Kostenmodell, auf Basis dessen die Service-Gesellschaften innerhalb der Viridium Gruppe, im Verhältnis der Anzahl der sich im Bestand befindlichen Verträge, ein fixes Serviceentgelt an die Lebensversicherungsunternehmen zuzüglich einer jährlichen inflationsorientierten Anpassung verrechnen. Für 2022 erwartet die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft leicht sinkende Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung. Bezüglich der Kapitalanlagen für eigene Rechnung wird auf Basis der Planung für 2022 bei einem Kapitalanlagenbestand etwa auf Vorjahresniveau mit einer Nettoverzinsung von 3,6 % gerechnet. Die Folgen des Krieges in der Ukraine sind in der Planung noch nicht reflektiert. Zusammenfassend kann vor dem Hintergrund der für das Geschäftsjahr 2022 beschriebenen Chancen und Risiken weiter von einer stabilen Geschäftsentwicklung in der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft ausgegangen werden. Für 2022 wird für die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft ein deutlich niedrigeres Ergebnis vor Steuern als das des abgelaufenen Geschäftsjahres und eine weiterhin starke Kapitalisierung nach Solvency II erwartet. In der Prognose sind die Auswirkungen des aktuellen Krieges in Osteuropa nicht berücksichtigt. Eine Auswirkung der Corona-Pandemie mit der wir uns aktuell intensiv beschäftigen, sind die gestiegenen Inflationsraten und die daraus resultierenden Folgen. Aktuell sind die Inflationsraten durch Angebotsengpässe zeitweise verzerrt, da die Pandemie das Angebot gedämpft hat und die gesamtwirtschaftliche Nachfrage insgesamt schwächer war. Aufgrund der Geld- und Fiskalpolitik hat sich die Nachfrage schnell erholt, während das Angebot langsamer anstieg. Im Ergebnis hat dies zu Lieferengpässen und temporär steigenden Preisen geführt. Allerdings gibt es mittlerweile auch einige Anzeichen, die darauf hindeuten, dass es auch über einen längeren Zeitraum zu höheren Inflationsraten kommen könnte. Zum Berichtszeitpunkt lagen keine Erkenntnisse vor, wonach die weiteren zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie ein bestandsgefährdendes Ausmaß erreichen können. Staatliche Konjunkturprogramme und die massive Bereitstellung von Liquidität durch die Notenbanken förderten in 2021 eine starke realwirtschaftliche Erholung, die sich auch unterstützend auf die Finanzmärkte auswirkte. Aktienmärkte erreichten teilweise neue Höchststände, während Risikoaufschläge für Kreditpapiere auf Vorkrisenniveaus verharrten. Die konjunkturelle Erholung und ein spürbarer Anstieg der Inflationsrate führten unterdessen zu einer Gegenbewegung bei der Zinsentwicklung, in deren Folge die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen beispielsweise den höchsten Stand seit 2019 erreichte. Die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft selbst hat mit ihren eigenen Kapitalanlagen ein sehr geringes Exposure gegenüber den Aktienmärkten und der bei weitem größte Teil der Kapitalanlagen ist in Papiere investiert, bei denen auch im Falle eines konjunkturellen Abschwungs und insbesondere bei einer Erholung der Realwirtschaft keine Ausfälle erwartet werden. Auch wurden die Kapitalanlagen so ausgerichtet, dass die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber den Kunden auch im Falle starker Zinsschwankungen grundsätzlich gesichert bleibt. Die fondsgebundenen Versicherungen sind stark vom Aktienmarkt abhängig. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts sind die langfristigen Auswirkungen der Krise auf die Gesamtwirtschaft und die Kapitalmärkte noch nicht abschließend einschätzbar. Die Fortschritte bei der Impfung der Bevölkerung in den großen Wirtschaftsräumen und die von den Staaten und Notenbanken getroffenen Maßnahmen geben jedoch Anlass zu Optimismus. Ebenfalls noch nicht absehbar zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts waren die mittel- bis langfristigen Folgen des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen Sanktionen gegen Russland auf die Gesamtwirtschaft und die Kapitalmärkte. Die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft verfügt bei den Kapitalanlagen für eigene Rechnung im Direktbestand über kein Investment-Exposure in Emittenten aus Russland bzw. in Emittenten mit Mutterkonzern mit Sitz in Russland. Lediglich in einer Investment KG und zwei Spezialfonds besteht ein Exposure, das zum Abschlussstichtag weniger als 0,1 % des gesamten Marktwertes der Kapitalanlagen der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft entspricht. Durch ein zeitnahes und umfassendes Monitoring der Kapitalanlagen sowie durch eine proaktive Sicherstellung der operativen Handlungsfähigkeit im Bereich Kapitalanlagen kann gewährleisten werden, dass die Steuerungsfähigkeit des Kapitalanlageportfolios erhalten bleibt, Risiken weiterhin aktiv gemanagt werden und ggf. auftretende attraktive Investitionsmöglichkeiten genutzt werden können. Auf Basis der bisherigen Erkenntnisse ist keine wesentliche Auswirkung auf die Risikoergebnisse zu erwarten, derzeit sind auch keine zukünftigen Auswirkungen auf das Kundenverhalten (Storno, Beitragsfreistellung, Einlösung von dynamischen Erhöhungen) absehbar. Im Falle einer steigenden Arbeitslosigkeit in Folge einer ökonomischen Krise könnte sich der Bestand jedoch schneller als bisher geplant abbauen. Stellungnahme zum Prognosebericht des Vorjahres Durch die langfristig ausgelegte Kapitalmarktstrategie konnten auch unter den volatilen Kapitalmarktbedingungen des vergangenen Jahres die Verpflichtungen jederzeit erfüllt und die Risikotragfähigkeit der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft sichergestellt werden. Hierzu haben eine an den Kundenverpflichtungen ausgerichtete Durationsstrategie sowie eine vorsichtige Anlage in Papiere mit Kreditrisiken beigetragen. Es gab keine Ausfälle in den Kreditportfolios und die Risiken des Niedrigzinsumfelds konnten durch eine passende Duration ausgeglichen werden. Im Zusammenhang mit der Strategie der Gruppe und dem Fokus auf Bestandserhaltung ohne Neugeschäft wurde für 2021 mit moderat sinkenden Beitragseinnahmen für den Bestand gerechnet. Die tatsächlichen Beitragseinnahmen im Jahr 2021 erfüllten die Erwartungen und sanken leicht im Vergleich zum Vorjahr. Im Vorjahr wurde, unter der Annahme eines konstanten Zinsniveaus, ein weiterer, aber moderater Anstieg der Zinszusatzreserve um 11 % prognostiziert. Aufgrund des im Jahre 2021 weiter gefallenen Referenzzinses gemäß Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) wurde eine Erhöhung der Zinszusatzreserve um 10,8 % erforderlich. Wie im Vorjahr erwartet, entwickelten sich die Kosten in 2021 gemäß des Kostenmodells, auf Basis dessen die Service-Gesellschaften innerhalb der Viridium Gruppe, im Verhältnis der Anzahl der sich im Bestand befindlichen Verträge, ein fixes Serviceentgelt an die Lebensversicherungsunternehmen zuzüglich einer jährlichen inflationsorientierten Anpassung verrechnen. Entgegen der Erwartungen im Vorjahr sanken die Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft im Jahr 2021 leicht um 2,6 %. Die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft hatte – im Vergleich mit den Ergebnissen des Geschäftsjahres 2020 – für das Jahr 2021 ein niedrigeres Geschäftsergebnis im Vergleich zum Vorjahr erwartet. Das tatsächlich erzielte Geschäftsergebnis übertraf die Erwartungen. Im Jahr 2021 haben sich in der Versicherungstechnik keine wesentlichen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie ergeben. Anlage zum Lagebericht (Bewegung des Versicherungsbestandes)A. Bewegung des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen im Geschäftsjahr 2021
Anlage zum Lagebericht (Bewegung des Versicherungsbestandes)B. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen)
Anlage zum Lagebericht (Bewegung des Versicherungsbestandes)B. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen)Anlage zum Lagebericht (Bewegung des Versicherungsbestandes)C. Struktur des Bestandes an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen
Bilanz zum 31.12.2021AKTIVA
PASSIVA
Es wird gemäß § 128 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) bestätigt, dass das Sicherungsvermögen vorschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt ist.
München, den 5. April 2022 Der Treuhänder Dr. jur. Jürgen Linden Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten C.II. und D.I. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 88 Absatz 3 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 10. Februar 2022 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.
München, den 5. April 2022 Der Verantwortliche Aktuar Dr. Robert Kosler Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2021
AnhangAllgemeine AngabenDie Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in München und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts München mit der Nummer HRB 177657 eingetragen. Die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft stellt als Versicherungsunternehmen gem. § 341a Abs. 1 HGB einen Jahresabschluss und Lagebericht nach geltenden Vorschriften für große Kapitalgesellschaften auf. Der Jahresabschluss der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), den Bestimmungen der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 RechVersV nach Formblatt 1 und Formblatt 3. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenKapitalanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden gemäß § 341b Abs. 1 i. V. m. § 253 Abs. 3 HGB mit den Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um notwendige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB, bewertet. Wertaufhellende Entwicklungen im Aufstellungszeitraum werden berücksichtigt. Bei indirekten Immobilienbeteiligungen, die sich in Abwicklung befinden, wird bei einem unter den fortgeführten Anschaffungskosten liegendem Net Asset Value von einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB ausgegangen und die Beteiligungen entsprechend wertgemindert. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden gemäß § 341b Abs. 2 HGB i. V. m. § 253 Abs. 3 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet. Die Bewertung der Spezialfonds erfolgt gemäß § 341b Abs. 2 HGB i. V. m. § 253 Abs. 3 HGB nach dem gemilderten Niederstwertprinzip zum beizulegenden Zeitwert. Zur Feststellung, ob bei Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung vorliegt und somit eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorzunehmen ist, werden grundsätzlich zunächst die Zeitwerte der letzten sechs bzw. zwölf Monate herangezogen. Eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung ist grundsätzlich gegeben, wenn der Zeitwert der Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren in den dem Bilanzierungsstichtag vorausgehenden sechs Monaten durchgehend weniger als 80,0 % des Buchwertes zum Bewertungsstichtag betrug bzw. der Durchschnittswert der täglichen Kurse bzw. Preise des Wertpapiers in den letzten zwölf Monaten weniger als 90,0 % des Buchwerts zum Bewertungsstichtag betrug. Anteile an Investmentvermögen wurden dabei grundsätzlich als eigenständige Bewertungsobjekte betrachtet. Bei Spezialfonds erfolgt, sofern die fortgeführten Anschaffungskosten unter den beizulegenden Zeitwerten liegen, die Ermittlung des potenziellen Abschreibungsbedarfs durch Bestimmung des Substanzwertes aller im jeweiligen Fonds befindlichen Assets. Sofern dieser unter den fortgeführten Anschaffungskosten liegt, wird auf den Substanzwert abgeschrieben. Bei Anteilen an Immobilienfonds, die sich in Abwicklung befinden, wird bei einem unter den fortgeführten Anschaffungskosten liegendem Net Asset Value von einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB ausgegangen und die Beteiligungen entsprechend auf den beizulegenden Zeitwert wertgemindert. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften nach § 341b Abs. 2 HGB i. V. m. § 253 Abs. 4 HGB (strenges Niederstwertprinzip) bewertet. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden gemäß § 341b Abs. 2 HGB i. V. m. § 253 Abs. 3 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet. Zur Feststellung einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB werden grundsätzlich zunächst die Zeitwerte der letzten sechs bzw. zwölf Monate herangezogen. Darüber hinaus werden die Papiere auf ihre Bonität hin überprüft. Im Rahmen der Bonitätsprüfung wird grundsätzlich von einer dauerhaften Wertminderung ausgegangen, wenn im Berichtsjahr eine Herabstufung um zwei oder mehr Notches oder außerhalb des Investmentgrade-Bereichs erfolgt. Bei über pari erworbenen Wertpapieren wird das Agio über die Laufzeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode amortisiert. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften nach § 341b Abs. 2 HGB i. V. m. § 253 Abs. 4 HGB (strenges Niederstwertprinzip) bewertet. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen sowie sonstige Ausleihungen Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen sowie Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode nach § 341c Abs. 3 HGB angesetzt. Disagiobeträge werden passivisch, Agiobeträge aktivisch abgegrenzt und unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit verteilt. Namensschuldverschreibungen werden mit dem Nennwert nach § 341c Abs. 1 HGB angesetzt. Disagiobeträge werden passivisch, Agiobeträge aktivisch abgegrenzt und linear über die Laufzeit verteilt. Schuldscheinforderungen und Darlehen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode nach § 341c Abs. 3 HGB angesetzt. Zero-Namensschuldverschreibungen und Zero-Schuldscheindarlehen werden zu Anschaffungskosten zuzüglich der laufzeitabhängigen Zinsamortisation unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Bei Schuldscheinforderungen wurden die Anschaffungskosten zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation der Differenz zwischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode gemäß § 341c Abs. 3 HGB angesetzt. Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt. Zur Feststellung einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB wurden die Papiere auf ihre Bonität hin überprüft. Im Rahmen der Bonitätsprüfung wurden neben der Kreditwürdigkeit des Emittenten gegebenenfalls bestehende Sicherheiten und zum Stichtag eingetretene oder erwartete Zinsausfälle berücksichtigt. Abschreibungen aufgrund einer dauerhaften Wertminderung erfolgten nur, wenn nicht mehr mit einer vollständigen Zahlung der vertraglichen Rückflüsse gerechnet wird. Darüber hinaus wurden für die Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen zur weiteren Risikovorsorge Pauschalwertberichtigungen gebildet. Übrige Ausleihungen Übrige Ausleihungen, zu denen die geleisteten Beiträge an den Sicherungsfonds Protektor gehören, werden gemäß § 341b Abs. 2 1. Halbsatz HGB nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen werden gemäß § 341d HGB mit dem Zeitwert am Bilanzstichtag bewertet. Der Zeitwert entspricht dem jeweilig von der Kapitalverwaltungsgesellschaft ermittelten Fondspreis am Bilanzstichtag. Forderungen Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an Versicherungsnehmer und -vermittler Fällige Ansprüche an Versicherungsnehmer wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Ausfallrisiken wurden durch Pauschalwertberichtigungen aufgrund von Erfahrungswerten berücksichtigt. Auf die noch nicht fälligen Ansprüche an Versicherungsnehmer wird unter den Erläuterungen zur Deckungsrückstellung eingegangen. Ausfallrisiken wurden durch Pauschalwertberichtigungen aufgrund von Erfahrungswerten berücksichtigt. Eine Einzelwertberichtigung wurde nicht vorgenommen. Die Bewertung der Forderungen an Versicherungsvermittler erfolgte zum Nennwert. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft wurden mit dem Nennwert bilanziert. Sonstige Forderungen Die sonstigen Forderungen wurden mit dem Nennwert aktiviert. Hierbei wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Sonstige Vermögensgegenstände Sachanlagen Die Sachanlagen wurden gemäß § 253 Abs. 3 HGB mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der gewöhnlichen Nutzungsdauer, bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Wert erfolgen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB nur bei einer dauerhaften Wertminderung. Vorräte Die Vorräte wurden einzeln mit den Anschaffungskosten bewertet. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. Andere Vermögensgegenstände Die anderen Vermögensgegenstände werden mit de, Nominal-/Nennwerten angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Zur periodengerechten Erfassung von Aufwendungen und Erträgen werden Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe des Nominalwertes gebildet. Aktive Latente Steuern Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen ermittelt und saldiert angesetzt. Das Wahlrecht zum Ansatz eines Überhangs an aktiven latenten Steuern nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wird ausgeübt. Wertaufholung Bei allen Vermögensgegenständen wurde das Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB beachtet. Eigenkapital Das Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Versicherungstechnische Rückstellungen Beitragsüberträge werden unter Anwendung der Bestimmungen der Rechnungslegungsvorschriften nur insoweit gebildet, als im Geschäftsjahr fällig gewordene Beitragsraten der konventionellen Lebensversicherung inkl. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, der Risikoversicherung und der Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung beziehungsweise in den Beitragsraten der fondsgebundenen Versicherung enthaltene Kostenanteile auch das folgende Geschäftsjahr betreffen. Bei der Ermittlung der übertragsfähigen Beitragsteile wurde der koordinierte Ländererlass des Finanzministeriums Niedersachsen vom 20. Mai 1974 berücksichtigt. Die Deckungsrückstellung wurde für jede Versicherung einzeln unter Berücksichtigung des genauen Beginntermins nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, mit Ausnahme der Versicherungen, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird (fondsgebundene Versicherungen), prospektiv ermittelt. Für die fondsgebundenen Versicherungen erfolgte die Berechnung nach der retrospektiven Methode und wurde in Anteileinheiten zu Zeitwerten geführt. Sofern in den Versicherungen garantierte Leistungen für den Erlebensfall enthalten sind, wurde eine hierauf gegebenenfalls entfallende zusätzliche Deckungsrückstellung prospektiv ermittelt. Für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG sind diese Grundsätze gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geschäftsplanmäßig festgelegt. Für den Neubestand wurde die Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB i. V. m. § 25 RechVersV sowie der aufgrund des § 88 Abs. 3 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet. Die Deckungsrückstellung beinhaltet die Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Zeiten und beitragsfreie Versicherungen. Die Verwaltungskosten für beitragspflichtige Zeiten wurden implizit berücksichtigt. Die Deckungsrückstellung für bereits zugeteilte Überschussanteile wurde wie für beitragsfreie Versicherungen ermittelt. Aufgrund der Urteile des Bundesgerichtshofes vom 12. Oktober 2005, vom 25. Juli 2012 und vom 17. Oktober 2012 sowie vom 26. Juni 2013 wurde die Deckungsrückstellung einzelvertraglich aufgefüllt, soweit sie aus beitragsfrei gestellten Verträgen resultiert, auf die sich die Urteile des Bundesgerichtshofes erstrecken. Außerdem wurde sichergestellt, dass bei Verträgen, die in den jeweils relevanten Zeiträumen abgeschlossen wurden, die nunmehr geltenden Mindestrückkaufswerte durch die vorhandenen Deckungskapitalien erreicht werden. Bei der Bildung der Deckungsrückstellung wurden gegenüber den Versicherten eingegangene Zinssatzverpflichtungen nach § 341f Abs. 2 HGB und § 5 Abs. 3 und Abs. 4 DeckRV berücksichtigt (sogenannte Zinszusatzreserven). Der maßgebliche Referenzzins unter Anwendung der Korridormethode lag zum 31. Dezember 2021 bei 1,57 %. Dementsprechend wurde bei der Ermittlung der Deckungsrückstellung für Versicherungen mit einem höheren Rechnungszins für die nächsten 15 Jahre dieser Referenzzins zu Grunde gelegt. Die Lebenserwartung der Rentenversicherten ist in den vergangenen Jahren angestiegen. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hält für die Jahresabschlüsse ab dem 31. Dezember 2021 eine Deckungsrückstellung für angemessen, die nicht niedriger als der um siebzehn Zwanzigstel linear interpolierte Wert zwischen den Deckungsrückstellungen auf Basis der Sterbetafeln DAV 2004 R-Bestand und DAV 2004 R-B20 ist. Dieses empfohlene Sicherheitsniveau wurde bei der Berechnung der Deckungsrückstellung eingehalten. Der einzelvertraglich ermittelte Stand des aufgrund neuer Sterbetafeln entstandenen Nachreservierungsbedarfs der Rentenversicherungen betrug am Bilanztermin des Berichtsjahres EUR 445,1 Mio. (Vj. EUR 449,8 Mio.). Die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft hat bei der Berechnung Erleichterungsmaßnahmen durch den Ansatz von Storno- und Kapitalwahlrechtswahrscheinlichkeiten genutzt. Am 26. Januar 2022 hat die Deutsche Aktuarvereinigung einen neuen Hinweis zu biometrischen Rechnungsgrundlagen für Berufsunfähigkeitsversicherungen (DAV 2021 I) final veröffentlicht, der zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung bereits im Entwurf vorlag. Die Überprüfung der Deckungsrückstellung für Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)Versicherungen mit der neuen Tafel hat zu einer Verstärkung dieser Deckungsrückstellung von EUR 66,4 Mio. im Neubestand geführt. Hierauf musste eine Zinszusatzreserve von EUR 3,1 Mio. zusätzlich gebildet werden. Noch nicht getilgte, rechnungsmäßig gedeckte Abschlussaufwendungen werden, soweit die Deckungsrückstellung gezillmert wurde, unter den noch nicht fälligen Ansprüchen an Versicherungsnehmer ausgewiesen. Diese wurden für Versicherungen des Altbestands in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen der geschäftsplanmäßigen Deckungsrückstellung und der uneingeschränkt gezillmerten Deckungsrückstellung aktiviert. Für den Neubestand wurden die Forderungen an Versicherungsnehmer auf Ersatz einmaliger Abschlussaufwendungen in dem Umfang aktiviert, wie sie die geleisteten, einmaligen Abschlusskosten in Höhe des Zillmersatzes nicht überstiegen und noch nicht aus den bereits gezahlten Beiträgen getilgt wurden. Bei der fondsgebundenen Versicherung kann die prospektive Methode nicht angewendet werden; die Berechnung der Deckungsrückstellung erfolgt daher nach der retrospektiven Methode, indem die eingebuchten bzw. eingegangenen Beiträge zugeschrieben und die Risiko- und Kostenanteile abgesetzt werden. Die Deckungsrückstellung wird in Anteileinheiten geführt und im Jahresabschluss mit dem Zeitwert passiviert. Für die vor dem Geschäftsjahr 2008 eingeführten fondsgebundenen Tarife werden für die Tilgung der Abschlusskosten in der Regel weniger als 50,0 % der anfänglichen Beiträge herangezogen. Für die ab dem Geschäftsjahr 2008 neu eingeführten fondsgebundenen Tarife werden die Abschlusskosten aufgrund der geänderten gesetzlichen Anforderungen (VVG-Reform) über fünf Jahre verteilt. Berechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellung Für die wesentlichen a) Versicherungsbestände werden folgende Rechnungszinsen und Ausscheideordnungen für die Berechnung der Deckungsrückstellung angesetzt:
a) Es sind alle Versicherungsbestände mit mindestens 0,5 % Anteil an der gesamten Brutto-Deckungsrückstellung erfasst. b) Nach § 341f Abs. 2 HGB i. V. m. § 5 Abs. 3 und Abs. 4 DeckRV wurde ein aktueller Referenzzinssatz von 1,57 % zugrunde gelegt. In großen Teilen des Bestandes wurden Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten berücksichtigt. c) Für Rentenversicherungen, die mit der Sterbetafel DAV1994R kalkuliert sind, ist eine Nachreservierung zu stellen. Die Nachreservierung ist der positive Auffüllbetrag zwischen der tariflichen Deckungsrückstellung und der auf Basis von DAV 2004 R-Bestand / DAV 2004 R-B20 berechneten Deckungsrückstellung; die Reservestärkung erfolgte unter Berücksichtigung von Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten. (Bestand Frankfurt) d) Für Rentenversicherungen, die mit der Sterbetafel DAV1994R kalkuliert sind, ist eine Nachreservierung zu stellen. Die Nachreservierung ist der positive Auffüllbetrag zwischen der tariflichen Deckungsrückstellung und der mit DAV 2004 R-B20 berechneten Deckungsrückstellung; die Reservestärkung erfolgte unter Berücksichtigung von Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten. (Bestände Hamburg und München) Die Einzelversicherungen des Altbestandes werden im Wesentlichen mit 35 Promille der Versicherungssumme gezillmert; beim Neubestand beträgt der Zillmersatz 40 Promille der Beitragssumme bis Ende 2014 und 25 Promille ab 2015. Bei den Kollektivtarifen gilt im Wesentlichen eine Zillmerung zwischen 0 und 20 Promille. Teilweise sind die Sterbewahrscheinlichkeiten der angegebenen Ausscheideordnungen noch modifiziert worden. Auf entsprechende Details wird in dieser Übersicht verzichtet. Im Rahmen der Unisex-Tarife werden Ausscheideordnungen verwendet, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen aus hier aufgeführten Ausscheideordnungen auf Basis von beobachteten Geschlechterverhältnissen im Bestand abgeleitet werden. Diese Ausscheideordnungen werden hier nicht separat aufgeführt. Die in Einzelreservierung gebildete Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthält die voraussichtlichen Leistungen für die zum Abschlussstichtag gemeldeten, aber noch nicht ausgezahlten Versicherungsfälle. Für diejenigen Versicherungsfälle, die bis zum Abschlussstichtag eingetreten, aber erst nach der Bestandsfeststellung bekannt geworden sind, erfolgt die Dotierung in Höhe der unter Risiko stehenden Summen. Zudem erfolgt die Berücksichtigung unbekannter Spätschäden anhand von Erfahrungswerten aus den vergangenen Geschäftsjahren. Bei der Feststellung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Rückkäufe wird auf Einzelfallbasis sinngemäß verfahren. Die in den Beträgen enthaltene Rückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen wurde unter Beachtung des koordinierten Ländererlasses vom 22. Februar 1973 gebildet. Der Fonds für die Schlussüberschussanteile innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung wurde für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG nach dem bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingereichten und genehmigten Geschäftsplan berechnet. Beim Schlussüberschussanteilfonds für Berufsunfähigkeitsversicherungen erfolgte die Abzinsung mit einem Zinssatz von 1,5 %, für alle anderen Abrechnungsverbände einheitlich mit 3,0 %. Dabei wurde die abgezinste Schlussüberschussbeteiligung mit dem Verhältnis der abgelaufenen Versicherungsdauer (bzw. der Aufschubzeit) zur Gesamtversicherungsdauer bewertet. Für den Neubestand wurden keine Schlussüberschussanteile deklariert. Der Diskontsatz wurde entsprechend § 28 Abs. 7d RechVersV unter Berücksichtigung angemessener Zu- und Abschläge angesetzt. Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen der ATW (altes Tarifwerk) und NTW (neues Tarifwerk) der ehemaligen Volksfürsorge wurden die auf das jeweils vollendete Versicherungsjahr entfallenden Schlussüberschussanteile undiskontiert angesammelt. Mitversicherungsgeschäft Wenn zum Inventurstichtag keine endgültige Meldung des Konsortialführers vorlag, dann wurden die auf das Mitversicherungsgeschäft entfallenden Teile der betroffenen Rückstellungen und übrigen Bilanzpositionen unter Berücksichtigung der Vorjahreswerte und der unterjährigen Angaben der Konsortialführer zum Jahresende geschätzt. In Rückdeckung gegebenes Versicherungsgeschäft Für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft wurden die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen gemäß den Rückversicherungsverträgen ermittelt. Rückstellung für Beitragsrückerstattung Die Rückstellung für die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung wurde unter Beachtung aller gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften (insbesondere §139 VAG Abs. 1 sowie der Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung) gebildet. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag, der zukünftig erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Betrug die Restlaufzeit einer Rückstellung mehr als ein Jahr, so wurde gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB eine Abzinsung mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre vorgenommen. Die Abzinsungszinssätze wurden von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelt und bekannt gegeben. Die Erfassung der Rückstellung erfolgte dann mit dem abgezinsten Betrag. Übrige Posten der Passiva Alle weiteren Posten der Passiva sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Währungsumrechnung Soweit die Bilanzposten Beträge in ausländischer Währung enthalten, werden diese nach § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Ab- und Zuschreibungen aufgrund von Währungsschwankungen werden unter Abschreibungen auf Kapitalanlagen bzw. unter Erträgen aus Zuschreibungen ausgewiesen. Erläuterungen zur BilanzAktiva Entwicklung der Aktivposten A.I. bis A.II. im Geschäftsjahr 2021
A. Kapitalanlagen I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 HGB zum 31. Dezember 2021. Die Angaben über Eigenkapital und Ergebnis sind den jeweils zuletzt verfügbaren Jahresabschlüssen entnommen.
2. Beteiligungen Dies betrifft insgesamt 193.756 Aktien an der Protektor Lebensversicherungs-AG, Berlin. Dies entspricht einem Anteil von 0,1651 % am Grundkapital. Das Eigenkapital der Protektor Lebensversicherungs-AG per 31. Dezember 2020 beträgt TEUR 7.852,7 und das Ergebnis im Geschäftsjahr 2020 belief sich auf TEUR 1,5. Die Beteiligung an der Protektor Lebensversicherungs-AG wurde nur minimal auf den anteiligen Wert des Eigenkapitals zugeschrieben. II. Sonstige Kapitalanlagen
Beschränkungen bei der Möglichkeit einer täglichen Rückgabe bestehen für die Anteile an den Immobilien- und Infrastrukturfonds sowie am Spezialfonds PLE 10. Zum Ende des Geschäftsjahres sind Wertpapiere in Höhe von EUR 24.904,2 Mio. (Vj. EUR 19.700,6 Mio.) dem Anlagevermögen zugeordnet. Diese Papiere dienen dauerhaft dem Geschäftsbetrieb. Die Bewertung dieser Papiere erfolgt nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 341b Abs. 2 HGB i. V. m. § 253 Abs. 3 HGB. Im Jahr 2021 gab es unterlassene Abschreibungen in Höhe von EUR 128,3 Mio. Anzeichen für eine dauerhafte Wertminderung lagen nicht vor, weshalb auf eine Abschreibung verzichtet wurde. 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Zum Ende des Geschäftsjahres sind Wertpapiere in Höhe von EUR 12.816,4 Mio. (Vj. EUR 14.489,1 Mio.) dem Anlagevermögen zugeordnet. Diese Papiere dienen dauerhaft dem Geschäftsbetrieb. Die Bewertung dieser Papiere erfolgt nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 341b Abs. 2 HGB i. V. m. § 253 Abs. 3 HGB. Die durch diese Bewertungen vermiedenen Abschreibungen beliefen sich auf EUR 459,1 Mio. Anzeichen für eine dauerhafte Wertminderung lagen nicht vor, weshalb auf eine Abschreibung verzichtet wurde. 4. Sonstige Ausleihungen Bei den sonstigen Ausleihungen, die vollumfänglich dem Anlagevermögen zugeordnet sind und nach den entsprechenden Vorschriften bewertet werden, wurden bei den Schuldscheindarlehen Abschreibungen in Höhe von EUR 4,3 Mio. vermieden. 4. d) Übrige Ausleihungen Mit der Beitragszahlung für das Jahr 2021 entfallen auf die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft 29.964.084,01850 Anteile am Sicherungsfonds für die Lebensversicherer (Protektor) und der Buchwert beträgt im Geschäftsjahr EUR 31,5 Mio. (Vj. EUR 44,6 Mio.). Der Rückgang des Buchwertes entspricht der Beitragsrückzahlung in 2021 in Höhe von EUR 13,1 Mio. Abschreibungsbedarf ergab sich im Geschäftsjahr 2021 nicht. Nominal-, Buch- und Zeitwert offener Derivatepositionen:
* Die Derivate enthalten alle offenen Derivatepositionen, die nicht Teil einer Bewertungseinheit sind. ** Der Buchwert der aktivischen Derivate enthält geleistete Optionsprämien vermindert um ggf. notwendige Abschreibungen. Nachfolgende Bewertungsmethoden wurden bei den derivativen Positionen angewandt:
Die aktivischen Derivatepositionen wurden in dem Bilanzposten Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere und Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere erfasst. Darstellung der Zeitwerte und Bewertungsreserven im Geschäftsjahr 2021
Die nach § 54 RechVersV auszuweisenden Beträge der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen betrugen am Bilanzstichtag:
Zeitwerte der Kapitalanlagen Die Zeitwerte für Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit dem Net Asset Value bewertet. Hinsichtlich der Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie der Inhaberschuldverschreibungen richtet sich der Zeitwert der börsengängigen Titel nach den Börsenkursen zum Bewertungsstichtag und derjenige der Investmentvermögen nach den Rücknahmepreisen zum Bewertungsstichtag. Die Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen werden mittels der Discounted Cash Flow-Methode ermittelt. Bei Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine wurde berücksichtigt, dass die Versicherungsnehmer ein jederzeitiges Kündigungsrecht haben. Bei derivativen Bestandteilen werden darüber hinaus implizite Volatilitäten und Korrelationen beachtet. Die Zeitwerte für Namensschuldverschreibungen sowie Schuldscheinforderungen und Darlehen werden unter Verwendung einer geeigneten Swapkurve sowie unter Berücksichtigung ratingabhängiger Spreads ermittelt. Als Zeitwerte der unter übrigen Ausleihungen ausgewiesenen Kapitalanlagen wird der von der Sicherungseinrichtung Protektor zum Bewertungsstichtag festgestellte Zeitwert verwendet. Bei in Fremdwährung notierten Kapitalanlagen wurde der Devisenkassamittelkurs zum Bewertungsstichtag zur Währungsumrechnung herangezogen. Zusammensetzung des Anlagestocks
C. Forderungen III. Sonstige Forderungen Die Sonstigen Forderungen in Höhe von EUR 222,6 Mio. (Vj. EUR 192,0 Mio.) beinhalten im Wesentlichen Vorauszahlungen an die Versicherungsnehmer. D. Sonstige Vermögensgegenstände I. Sachanlagen und Vorräte Die Sachanlagen und Vorräte betreffen im Wesentlichen die Betriebs- und Geschäftsausstattung. II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand Das Guthaben in Höhe von EUR 251,8 Mio. (Vj. EUR 929,6 Mio.) setzt sich im Wesentlichen aus Bankguthaben (EUR 71,3 Mio.) sowie Collaterals (EUR 180,5 Mio.) zusammen. E. Rechnungsabgrenzungsposten I. Abgegrenzte Mieten und Zinsen Der Posten enthält abgegrenzte Zinsen aus Kapitalanlagen in Höhe von EUR 175,5 Mio. (Vj. EUR 214,3 Mio.). II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten enthält Agien auf Namensschuldverschreibungen in Höhe von EUR 105,9 Mio. (Vj. EUR 113,2 Mio.). F. Aktive latente Steuern Zwischen der Viridium Holding AG und der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft besteht seit dem 24. Oktober 2020 ein Gewinnabführungsvertrag. Daher besteht zwischen Viridium Holding AG als unmittelbare Organträgerin und der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft als Organgesellschaft für das Wirtschaftsjahr 2021 eine körperschaftsteuerliche Organschaft i.S.d. §§ 14 ff. KStG sowie eine gewerbesteuerliche Organschaft i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG. Die Einbindung der Viridium Holding AG, mit Ergebnisabführungsvertrag vom 6. August 2013, in den ertragsteuerlichen Organkreis mit der Viridium Group GmbH & Co. KG als oberste Organträgerin hat zur Folge, dass unter anderem die durch die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft verursachte Steuerbe- bzw. entlastungen hinsichtlich der Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag aufgrund der steuerlichen Transparenz der Viridium Group GmbH & Co. KG effektiv die Meribel Finco Limited und hinsichtlich der Gewerbesteuer die Viridium Group GmbH & Co. KG betreffen. Zwischen der Meribel Finco Limited, der Viridium Group GmbH & Co. KG, der Viridium Holding AG, der Viridium Group Management GmbH sowie der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft besteht seit Dezember 2020 ein Steuerumlagevertrag in Bezug auf Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Die Höhe der Steuerumlage bemisst sich nach der Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, welche auf die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft entfiele, wäre diese nicht in eine ertragsteuerliche Organschaft eingebunden (Stand-alone-Methode). Die Abrechnung erfolgt dabei mit Zustimmung aller Beteiligten unmittelbar mit der Viridium Group GmbH & Co. KG. Aufgrund des bestehenden Steuerumlagevertrages werden für die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft latente Steuern ausgewiesen. Die latenten Steuern der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft werden dabei auf Basis der Hebesätze der Viridium Group GmbH & Co. KG ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Gemeinden zum Realisationszeitpunkt gültig oder angekündigt sind. Unter Berücksichtigung der entsprechenden Gewerbesteuersatzzerlegung ergibt sich ein zugrunde gelegter inländischer Gewerbesteuersatz in Höhe von 11,55 % (Vj. 12,075 %). Unter Berücksichtigung des Körperschaftssteuersatzes von 15,0 % und des Solidaritätszuschlags von 5,5 % auf die Körperschaftssteuer ergibt sich ein Ertragssteuersatz für die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft in Höhe von 27,38 % (Vj. 27,9 %). Der ausgewiesene Betrag an latenten Steuern führt grundsätzlich zu einer Ausschüttungssperre, die nicht greift, da ausreichend freie Rücklagen zur Verfügung stehen. Die nachfolgende Übersicht stellt die aktiven und passiven latenten Steuern nach den einzelnen Bilanzpositionen dar, welche sich aufgrund von unterschiedlichen Bewertungsregeln innerhalb der Steuerbilanz ergeben und auf temporären Differenzen beruhen. Details zu den angewendeten Steuersätzen werden im Anhang unter der Rubrik Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – latente Steuern – erläutert.
Es ergeben sich aktive latente Steuern in Höhe von EUR 96,0 Mio. (Vj. EUR 86,7 Mio.). Passiva A. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 223,1 Mio. ist voll eingezahlt und besteht zum 31. Dezember 2021 aus 18.487.497 auf den Namen lautenden Stückaktien zu je EUR 12,07, davon halten die Viridium Holding AG, Neu-Isenburg, 16.620.260 Aktien und die Generali Deutschland AG, München, 1.867.237 Aktien. Das gezeichnete Kapital ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die gesetzliche Rücklage ist gemäß § 150 Abs. 2 AktG dotiert. Einstellungen in oder Entnahmen aus den anderen Gewinnrücklagen sind nicht erfolgt, so dass diese gegenüber dem Vorjahr in unveränderter Höhe ausgewiesen werden. B. Nachrangige Verbindlichkeiten Im Jahr 2012 hat die Generali Lebensversicherung AG zwei konzerninterne, nachrangige Darlehen in Höhe von zusammen EUR 382,0 Mio. aufgenommen. Die Laufzeit der Darlehen beträgt 30 Jahre, eine ordentliche Kündigung durch die Darlehensnehmerin ist frühestens für das Jahr 2022 möglich. Ein weiteres Nachrangdarlehen wurde in 2015 über EUR 300,0 Mio. aufgenommen. Die Laufzeit hierfür beträgt 10 Jahre. Im Geschäftsjahr 2016 wurde ein weiteres Nachrangdarlehen über EUR 200,0 Mio. mit einer Laufzeit von zehn Jahren aufgenommen. Diese nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt EUR 882,0 Mio. wurden im Rahmen des Verkaufs der Generali Lebensversicherung AG an die Viridium Gruppe an Meribel Midco Limited (EUR 782,0 Mio.) und Viridium Holding AG (EUR 100,0 Mio.) zum 30. April 2019 verkauft. Per 31. Juli 2019 wurden die beiden nachrangigen Darlehen in Höhe von EUR 382,0 Mio. aus dem Jahr 2012 seitens Meribel Midco Limited und Viridium Holding AG storniert. Die Meribel Midco Limited hat EUR 100,0 Mio. aus der Stornierung für den Teilerwerb der sich im Besitz der Viridium Holding AG befindlichen nachrangigen Verbindlichkeit in Höhe von EUR 100,0 Mio. verwendet. Per Rückzahlungsvereinbarung vom 4. Februar 2021 wurden diese noch ausstehenden nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 500,0 Mio. im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig gekündigt und schließlich am 5. Februar 2021 zum Nominalwert einschließlich aufgelaufener Zinsen zurückgezahlt. Die BaFin hat im Vorfeld der Rückzahlung dieser beiden nachrangigen Namensschuldverschreibungen zugestimmt. Per 31. Dezember 2021 gibt es somit keine ausstehenden nachrangigen Verbindlichkeiten. C. Versicherungstechnische Rückstellungen I. Beitragsüberträge für das selbstabgeschlossene Versicherungsgeschäft
II. Deckungsrückstellung für das selbstabgeschlossene Versicherungsgeschäft
Die Deckungsrückstellung liegt nahezu auf dem Vorjahresniveau, da der Zuführung zur Zinszusatzreserve in Höhe von EUR 410,6 Mio. eine Reduktion der Deckungsrückstellung um EUR 424,9 Mio. durch Bestandsabbau gegenübersteht. Der Anteil der Zinszusatzreserve an der Deckungsrückstellung beträgt mit EUR 4.223,8 Mio. (Vj. EUR 3.813,2 Mio.) 11,4 % (Vj. 10,3 %). III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Das Abwicklungsergebnis von EUR 117,3 Mio. (Vj. EUR 77,0 Mio.) resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung von gebildeten BU-Reserven, deren Leistungsanspruch im Geschäftsjahr nicht bestätigt worden ist. IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung – brutto –
Die zugeteilten Überschussanteile enthalten auch die über den jeweiligen garantierten Rechnungszins hinausgehenden Zinsen auf angesammelte Überschussanteile. Die für die einzelnen Abrechnungsverbände/Bestandsgruppen festgesetzten Überschussanteile und die verwendeten Ansammlungszinssätze sind in Anlage 1 dargestellt. Für das Jahr 2022 wurde eine laufende Gesamtverzinsung von 1,25 % deklariert. Die Überschussdeklaration wird in der Anlage 2 dieses Berichts zur Verfügung gestellt. D. Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird
Die Rückstellung betrifft die Deckungsrückstellung für fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen. E. Andere Rückstellungen
G. Andere Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft Sonstige Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern bestehen in Höhe von EUR 1.308,8 Mio. (Vj. EUR 1.373,5 Mio.) Diese Position enthält gutgeschriebene Überschussanteile in Höhe von EUR 1.153,9 Mio. (Vj. EUR 1.232,5 Mio.). Verbindlichkeiten hieraus mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von EUR 814,7 Mio. Außerdem sind verzinslich angesammelte Optionsgewinne in Höhe von EUR 23,5 Mio. (Vj. EUR 24,3 Mio.) enthalten. IV. Sonstige Verbindlichkeiten Es sind erhaltene Sicherheiten aus Derivategeschäften in Höhe von EUR 179,5 Mio. (Vj. EUR 746,2 Mio.) enthalten. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. H. Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten maßgeblich ein Disagio von Namensschuldverschreibungen in Höhe von EUR 0,1 Mio. (Vj. EUR 0,2 Mio.). Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungI. Versicherungstechnische Rechnung 1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
Der Rückgang der Beiträge resultiert im Wesentlichen aus der Einstellung des Neugeschäfts und dem damit verbundenen geringeren Versicherungsbestand. Rückversicherungsergebnis:
Der Rückversicherungssaldo ist das Ergebnis der abgegebenen Rückversicherung und setzt sich aus verdienten Rückversicherungsbeiträgen abzüglich der Beteiligung des Rückversicherers an den Aufwendungen für Versicherungsfälle und den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (Rückversicherungsprovisionen) zuzüglich der Veränderung des Anteils der Rückversicherer an der Brutto-Deckungsrückstellung zusammen. 3. Erträge aus Kapitalanlagen Die Erträge aus Kapitalanlagen (ohne fonds- und indexgebundene Lebensversicherung) beliefen sich auf insgesamt EUR 2.150,4 Mio. (Vj. EUR 1.937,4 Mio.). Hiervon entfielen auf laufende Erträge EUR 1.130,2 Mio. (Vj. EUR 1.326,1 Mio.). Aus Zuschreibungen wurden Erträge in Höhe von EUR 6,1 Mio. (Vj. EUR 5,5 Mio.) erzielt. Als Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen wurden EUR 1.014,1 Mio. (Vj. EUR 605,8 Mio.) realisiert. Diese stammten überwiegend aus dem Verkauf von Anteilen an Spezialfonds und Inhaberschuldverschreibungen. Auf Versicherungen, bei denen das Kapitalanlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird, entfielen Erträge in Höhe von EUR 11,9 Mio. (Vj. EUR 4,8 Mio.). 4. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen in Höhe von EUR 582,4 Mio. (Vj. EUR 90,3 Mio.) ergaben sich aus der Bewertung des Bestandes der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen zum Zeitwert. Der starke Anstieg spiegelt die Entwicklung an den Kapitalmärkten wider. 7. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen Im Anteil der Rückversicherer an der Veränderung der Deckungsrückstellung ist ein Ertrag aus Portefeuilleein- und -austritten in Höhe von EUR 1,1 Mio. (Vj. Aufwand EUR 1,8 Mio.) enthalten. 8. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung Bei den ausgewiesenen Aufwendungen handelt es sich ausschließlich um erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen. 10. Aufwendungen für Kapitalanlagen Die Abschreibungen auf Kapitalanlagen erfolgten in Höhe von EUR 66,3 Mio. (Vj. EUR 17,4 Mio.) Davon erfolgten aufgrund dauerhafter Wertminderung Abschreibungen in Höhe von EUR 37,3 Mio. (Vj. EUR 17,4 Mio.). Darüber hinaus wurde eine freiwillige außerplanmäßige Abschreibung gem. § 253 Abs. 3 S. 6 HGB in Höhe von EUR 29,0 Mio. (Vj. EUR 0,0 Mio.) vorgenommen. Verluste aus dem Abgang (ohne fonds- und indexgebundene Lebensversicherung) betrugen EUR 138,7 Mio. (Vj. EUR 33,7 Mio.) und kamen hauptsächlichen aus dem Verkauf von Investmentanteilen. 11. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen in Höhe von EUR 2,1 Mio. (Vj. EUR 24,7 Mio.) ergaben sich aus der Bewertung des Bestandes der Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen zum Zeitwert. Der Rückgang spiegelt die Entwicklung an den Kapitalmärkten wider. II. Nichtversicherungstechnische Rechnung 1. Sonstige Erträge In dieser Position sind im Wesentlichen Erträge aus Retrozessionen enthalten (EUR 9,4 Mio., Vj. EUR 8,0 Mio.) sowie negative Zinsen in Höhe von EUR 3,4 Mio. (Vj. 6,6 Mio.). Zudem wurden Erträge aus nicht realisierten Währungskursgewinnen in Höhe von TEUR 0,3 (Vj. TEUR 0,0) erzielt. 2. Sonstige Aufwendungen
Der Rückgang der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen resultiert aus der Rückzahlung der Nachrangdarlehen. In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Abzinsung in Höhe von EUR 0,01 Mio. (Vj. EUR 0,02 Mio.) enthalten. Die Aufwendungen für das Unternehmen als Ganzes enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für bezogene Dienstleistungen. Die übrigen Aufwendungen enthalten Konsortialgebühren in Höhe von EUR 11,8 Mio., die im Vorjahr unter den Aufwendungen für Unternehmen als Ganzes ausgewiesen wurden. Aufwendungen aus nicht realisierten Währungskursverlusten sind in Höhe von TEUR 0,2 (Vj. TEUR 0,0) angefallen. Nachtragsbericht Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts waren die mittel- bis langfristigen Folgen des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen Sanktionen gegen Russland auf die Gesamtwirtschaft und die Kapitalmärkte noch nicht absehbar. Die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft verfügt bei den Kapitalanlagen für eigene Rechnung im Direktbestand über kein Investment-Exposure in Emittenten aus Russland bzw. in Emittenten mit Mutterkonzern mit Sitz in Russland. Lediglich in einer Investment KG und zwei Spezialfonds besteht ein Exposure, das zum Abschlussstichtag weniger als 0,1 % des gesamten Marktwertes der Kapitalanlagen der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft entspricht. Weitere wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. Allgemeines Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personal-Aufwendungen gem. § 51 Abs. 5 RechVersV:
Organbezüge Mitgliedern des Vorstands wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Der Vorstand und die Aufsichtsratsmitglieder erhielten im Berichtszeitraum keine Bezüge von der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft. Abschlussprüferhonorar Das Gesamthonorar der Abschlussprüfer für das Jahr 2021 ist im Konzerngeschäftsbericht angegeben. Die Nicht-Prüfungsleistungen im Geschäftsjahr 2021 betrafen Steuerberatungsleistungen sowie sonstige Bestätigungsleistungen. Angabe der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2021 beschäftigte die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft keine Mitarbeiter. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Verpflichtungen aus Vorkäufen von Inhaberschuldverschreibungen, Darlehen und anderen verzinslichen Wertpapieren bestehen in Höhe von EUR 624,8 Mio. Die Vorkäufe von verzinslichen Wertpapieren wurden als Maßnahme zur teilweisen Sicherung des Portfolios gegenüber sinkenden Zinsen durchgeführt. Neben dem allgemeinen Kreditrisiko bestehen Risiken aus steigenden Marktzinsen, da die Positionen dann niedriger bewertet werden. Einzahlungsverpflichtungen aus Beteiligungen sowie indirekten Anlagen aus den Bereichen Private Equity und Immobilien bestehen in Höhe von EUR 22,7 Mio. (Vj. EUR 23,5 Mio.). Das den Managern zugesagte Kapital wird über einen Zeitraum von mehreren Jahren investiert. Die ausgewiesenen Verpflichtungen stellen das maximale Volumen der noch offenen, nicht investierten Zusagen dar. Die Chancen und Risiken der Verpflichtungen ergeben sich aus dem zukünftigen Ergebnis der jeweiligen Anlagestrategie, also der Entwicklung des Private Equity-Segments und der Immobilienmärkte. Aus den Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen bestehen Auszahlungsverpflichtungen in Höhe von EUR 3,7 Mio. (Vj. EUR 23,8 Mio.). Diese Verpflichtungen resultieren aus noch nicht fälligen Hypothekendarlehen und unwiderruflichen Kreditzusagen. Andere sonstige finanzielle Verpflichtungen aus dem Kapitalanlagebereich bestehen aus einer Einzahlungsverpflichtung in einen Investmentfonds in Höhe von EUR 500 Mio. (Vj. EUR 1.429,0 Mio.). Des Weiteren besteht eine Resthaftungsverbindlichkeit in Höhe von EUR 588,6 Mio. (davon EUR 41,0 Mio. für ehemalige Vorstände und Geschäftsführer), aufgrund der Nachhaftung aus der Abspaltung der PLE Pensions GmbH von der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft und der damit verbundenen Aufnahme sämtlicher Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Arbeitnehmern und Organmitgliedern sowie die zugehörigen Ansprüche aus dem erklärten Schuldbeitritt der Generali Deutschland AG. Die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft ist gemäß § 221 Abs. 1 VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Der Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage der Sicherungs-Finanzierungs-Verordnung (Leben) jährlich Beiträge von maximal 0,2 Promille der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen Seit der Beitragserhebung des Sicherungsfonds in 2010 ist das vom Gesetzgeber vorgegebene Sicherungsvermögen in Höhe von 1 Promille der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen vollständig aufgebaut. Die weiterhin erfolgenden jährlichen Beitragserhebungen dienen der Anpassung des Gesamtvolumens des Sicherungsfonds an die Veränderung der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen sowie der Berücksichtigung des für die Beitragserhebung relevanten Risikomaßes der Mitglieder des Sicherungsfonds. Die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft rechnet nicht mit weiteren Verpflichtungen aus den jährlichen Beitragserhebungen. Wenn die Mittel des Sicherungsfonds zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben nicht ausreichen, kann der Sicherungsfonds Sonderbeiträge erheben. Die Erhebung der Sonderbeiträge ist pro Kalenderjahr auf 1 Promille der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen aller Mitglieder begrenzt, dies entspricht einer Verpflichtung von TEUR 37.716,6 (Vj. TEUR 37.646,6), wobei für einen Sicherungsfall nicht mehr als ein Promille erhoben werden darf. Die Beteiligung der einzelnen Mitglieder des Sicherungsfonds am insgesamt zu erhebenden Sonderbeitrag richtet sich nach dem Verhältnis ihrer Soll-Beteiligung am Sicherungsvermögen zur Summe der Soll-Beteiligungen der Mitglieder des Sicherungsfonds am Sicherungsvermögen. Darüber hinaus hat sich die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG nach Maßgabe der Selbstverpflichtungserklärung der Deutschen Lebensversicherungswirtschaft finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sollten die Mittel des Sicherungsfonds nicht ausreichen und auch nach einer vollständiger Verwendung der Jahres- und Sonderbeiträge und nach einer Kürzung der garantierten Leistungen aus den Verträgen um 5,0 % eine Fortführung der auf den Sicherungsfonds übertragenen Verträge nicht gewährleistet ist. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen aller Unternehmen, die die Selbstverpflichtungserklärung abgegeben haben, beträgt 1,0 % der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen dieser Unternehmen. Die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft würde hiervon einen Teilbetrag zur Verfügung stellen, der dem Verhältnis entspricht, in dem die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft zu Sonderbeiträgen herangezogen wurde, wobei die an den Sicherungsfonds geleisteten Jahres- und Sonderbeiträge angerechnet würden. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag TEUR 318.294,6 (Vj. TEUR 449.340,0). Die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft ist Gründungsmitglied der Versorgungsausgleichskasse Pensionskasse VVaG (Versorgungsausgleichskasse). Die Gründungsmitglieder haben sich in der Satzung verpflichtet, entsprechend ihrer Quote auf Anforderung der Versorgungsausgleichskasse zusätzliche Gründungsstockmittel zur Verfügung zu stellen, wenn dies zur Erfüllung der Solvabilitätsanforderungen der Versorgungsausgleichskasse erforderlich ist. Des Weiteren bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft verpflichtet sich gegenüber der Viridium Service Management GmbH zur Zahlung einer Servicegebühr, die sich auf Basis der Anzahl der Verträge und des Bestandes an konventionellen Kapitalanlagen zum Jahresbeginn berechnet. Die Viridium Service Management GmbH ist zudem berechtigt, diese Dienstleistungsgebühr zu Beginn eines jeden Kalenderjahres für das begonnene Kalenderjahr unter Verwendung eines vertraglich festgelegten Inflationsindex anzupassen. Für die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft ergibt sich daraus eine finanzielle Gesamtverpflichtung von EUR 218,3 Mio. für das Kalenderjahr 2022. Für die Folgejahre ändert sich die Verpflichtung pro Jahr proportional in Abhängigkeit der Anzahl der Verträge, des Bestandes an konventionellen Kapitalanlagen und des vertraglich festgelegten Inflationsindex. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 15 Jahre. Zusätzlich verpflichtet sich die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft gegenüber der Viridium Group GmbH & Co. KG zur Zahlung einer Managementumlage entsprechend der tatsächlichen Kosten zuzüglich einer Gewinnmarge. Daraus ergibt sich eine finanzielle Gesamtverpflichtung von TEUR 221,7 für das Kalenderjahr 2022. Konzernzugehörigkeit Die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft ist ein Tochterunternehmen der Viridium Holding AG mit Sitz in Neu-Isenburg. Die Viridium Holding AG hält 89,9 % der Anteile, die übrigen 10,1 % hält die Generali Deutschland AG. Im Januar 2022 hat die Viridium Holding AG eine Kaufoption zwecks Erwerbs der Anteile in Höhe von 10,1 % der General Deutschland AG an der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft ausgeübt. Damit werden nach Vollzug dieses Rechtsgeschäfts ab Ende April 2022 100 % der Anteile an der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaf bei der Viridium Holding AG liegen. Die Muttergesellschaft der Viridium Holding AG, die Viridium Group GmbH & Co. KG mit Sitz in Neu-Isenburg, erstellt einen Konzernabschluss (kleinster und größter Kreis). Dieser wird elektronisch im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft nimmt die Befreiungsmöglichkeit des § 291 Abs. 1 HGB in Anspruch und stellt keinen Konzernabschluss und Konzernlagebericht auf. Der befreiende Konzernabschluss und Konzernlagebericht wird von der Viridium Group GmbH & Co. KG aufgestellt und offengelegt. Der befreiende Konzernabschluss und Konzernlagebericht wird ebenfalls nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt; somit ergeben sich keine von deutschem Recht abweichende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden. Organe Aufsichtsrat
Vorstand
Treuhänder
Verantwortlicher Aktuar
Wirtschaftsprüfer
München, den 5. April 2022 Der Vorstand: Dr. Tilo Dresig Johannes Berkmann Markus Eschbach Michael Sattler Dr. Martin Setzer 1 Inhaltliche Quelle: BMWK: Weltwirtschaft – Schlaglichter der Wirtschaftspolitik (Monatsbericht 1/2022) vom 20. Dezember 2021 sowie GDV: Fokus Märkte Dezember 2021 – Jahresendstimmung in Moll und Fokus Märkte März 2022 – Vom Krieg zur Wirtschaftskrise?. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft, München VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft, München, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: [1] Bewertung der Kapitalanlagen [2] Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: (1) Sachverhalt und Problemstellung (2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse (3) Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: [1] Bewertung der Kapitalanlagen (1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden Kapitalanlagen in der Bilanz in Höhe von T€ 41.191.513 (88,9 % der Bilanzsumme ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung der einzelnen Kapitalanlagen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. deren Zeitwert. Zur Ermittlung des beizulegenden Werts bzw. Zeitwerts wird – soweit vorhanden – der Marktpreis der jeweiligen Kapitalanlage herangezogen. Bei Kapitalanlagen, deren Bewertung nicht auf Basis von Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen erfolgt, wie z.B. bei nicht börsennotierten Beteiligungen, bei Derivaten, bei Asset Backed Securities, bei sonstigen strukturierten und illiquiden Anleihen sowie Immobilien, besteht aufgrund der Notwendigkeit der Verwendung von Modellberechnungen ein erhöhtes Bewertungsrisiko. In diesem Zusammenhang sind von den gesetzlichen Vertretern Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, auch im Hinblick auf mögliche Auswirkungen der anhaltenden Corona-Krise, zu treffen. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der Kapitalanlagen haben. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung der Kapitalanlagen für die Vermögensund Ertragslage der Gesellschaft sowie der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der Kapitalanlagen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der Kapitalanlagen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Spezialisten für Kapitalanlagen die von der Gesellschaft verwendeten und die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unser Bewertungsexpertise für Kapitalanlagen, unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen und Erfassung des Ergebnisses aus Kapitalanlagen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der Kapitalanlagen vorgenommen. In dem Zusammenhang haben wir auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Krise auf die Bewertung der Kapitalanlagen gewürdigt. Wir haben unter anderem auch die zugrundeliegenden Wertansätze und deren Werthaltigkeit anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden und die Periodenabgrenzung überprüft. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Kapitalanlagen begründet und hinreichend dokumentiert sind. (3) Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Kapitalanlagen sind im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ des Anhangs enthalten. [2] Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen (1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter den Bilanzposten Beitragsüberträge, Deckungsrückstellung, Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und Rückstellung für Beitragsrückerstattung versicherungstechnische Rückstellungen in Höhe von insgesamt T€ 38.556.419 (83,2 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Versicherungsunternehmen haben versicherungstechnische Rückstellungen insoweit zu bilden, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dabei sind neben den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften auch eine Vielzahl an aufsichtsrechtlichen Vorschriften über die Berechnung der Rückstellungen zu berücksichtigen. Die Festlegung von Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen verlangt von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft neben der Berücksichtigung der handels- und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine Einschätzung zukünftiger Ereignisse und die Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen haben. Die in den versicherungstechnischen Rückstellungen enthaltenen Deckungsrückstellungen der Gesellschaft umfassen vor allem langfristige Verpflichtungen aus Renten-, Invaliditäts-, Erlebens- und Todesfallleistungen. Ausgelöst durch die anhaltende Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt, veranlasste der Gesetzgeber am 1. März 2011 im Rahmen einer Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) die Einführung einer Zinszusatzreserve (ZZR) für den Neubestand bzw. eine Zinsverstärkung entsprechend der genehmigten Geschäftspläne für die Versicherungsverträge des regulierten Altbestandes. Der Ausweis der Zinszusatzreserven erfolgt als Teil der Deckungsrückstellungen. Aufgrund der betragsmäßig wesentlichen Bedeutung dieser Rückstellungen für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft, der Komplexität der anzuwendenden Vorschriften und der zugrundeliegenden Methoden sowie der Ermessensspielräume der gesetzlichen Vertreter und den damit verbundenen Schätzunsicherheiten war die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir in Anbetracht der Bedeutung der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Gesamtgeschäft der Gesellschaft gemeinsam mit unseren internen Bewertungsspezialisten die von der Gesellschaft verwendeten und von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen beurteilt. Dabei haben wir unter anderem unser Branchenwissen und unsere Branchenerfahrung zugrunde gelegt sowie anerkannte Methoden berücksichtigt. Zudem haben wir die Ausgestaltung und die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft zur Ermittlung und Erfassung von versicherungstechnischen Rückstellungen gewürdigt. Hierauf aufbauend haben wir weitere analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungshandlungen in Bezug auf die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen vorgenommen. Wir haben unter anderem auch die der Berechnung des Erfüllungsbetrags zugrunde liegenden Daten mit den Basisdokumenten abgestimmt. Damit einhergehend haben wir die berechneten Ergebnisse der Gesellschaft zur Höhe der Rückstellungen anhand der anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften nachvollzogen und die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden überprüft. Weiterhin haben wir die Überschussverwendungen nachvollzogen. Ferner haben wir die Bindung und Verwendung von Mitteln aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung und Entnahmen sowie Zuführungen der versicherungstechnischen Rückstellungen überprüft. Bezüglich der Ermittlung der Zinszusatzreserve haben wir die Bestimmung und Verwendung des Referenzzinses überprüft. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen begründet und hinreichend dokumentiert sind. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den versicherungstechnischen Rückstellungen sind im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ und im Abschnitt „Passiva C. Versicherungstechnische Rückstellungen“ des Anhangs enthalten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Bezie-hungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erör-tert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Be-richtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden vom Aufsichtsrat am 11. Juni 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 15. November 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer der Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft, München, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Marcel Rehm.
Frankfurt am Main, den 5. April 2022 PricewaterhouseCoopers GmbH Marcel Rehm, Wirtschaftsprüfer ppa. Manfred Schneider, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsratsder Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft über die Tätigkeiten im Geschäftsjahr 01. Januar – 31. Dezember 2021Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands im Geschäftsjahr 01.01.2021 bis 31.12.2021 (“ Geschäftsjahr„) auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand statt. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets informiert über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung einschließlich Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Rentabilität der Gesellschaft und den Gang der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft insgesamt. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung erforderlich war, prüften die Mitglieder des Aufsichtsrats die Beschlussvorlagen in den Sitzungen oder verabschiedeten sie aufgrund von schriftlichen Informationen. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden. Die in den Berichten des Vorstands geschilderte wirtschaftliche Lage und die Entwicklungsperspektiven der Gesellschaft waren Gegenstand sorgfältiger Erörterung. Der Aufsichtsrat trat im Geschäftsjahr zu zwei ordentlichen Sitzungen zusammen und fasste mehrere Beschlüsse außerhalb von Sitzungen. Alle Mitglieder des Vorstands nahmen an den Sitzungen des Aufsichtsrats regelmäßig teil. Gegenstand der Erörterungen im Aufsichtsrat waren insbesondere die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft, ihre Positionsbestimmung und ihre Marktperspektiven. In seiner letzten Sitzung im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 01.01.2022 aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität einen Prüfungsausschuss gebildet, der sich in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2022 bereits mit der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2021 und hierbei insbesondere der Qualität der Abschlussprüfung und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen befasst hat. Der Prüfungsausschuss befasste sich zudem mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems. In der den Jahresabschluss feststellenden Sitzung hat der Verantwortliche Aktuar dem Aufsichtsrat die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung dargestellt. Aufgrund seiner Untersuchungsergebnisse hat er eine uneingeschränkte versicherungsmathematische Bestätigung gemäß § 141 Absatz 5 Nr. 2 VAG abgegeben. Den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars und seine Ausführungen in der Bilanzsitzung hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Der vom Vorstand für das Geschäftsjahr vorgelegte Jahresabschluss und der dazugehörige Lagebericht sind durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft worden. Die Prüfung hat nach dem abschließenden Ergebnis zu Beanstandungen keinen Anlass gegeben. Der Abschlussprüfer hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, wonach aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 06. Mai 2022 den vom Abschlussprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss der Gesellschaft und den Bericht des Prüfungsaus-schusses sowie Berichte des Vorstands zum Jahresabschluss der Gesellschaft eingehend behandelt. Hierfür standen dem Aufsichtsrat umfangreiche Unterlagen zur Verfügung. Die Unterlagen wurden im Beisein des Wirtschaftsprüfers intensiv erörtert. Der Jahresabschlussprüfer berichtete dabei über die Ergebnisse seiner Prüfung. Nach abgeschlossener Prüfung durch den Prüfungsausschuss, prüfte der Aufsichtsrat die Unterlagen abschließend und schloss sich dem Ergebnis des Jahresabschlussprüfers an. Er erhebt demnach keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss. Besondere Bemerkungen sind demnach nicht zu machen. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand vorgelegten Abschluss des Geschäftsjahres, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist. Wir empfehlen dem Aktionär, dem Vorstand Entlastung zu erteilen. Der Aufsichtsrat dankt der Unternehmensleitung, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre engagierte Arbeit im Geschäftsjahr. Report of the Supervisory Board of Proxalto Lebensversicherung Aktiengesellschaft on the activities in the fiscal year 1st January – 31st December 2021The Supervisory Board has regularly monitored the work of the Management Board and provided advice in the fiscal year from 01/01/2021 until 31/12/2021 („Fiscal Year“) on the basis of detailed written and oral reports of the Management Board. In addition, a regular exchange of information between the Chairman of the Supervisory Board and the Management Board took place. Hereby the Supervisory Board was kept informed of the intended business strategy, the corporate planning including financial, investment and personnel planning, the profitability of the company and the course of business as well as the overall situation of the company. As far as approval was required for any decision or action of the Management Board pursuant to law, articles or rules of procedure, the members of the Supervisory Board reviewed the proposals for decisions in meetings or resolved them based on written information. In decisions of major importance for the company the Supervisory Board was involved. The explanations in the reports of the Management Board on the economic situation and prospects of the Company have been subject of detailed discussions. The Supervisory Board met in the Fiscal Year in two ordinary meetings and made several resolutions outside of meetings. All members of the Management Board regularly attended the meetings of the Supervisory Board. Subject of discussion within the Supervisory Board were in particular the economic situation of the company, its positioning and its market prospects. In its last meeting in 2021 the Supervisory Board formed an Audit Committee with effect from 1 January 2022, based on the Strengthening Financial Market Integrity Act (Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität FISG). In the first two quarters of 2022 the Audit Committee already dealt with the auditing of the 2021 financial statements, monitored the quality of the audit process as well as the additional non audit services provided by the auditor. Further the Audit Committee engaged in the monitoring of the accounting process, the effectiveness of the internal control system, the risk management system and the internal audit system. In the meeting approving the annual financial statements, the Appointed Actuary has presented to the Supervisory Board the main results of its explanatory report on the actuarial confirmation. On the basis of his review, he has issued an unqualified actuarial confirmation in accordance with section 141 (5) no. 2 VAG. The Supervisory Board took note of the explanatory report of the Appointed Actuary and his comments in the meeting. The financial statements for the Fiscal Year presented by the Management Board have been audited by PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main. The audit according to the final result gave no reason for concerns. The auditors issued an unqualified opinion, whereupon based on the findings of the audit the financial statements comply with the law and the articles of association and in accordance with generally accepted accounting principles give a true and fair view of the net assets, financial position and results of the company. The Supervisory board in its meeting on 06 May 2022 dealt in detail with the annual financial statements of the Company issued with an unqualified opinion, with the report of the Audit Committee and reports by the Management Board regarding the company’s annual financial statements. Extensive documents were made available to the Supervisory Board in this context. The documents were discussed in detail in the presence of the auditors. The auditors reported on the results of their audit. After the Auditing Committee completed its assessment of the reports, the Supervisory Board examined the reports and documents and concurred with the results of the auditor’s audit. Accordingly, it raised no objections to the annual financial statements. Specific comments are not prompted. It approves the financial statements submitted by the Management Board for the Fiscal Year, which is hereby adopted pursuant to § 172 AktG. We recommend that the shareholder gives the Management Board full discharge. The Supervisory Board thanks the management, all employees and the former members of the Supervisory Board for their dedicated work in the Fiscal Year.
München, 06. Mai 2022 Für den Aufsichtsrat/for the Supervisory Board Rolf-Peter Hoenen Caspar Berendsen David Giroflier Stefan Lehmann Philipp von Lossau Dr. Klaus Miller Erik Stattin Jonathan Yates Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde am 06.05.2022 festgestellt. |
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