In Frankreich steht die ehemalige Frau eines führenden Mitglieds der Dschihadistenmiliz IS vor Gericht. Die Angeklagte, Sonia M., die aus Syrien zurückkehrte, muss sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermords verantworten, wie aus Justizkreisen verlautet wurde.
Die Vorwürfe betreffen eine damals 16-jährige Jesidin aus dem Irak, die berichtet hat, sie sei im Frühjahr 2015 entführt und in den Haushalt von Sonia M. und ihrem damaligen Ehemann Abdelnasser Benjucef, dem Leiter der IS-Auslandsoperationen, verschleppt worden. Laut einem Bericht der Zeitung „Le Parisien“ schilderte das Opfer bei einer Anhörung im Februar in Erbil, sie sei täglich misshandelt worden, ohne Erlaubnis zu essen, zu trinken oder zu duschen.
Die Jesidin beschuldigte Sonia M. zudem, sie persönlich zweimal vergewaltigt zu haben und von den Vergewaltigungen durch ihren Ehemann gewusst zu haben. Sonia M. bestritt bei einem Verhör im März jegliche Misshandlungen und räumte lediglich eine Vergewaltigung durch ihren Ex-Mann ein. Sie behauptete, das Opfer habe sich frei im Haus bewegen können und sei nicht, wie behauptet, unter Waffengewalt gehalten worden.
Die rechtliche Einstufung von Sonia M. durch die französische Staatsanwaltschaft für Terrorismusbekämpfung (PNAT) wurde nach ihrer anfänglichen Anklage als Komplizin im September 2022 zu einer Anklage als Täterin geändert, was die Schwere der ihr vorgeworfenen Taten unterstreicht.
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