Der Prozess gegen den deutschen Tennisprofi Alexander Zverev wegen angeblicher Körperverletzung wurde ohne ein endgültiges Urteil beendet. Das Berliner Amtsgericht Tiergarten entschied, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Zverev muss demnach eine Summe von insgesamt 200.000 Euro zahlen. Eine Verurteilung erfolgte nicht, und die Zahlung dieser Geldauflage stellt kein Schuldeingeständnis dar.
Der Tennisstar bleibt somit weiterhin als unschuldig anzusehen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung und Zverevs Ex-Freundin, die als Nebenklägerin auftrat, einigten sich auf diesen Weg.
Die Entscheidung des Gerichts beendet vorerst einen Fall, der in den Medien viel Aufmerksamkeit erregt hatte. Die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage ist im deutschen Rechtssystem eine gängige Praxis, um langwierige Prozesse zu vermeiden und gleichzeitig eine Form der Wiedergutmachung zu ermöglichen. In diesem Fall betonte das Gericht, dass die Auflage zur Zahlung von 200.000 Euro keine Aussage über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten treffe.
Zverev, der sich zu den Vorwürfen stets unschuldig bekannt hatte, kann sich nun wieder uneingeschränkt auf seine Karriere als Tennisprofi konzentrieren. Die rechtliche Auseinandersetzung mit seiner Ex-Freundin ist damit juristisch abgeschlossen. Ob dies auch zu einer persönlichen Klärung zwischen den Beteiligten führt, bleibt abzuwarten.
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