Der Anwalt Eckart Seith gilt für Deutsche als Held, in der Schweiz ist er ein Verbrecher. Wie kann das sein?
Im Rahmen eines Schadenersatzprozesses hatte der Anwalt für seinen Mandanten Unterlagen vorgelegt, die es nahe legten, dass die verklagte Schweizer Bank in Cum Ex Geschäften verwickelt ist. Das wertete die Schweizer Justiz als Wirtschaftsspionage. Durch die Vorlage der Unterlagen war das Verfahren zur Aufklärung europaweit beschleunigt in Gang gekommen.
Aktuell hat das Obergericht in Zürich hat die Berufungsverhandlung im neu aufgerollten Prozess wegen Wirtschaftsspionage gegen den deutschen Anwalt Eckart Seith auf Antrag seiner Verteidiger abgebrochen. Die Ermittlungsergebnisse gegen Seith seien wegen Befangenheit eines früher mit dem Fall befassten Staatsanwalts nicht verwertbar, berichtet LTO.de
Allgemein gilt das Verfahren als Farce.
Der Anwalt hat viel getan für die Gemeinschaft; inzwischen hat sich in der deutschen Justiz durchgesetzt: alles Leugnen hilft nicht; Cum Ex Geschäfte sind ein Verbrechen.
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