Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklagen gegen sechs Klimaaktivist:innen der „letzten Generation“ erhoben, die am 17. September 2023 am Anbringen von Farbe am Brandenburger Tor beteiligt waren. Diese Klagen sind ein wichtiger Schritt, um die Verantwortlichen für diese gemeinschädliche Sachbeschädigung zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Aktivistin, die die dritte Säule des Brandenburger Tores mit nicht wasserlöslicher gelber Farbe besprühte, sowie die 34-Jährige, die Farbe auf dem Boden verteilt hat, müssen sich wegen gemeinschaftlicher gemeinschädlicher Sachbeschädigung verantworten.
Die drei weiteren Klimaaktivist:innen, die versuchten, auf das Brandenburger Tor zu gelangen und Farbe zu verteilen, stehen unter dem Verdacht der gemeinschädlichen Sachbeschädigung in Tateinheit mit Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Sie sollen auch versucht haben, Polizeibeamte daran zu hindern, die Auffahrt mit der Hebebühne zu stoppen, und es gab offenbar Schwierigkeiten bei ihrer vorläufigen Festnahme.
Insgesamt sind 14 Verfahren im Zusammenhang mit dieser Tat eingeleitet worden, und die Ermittlungen gegen die anderen Tatverdächtigen dauern noch an. Die Kosten für die Beseitigung des durch die Aktion verursachten Schadens werden auf etwa 115.000 Euro geschätzt.
Ganz klar, es ist wichtig, dass solche Straftaten konsequent verfolgt werden, unabhängig von den Motiven der Täter:innen. Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sind ernsthafte Vergehen, und die rechtlichen Schritte sind notwendig, um Recht und Ordnung aufrechtzuerhalten.
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