Prozessauftakt in Stuttgart: mutmaßliche Terroristen vor Gericht

Published On: Samstag, 16.03.2024By

Neun Angeklagte müssen sich ab dem 29. April 2024 im Oberlandesgericht Stuttgart wegen mutmaßlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland gewaltsam beseitigen und durch eine eigene Staatsform ersetzen zu wollen.

Die Anklage:

Gründung einer terroristischen Vereinigung im Juli 2021
Ziel: gewaltsamer Umsturz der Bundesrepublik Deutschland
Vorbereitung der Machtübernahme durch Aufbau eines „militärischen Arms“
Rekrutierung von Mitgliedern und Bildung von „Heimatschutzkompanien“
Beschaffung von Waffen und Munition
Vorbereitung auf gewaltsame Konfrontation mit staatlichen Organen

Die Angeklagten:

Neun Männer im Alter zwischen 42 und 60 Jahren
Befinden sich in Untersuchungshaft
Zwei Angeklagte: zusätzliche Vorwürfe wegen Verstößen gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz
Ein Angeklagter: versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

Der mutmaßliche Ablauf:

Ab Sommer 2021: Konkrete Vorbereitungen für den Umsturz
Bildung eines „Rats“ als Übergangsregierung
Aufbau eines „militärischen Arms“ mit 286 „Heimatschutzkompanien“
Rekrutierung von Mitgliedern und Beschaffung von Waffen

Der Schusswaffenangriff:

Am 22. März 2023: Schüsse auf Polizeibeamte bei Wohnungsdurchsuchung
Zwei Beamte verletzt
Angeklagter: versuchter Mord

Der Prozess:

Beginn: 29. April 2024, 9:00 Uhr
Ort: Oberlandesgericht Stuttgart, Prozessgebäude Stammheim (OPS), Saal 1
Vorsitzender Richter: Joachim Holzhausen
Fünf Richter, zwei Ergänzungsrichter
Zahlreiche Verhandlungstermine bis Dezember 2024

Aktenzeichen:

3 St 2 BJs 445/23- Oberlandesgericht Stuttgart
2 BJs 445/23 – Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Bedeutung des Prozesses:

Der Prozessauftakt in Stuttgart ist ein wichtiges Signal im Kampf gegen den Terrorismus in Deutschland.
Die Verhandlung wird zeigen, wie weit die Vorbereitungen der mutmaßlichen Terroristen gediehen waren und wie ernst die Gefahr für die Bundesrepublik war.
Der Prozess wird auch die Frage aufwerfen, wie die Sicherheitsbehörden in Zukunft besser auf solche Bedrohungen reagieren können.

 

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