Gleich zwei deutsche Gerichte beschäftigen sich ab heute mit Schadenersatzklagen gegen Hersteller von CoV-Impfstoffen. Das Landgericht im baden-württembergischen Rottweil verhandelt die Klage eines 58-Jährigen wegen eines gesundheitlichen Schadens, den dieser auf eine CoV-Impfung von Biontech zurückführt.
Der Mann wirft dem Pharmakonzern vor, dass er infolge der Impfung unter einer starken Sehkraftverschlechterung auf dem rechten Auge leide. Er verlangt 150.000 Euro Schmerzensgeld. Zudem soll festgestellt werden, dass Biontech zum Ersatz von möglichen materiellen Schäden verpflichtet wird. Das Mainzer Unternehmen hält den Vorwurf des Mannes für unbegründet.
Berufungsverhandlung in Verfahren gegen AstraZeneca
Vor dem Oberlandesgericht (OLG) im bayrischen Bamberg beginnt parallel eine Berufungsverhandlung in einem Verfahren gegen den Hersteller AstraZeneca. Ein halbes Jahr zuvor hatte das Landgericht Hof die Klage einer Frau gegen den britisch-schwedischen Konzern abgewiesen. Dagegen legte die Klägerin Berufung ein, daher nun die Verhandlung am OLG.
Die Frau hatte nach starken gesundheitlichen Beschwerden, die sie auf eine Impfung mit dem Covid-19-Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers zurückführt, die Firma auf Schadenersatz verklagt. Die Klage wurde abgewiesen, da die Kammer weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte.
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