Auch diese Frage hat man uns im Zusammenhang mit dem Hamburger Pfandhausskandal gestellt. Grundsätzlich hat JEDER in Deutschland ein Recht auf eine angemessene rechtliche Beratung und Verteidigung. Das wird auch hier so sein, heißt, auch wer privatinsolvent ist, wird einen Verteidiger gestellt bekommen. Dafür muss er dann seine Vermögensverhältnisse offenlegen gegenüber dem Gericht. Das entscheidet dann über den Antrag an Hand der eingereichten Unterlagen. Das gilt auch für den Strafprozess.
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